Aktuell erzeugen Wasserkraftanlagen in Deutschland täglich im Schnitt rund 55 Millionen CO2-freie Kilowattstunden Strom, dies zudem verlässlich, flexibel regelbar und netzstabilisierend. Trotzdem soll dieser Technologie laut Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 – anders als den anderen regenerativen Energien – das übergeordnete öffentliche Interesse abgesprochen werden. „Dies ist eine einseitige Diskriminierung der Wasserkraft und würde zu einer gravierenden Benachteiligung zum Beispiel in Genehmigungsanträgen für effizienzsteigernde Modernisierungsmaßnahmen führen, betonte Lang. Für viele kleine, seit Jahrzehnten bestehende Wasserkraftanlagen wäre bei Umsetzung dieser Pläne der Weiterbetrieb gefährdet.
„Gerade hat das BMWK zum Ausrufen der Frühstufe des Notfallplans Gas erklärt, dass die Bundesregierung alles tue, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten“, erläuterte der Präsident. Zudem sei jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten gehalten, seinen Energieverbrauch so gut wie möglich zu reduzieren. „Wir verstehen den Appell vor dem Hintergrund eines möglichen Lieferstopps von Erdgas aus Russland, aber es ist uns schleierhaft, weshalb parallel dazu die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft gravierend verschlechtert werden sollen“, so Lang. Jede Kilowattstunde Strom aus Wasserkraftanlagen, die wegfiele, müsste mit Gas zur Stromerzeugung in Gaskraftwerken ersetzt werden.
Was auf dem Spiel steht und welches Potenzial die Wasserkraft bietet, unterstrich Lang mit folgenden Zahlen: Aktuell sind im Bundesgebiet rund 7.300 Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 5,6 Gigawatt in Betrieb. Der Stromertrag liegt bei rund 20 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. 2019 lag der Anteil der Wasserkraft an der Stromversorgung in Deutschland bei rund 3,5 Prozent, bezogen auf den Strom aus regenerativen Anlagen betrug er 8,3 Prozent. Die Anlagen sparen jedes Jahr rund 15 Millionen Tonnen CO2 ein.
Sicherung und Förderung
„Anstatt per Gesetz zu bewirken, dass der Anteil geschmälert wird, sollte lieber dafür gesorgt werden, dass die Stromerzeugung aus Wasserkraft gesichert und durch die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen gesteigert wird“, bekräftigte der BDW-Präsident. Schließlich zähle jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien.
Auch die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert, die Wasserkraft nicht zu benachteiligen:
„Für die bayerische Stromversorgung ist die Wasserkraft eine tragende Säule. Im Jahr 2020 haben unsere Wasserkraftwerke rund 15 Prozent des bayerischen Bruttostroms erzeugt. Dass im Referentenentwurf der EEG-Novelle die Wasserkraft unter den erneuerbaren Energien als einzige benachteiligt werden soll, ist völlig unverständlich und würde dem Wirtschaftsstandort Bayern schaden“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Aus Sicht der vbw gibt es beim Ausbau und der Modernisierung von Wasserkraft weitere Potenziale, die gehoben werden müssen. Die flexibel regelbare Wasserkraft dürfe angesichts der ambitionierten Klimaziele und der großen Herausforderung der Energiewende nicht ausgebremst werden. Auch als Baustein zur Verringerung von Abhängigkeiten von russischen Energieimporten sei die Wasserkraft bestmöglich zu nutzen und zu fördern.
Eine weitere Einschränkung sieht der vbw darin begründet, dass die Förderung von Wasserkraft wieder an die Einhaltung der gewässerökologischen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geknüpft werden soll. „Wasserkraft ist grundlastfähig, klimafreundlich, wenig witterungsanfällig und produziert unabhängig von der Tageszeit Strom“, erklärt Brossardt und ergänzt:
„Ohne eine Neubestimmung des Verhältnisses zwischen Umwelt- und Klimaschutz wird die Energiewende nicht gelingen. Mit Blick auf die große Herausforderung, vor der wir durch den Klimawandel stehen, müssen alle erneuerbaren Energien ohne einseitige Diskriminierung gefördert und ausgebaut werden. Das gilt in Zeiten unsicherer Energieversorgung in besonderem Maße.“
DK
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