Kommunalverbändezurück

(GZ-10-2022)
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► VKU-Positionen:

 

Einwegkunstofffonds-Gesetz (EWKFondsG) und Entsorgungskosten

Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat der VKU, der die Interessen der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsunternehmen vertritt, Position zum Entwurf eines Einwegkunststofffondsgesetzes bezogen. Ein Verbandssprecher bezeichnete den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzesentwurf als „großen Schritt nach vorne“. Endlich würden auch die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte an den kommunalen Reinigungskosten beteiligt.

„Insbesondere diese Einwegkunststoffprodukte werden häufig gelittert, d. h. unachtsam im öffentlichen Raum weggeworfen, vor allem Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Fastfoodverpackungen. Der Gesetzesentwurf ist eine gute Grundlage, um die Sauberkeit von Städten und Landschaften weiter zu verbessern. Wir freuen uns, dass die Kommunen mit dem wachsenden Vermüllungsproblem nicht länger allein gelassen werden“, machte der VKU deutlich.

Die Kommunalverbände setzen sich in ihrer Stellungnahme insbesondere dafür ein, dass auch kleinere Gemeinden und kommunale Reinigungsbetriebe ohne größeren Aufwand Gelder aus dem Fonds beantragen können. Außerdem soll gewährleistet werden, dass über einen längeren Zeitraum mit festen Ausschüttungen aus dem Einwegkunststofffonds geplant werden kann, um diese beispielsweise in moderne Reinigungstechnik zu investieren.

Littering im Visier

Darüber hinaus schlagen sie einen gesetzlichen Prüfauftrag vor, ob der Fonds nicht auch auf Einwegprodukte aus anderen Materialien erweitert werden sollte, um das Litteringproblem ganzheitlich anzugehen und nicht nur Einwegplastik zurückzudrängen. In der Stellungnahme heißt es: „Für die Kommunen und ihre Reinigungsbetriebe ist das Problem der zunehmenden Vermüllung des öffentlichen Raums jedoch keinesfalls auf Kunststoffabfälle beschränkt. Das politische Ziel muss nach unserer Überzeugung die Zurückdrängung von allen Einwegprodukten sein, unabhängig von ihrer Materialbeschaffenheit. Wir haben die Sorge, dass das EWKFondsG zu einer Verlagerung auf andere Materialien führt, ohne wirklich die Abfallvermeidung zu fördern. Auch bleibt für die Kommunen und ihre Betriebe der Reinigungsaufwand der gleiche, sollte eine gelitterte Plastikverpackung zukünftig aus Pappe oder Aluminium bestehen.“

Warnung vor höheren Müllgebühren

Darüber hinaus warnt der VKU vor einem drohenden Anstieg der Abfallgebühren. Preistreiber seien die hohen Energiekosten, gesetzlich vorgeschriebene Investitionen in saubere Müllfahrzeuge sowie der 2023 drohende CO2-Preis auf Müllverbrennung. Laut VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp „schlagen die steigenden Energiekosten insbesondere beim Diesel nun auch auf die Entsorgungskosten und damit perspektivisch auf die kommunalen Abfallgebühren durch – trotz des aktuellen Entlastungspakets (II) mit der Senkung des Dieselpreises um 0,14 Euro pro Liter Diesel für drei Monate.“

Bei dem aktuellen Preis von ca. 2,20 Euro pro Liter Diesel (Stand 28. März 2022) seien die Kraftstoffkosten im Vergleich zum Vorjahr bereits um über 50 Prozent gestiegen. Dies treibe auch die Kosten für die Abfallentsorgung hoch. Deshalb rechnet der VKU damit, dass die Gebühren für die Logistik um einen derzeit einstelligen Prozentsatz erhöht werden müssen. Ab wann Erhöhungen an den Gebührenzahler weitergegeben wer-
den, hänge vom Kalkulationszeitraum vor Ort ab.

Preistreibend, so Hasenkamp, komme seit dem vergangenen Jahr die gesetzliche Vorgabe hinzu, dass zehn Prozent der neuen Abfallsammelfahrzeuge mit alternativen Antrieben, d.h. Wasserstoff oder Elektroantrieb, beschafft werden müssen: „Diese Fahrzeuge sind mit ca. einer Million Euro pro Stück gut dreimal so teuer wie herkömmliche Dieselfahrzeuge, unsere Betriebe bekommen dafür aber keine Fördermittel, so dass auch diese massiv steigenden Beschaffungskosten an die Gebührenzahler weitergegeben werden müssen“, unterstrich der Vizepräsident.

Aus diesen Gründen rät der VKU dringend davon ab, ab 2023 auch noch die Müllverbrennung mit einem CO2-Preis zu belasten, wie es die Bundesregierung aktuell plant. Ein CO2-Preis von beispielsweise 100 Euro pro Tonne CO2 würde bei einem mittleren Abfallaufkommen und einer durchschnittlichen Gebührenhöhe von 70 Euro pro Einwohner und Jahr zu einer zusätzlichen Gebührenerhöhung von bis zu 13 Prozent führen.

Preissteigerungsspirale

„Wenn die Müllverbrennung in den Emissionshandel einbezogen wird, baut die Bundesregierung damit eine Preissteigerungsspirale in die Abfallgebühren ein“, erläuterte Hasenkamp. Bis 2026 würde demnach die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Preistreppe gelten. Hier liege der CO2-Preis in diesem Jahr bereits bei 30 Euro pro Tonne, im nächsten Jahr würden 35 Euro fällig und so weiter. Ab 2027 soll sich der Preis für CO2-Zertifikate am Markt bilden, wobei durch die Verknappung der Zertifikate mit dauerhaft steigenden Preisen zu rechnen sei. Die Abfallgebühren würden mit dem CO2-Preis Jahr für Jahr weiter ansteigen.

Außerdem ist es aus Sicht des VKU-Vize falsch, Abfälle mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Öl gleichzusetzen, mit der Folge, dass Sie dem CO2-Preis unterliegen: „Abfälle werden nicht wie Brennstoffe ‚produziert‘, sondern müssen sicher entsorgt werden. Mit anderen Worten: Öl kann im Boden bleiben, aber Abfall nicht in der Tonne. Daran würde auch ein CO2-Preis nichts ändern.“

Der VKU weist außerdem darauf hin, dass in Folge eines lediglich deutschen CO2-Preises auf die Müllverbrennung noch mehr Abfälle ins Ausland exportiert würden. Dort sei die Entsorgung zumeist günstiger und teilweise auch noch die besonders klimaschädliche Deponierung zulässig. Die CO2-Emissionen würden so nicht gesenkt, sondern ins Ausland verlagert und durch die Abfalltransporte zusätzlich erhöht.

DK

 

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