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(GZ-9-2022)
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► Bayerischer Heilbäder-Verband:

 

Umsatzsteuer reformieren

Angesichts drohender millionenschwerer Steuernachzahlungen hat der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) bei seiner Frühjahrstagung in Bad Brückenau eine zügige Reform der Umsatzsteuer gefordert. Die Bayerische Staatsregierung müsse dringend weitere Initiativen über die Länder und den Bundesrat ergreifen. Hierzu verabschiedete die Mitgliederversammlung eine Resolution.

Allein für die Jahre von 2018 bis 2021 drohen den bayerischen Kurorten und Heilbädern hohe Nachzahlungen. Nach einer ersten verbandsinternen Umfrage liegen sie bei über 10 Millionen Euro. Da schon angesichts der Corona-Pandemie und der dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schäden die Kommunen diese Nachzahlungen nicht leisten können, müsse darauf verzichtet werden, heißt es. Hinzu kommen laut BHV-Vorsitzendem Peter Berek jetzt die steigenden Energiepreise.

Vorsteuerabzug muss bleiben

Zudem wird das Bundesfinanzministerium aufgefordert, das Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 zugunsten der betroffenen Heilbäder und Kurorte auszulegen und jeglichen diesbezüglichen Spielraum auszunutzen. Damals hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kurortgemeinden für Investitionen in Einrichtungen, die nicht nur für Kurgäste, sondern öffentlich zugänglich sind, entgegen bis dahin geltender Auffassung keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen. Dieses Urteil setzte das Bundesfinanzministerium Anfang 2021 um. Nicht geklärt war laut BHV zunächst noch die zeitliche Anwendung der neuen Rechtslage bezüglich der Investitionen der Jahre 2017 und früher. Auf Initiative Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns beschloss die Finanzministerkonferenz der Länder, dass die Kurortgemeinden für diese Altinvestitionen nicht mit Nachzahlungen belastet werden sollen. „Dies muss jetzt das Bundesfinanzministerium umsetzen.“

Für die Zukunft müssten die Gesetze so geändert werden, dass ein Vorsteuerabzug für alle Investitionen der Heilbäder und Kurorte in ihre Infrastruktur ermöglicht wird. Schließlich seien Investitionen notwendig, um die Prädikatisierung als Heilbad oder Kurort zu halten oder zu erlangen. „Heilbäder und Kurorte sind auf die Prädikatisierung angewiesen. Sie leben vom Gesundheitstourismus, in vielen Kommunen vor allem im ländlichen Raum gibt es kaum Einnahmen aus der Gewerbesteuer“, so der BHV.

„Wir erwarten vom Bund schnellstmöglich Lösungen“, unterstrich Vorsitzender Berek und dankte der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich für die bisherige Unterstützung. Allerdings benötigen die bayerischen Heilbäder und Kurorte weiterhin Hilfe. Sie stünden für eine Brutto-Wertschöpfung von 5 Milliarden Euro und für 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum. „Wir sind also ein starker Pfeiler in der Wirtschaft und im Tourismus. Diese Stellung sehen wir durch die Umsatzsteuer-Regelung massiv bedroht“, stellte Berek fest.

DK

 

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