Kommunalverbändezurück

(GZ-8-2022)
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► Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik:

 

Kommunale Wärmeplanung gewinnt an Gewicht

 

Die Energiewende kann nur vollbracht werden, wenn auch eine Wärmewende gelingt. Dafür müssen die städtischen Wärmeversorgungssysteme umgebaut werden. Welchen Beitrag das Instrument der kommunalen Wärmeplanung dazu leisten kann, hat das Difu für das Umweltbundesamt untersucht. Das Gutachten basiert auf der Auswertung von zehn Forschungs- bzw. Pilotvorhaben aus der Praxis sowie einem Workshop mit Fachleuten.

Nachdem einige Nachbarländer wie Dänemark, Niederlande, Österreich und die Schweiz kommunale Wärmeplanung teils seit Jahrzehnten praktizieren, wird sie nun auch in Deutschland in Wissenschaft und Praxis zum zentralen Thema. Laut Difu ist Wärmeplanung für Kommunen in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg bereits verpflichtend und damit Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Zudem sei zu erwarten, dass die Bedeutung dieses Instruments weiter zunehmen wird und mehr Kommunen zur Wärmeplanung verpflichtet werden.

Mehr als ein Drittel der Energie in Deutschland wird zum Heizen verbraucht: für Wohn- und öffentliche Gebäude, Gewerberäume, Fabriken und zum Erwärmen von Wasser. „Umso schwerer wiegt, dass ausgerechnet für den Gebäudesektor die im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Ziele in den vergangenen Jahren verfehlt wurden“, heißt es in der Studie. Wärmenetze könnten einen zentralen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebereich leisten. Der Ausbau der netzbasierten Wärmeversorgung stelle daher auch einen Schwerpunkt in der kommunalen Wärmeplanung dar. Dabei könne es sowohl um die Erweiterung bestehender Wärmenetze als auch um die Errichtung neuer Wärmenetze gehen. Auch eher kleinteilige Quartiersnetze zur Erschließung lokaler Potenziale für die erneuerbare Wärmeversorgung seien zu berücksichtigen.

Wichtiger Schulterschluss

Wesentlich für den erfolgreichen Ausbau der Wärmenetze unter der Prämisse eines treibhausgasneutralen Gebäudebestands sei der Schulterschluss von Kommunen und Energieversorgern. Kommunen komme beim Ausbau der netzbasierten Wärmeversorgung eine wichtige koordinierende und motivierende Funktion zu. Sie könne sich beispielsweise bei der Erhöhung der Anschlussdichte in erneuerbar gespeisten Wärmenetzen engagieren. In ihrer Rolle als die Zuständige für die Ausschreibung von Wärmenetzen und ggf. als Gesellschafterin der Stadtwerke sollte die Kommune auf eine größtmögliche Transparenz und kundenfreundliche Preisgestaltung hinwirken.

Von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der Wärmeplanung sei die Verknüpfung mit stadtplanerischen Instrumenten, so das Difu. Die Verknüpfung mit anderen Instrumenten und Verfahren der Stadtentwicklung und die Berücksichtigung der Wärmeplanung bei aktuellen Entwicklungsprojekten sowie stadtpolitisch wichtigen Themen wie sozialverträglicher Wohnraumversorgung sei dabei wichtig für das Gelingen. Instrumentelle Gestaltungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Wärmeplanung, die der Festsetzungskatalog des BauGB im Prinzip bietet, würden von den Kommunen auch aufgrund bestehender Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung nur zurückhaltend genutzt. Kommunale Grundsatzbeschlüsse, wie die Selbstverpflichtung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren Energiekonzepte aufzustellen oder bestimmte Energieeffizienzstandards in städtebaulichen Verträgen festzusetzen, gebe es in einzelnen Kommunen, aber bei weitem noch nicht flächendeckend.

Know-how innerhalb der Verwaltung aufbauen

„Ein dauerhafter Erfolg bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung kann nur gelingen, wenn das notwendige Know-how innerhalb der Verwaltung aufgebaut wird. Die entsprechenden Mittel dafür sind von Bund und Ländern bereitzustellen und durch Qualifizierungsprogramme und Beratungsangebote zu ergänzen“, heißt es weiter.

Doch wie erfolgt der Kompetenzaufbau in den Verwaltungen? „Die Erstellung von Wärmeplänen bzw. zukünftig deren Aktualisierung, wird in der Regel an Planungsbüros vergeben. Spezialisierte Planungsbüros werden sicher auch langfristig eine wichtige Rolle spielen. Auf Dauer wird die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung aber wohl kaum gänzlich an Dritte ausgelagert werden können“, mutmaßt das Deutsche Institut für Urbanistik.

Für das Prüfen und kritische Hinterfragen der eingereichten Planungen (z. B. Plausibilitätsprüfung eingereichter Energiekonzepte), für Verhandlungen über die Umsetzung geeigneter Wärmeversorgungslösungen mit der Energiewirtschaft bzw. für das Halten eines engen Kontakts mit den Stadtwerken und auch für die verwaltungsinterne Koordination usw. brauche es spezifisches Know-how innerhalb der Verwaltung. Dies sei der deutliche Tenor auch innerhalb des Fachgesprächs gewesen.

Mehr Praxiserfahrungen nötig

Die Frage, wie groß der Anteil der regelmäßig an Dritte zu vergebenden Aufgaben ist (z. B. technische Detailplanung, Kostenplanung, Rechtsberatung) und welche Aufgaben in der Verwaltung verbleiben, werde sich erst sinnvoll klären lassen, wenn mehr kommunale Praxiserfahrungen vorliegen. Auch das Miteinander zwischen externen Planungsbüros und den Zuständigen innerhalb der Verwaltung müsse sich erfahrungsgemäß einspielen. Zu berücksichtigen sei dabei, dass die Wärmeplanung nicht nur innerhalb der zuständigen Koordinationseinheit in der Kommunalverwaltung entsprechende Kompetenzen und ein auskömmliches Zeitbudget verlangt, sondern (in geringerem Umfang) auch in anderen Fachämtern.

Exemplarisch nennt die Studie den Fachbereich Stadtplanung bei der Berücksichtigung energetischer Belange bei Instrumenten und Verfahren sowie den Fachbereich Gebäudemanagement mit erweitertem Prüfauftrag hinsichtlich energetischer Sanierung und netzbasierten Wärmeversorgungslösungen bei der Sanierung öffentlicher Gebäude.

DK

 

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