Kommunalverbändezurück

(GZ-1/2-2022)
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► Bayerischer Landkreistag zum Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung:

 

Top-down-Strategie auf den Schultern der Kommunen?

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung birgt aus Sicht des Bayerischen Landkreistags gleichermaßen Licht und Schatten. Trotz zahlreicher fachlich begrüßenswerter Ansätze sei das Gesamtkonstrukt stark zentralistisch im Sinne einer Top-down-Strategie. Statt einer Kräftigung kommunaler Selbstgestaltung und finanziellen Stärkung der Kommunen würden zahlreiche weitere Förderprogramme, zentrale Steuerung und Projektfinanzierungen angekündigt, heißt es in einem Positionspapier.

Christian Bernreiter.
Christian Bernreiter.

Seit Jahren fordert der Kommunalverband eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Bisher schlügen sich die Landkreise mit immer wieder neuen Förderprogrammen und Anschubfinanzierungen herum, um am Ende mit den Kosten allein dazustehen. Stattdessen benötigten sie eine aufgabengerechte Grundfinanzierung. Diese klammere der Koalitionsvertrag jedoch aus. Gleichwohl begrüßt der Bayerische Landkreistag die angekündigte Entbürokratisierung der kommunalen Förderprogramme. Bereits in der Vergangenheit seien in Berlin auf Kosten der Kommunen ständig neue Sozialleistungen verabschiedet worden. Aus Sicht des Landkreistagspräsidenten Christian Bernreiter macht der neue Koalitionsvertrag keine Ausnahme.

Kostenträchtige Ampel-Vorhaben

„Die Ampel kündigt kostenträchtige Vorhaben an, bei denen die Finanzierung nicht geklärt ist und kommunale Mehrbelastungen nicht wirksam ausgeschlossen werden. Das betrifft zum einen das Bürgergeld, das das Arbeitslosengeld II ablösen und zwei Jahre lang ohne Anrechnung von Vermögen jegliche Unterkunftskosten übernehmen soll. Die damit verbundenen Mehrkosten dürfen nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Auch bei der angekündigten Kindergrundsicherung bleiben die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen offen“, moniert der Verband.

Ziel des Bundes müssten gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sein. Hilfen in Milliardenhöhe für wenige Länder passten nicht ins Bild. Bundesmittel sollten für Zukunftsaufgaben (z. B. Digitalisierung) und nicht zur Vergangenheitsbewältigung Altschuldenhilfe) eingesetzt werden. Da der Koalitionsvertrag für die Altschuldenhilfe das Einvernehmen der Länder und eine Änderung des Grundgesetzes vorsieht, komme es jetzt vor allem auf die Landesregierungen und den Bundesrat an.

„Die Klima- und Energiewende ist nicht alleinige Aufgabe der Kommunen“, heißt es weiter. Bund und Länder müssten Aufgaben definieren und die notwendigen strukturellen und personellen und finanziellen Voraussetzungen schaffen. Dies könne im Bereich Energie u.a. durch eine gerechte Umsatzsteuerverteilung oder durch Etablierung neuer (unmittelbarer) Finanzströme aus der CO2-Bepreisung geschehen.

Kein Geld für Bundesbeschlüsse

Die Landkreise seien nicht bereit, für Bundesbeschlüsse für Landkreisaufgaben vorgesehenes Geld zu verwenden. Klimaschutz sei eine dauerhafte Aufgabe. Zuständigkeiten in den Kommunen, im Freistaat und im Bund müssten klar geregelt sein. Als „besorgniserregend“ werden starre Quoten, wie zur nicht technologieoffenen Flächenbereitstellung zum EE-Ausbau (2 % Windkraft), oder aber Gebäude-Renovierungsquoten bezeichnet. Die Gesamtziele müssten dringend bedarfsorientiert, technologieoffen und ausreichend flexibel ausgestaltet werden.

Mit Blick auf das Thema Mobilität wird befürchtet, dass es zu einer „großen Umschichtung von Straßenbaumitteln hin zur Schiene kommt. Das würde gerade den ländlichen Raum massiv benachteiligen. Zumal dort Schienenverbindungen häufig unrentabel sind. Zudem wurde eine Ausweitung der Lkw-Maut zur Finanzierung der Mobilität angekündigt.“ Zusätzliche Mittel für die Schiene dürften nicht zu Lasten der Straßenbaumittel und damit zu Lasten der Berufspendler gehen. Verpflichtend geprüft werden sollte die angedachte Schienenanbindung bei neuen Gewerbe- und Industriegebieten. Diese Forderung erscheine in manchen ländlichen Regionen geradezu absurd, so der Kommunalverband.

Zu Lasten des ländlichen Raums

Als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr will der Bund klimaneutralen ÖPNV mit einem flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Angebot. Aus Sicht der bayerischen Landrätinnen und Landräte macht die Ampel keine Angaben darüber, wie dies finanziert werden soll. Macht der Bund Vorgaben, müsse er auch die nötigen Finanzmittel bereitstellen. Fehlanzeige auch in punkto Pendler- bzw. Entfernungspauschale.

Andererseits finden sich laut Kommunalverband Aussagen zur Abschaffung von überflüssigen, unwirksamen sowie umwelt- und klimaschädlichen Subventionen und Ausgaben. Darunter könnte auch die zuletzt erhöhte Entfernungspauschale fallen. Gleichzeitig sei von der Abschaffung des Dieselprivilegs die Rede.

„Eine gleich hohe Besteuerung von Diesel und Benzin würde zu einem enormen Anstieg des Dieselpreises führen. Der Koalitionsvertrag geht in diesem Bereich zu Lasten des ländlichen Raums und damit der in der Verfassung verankerten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.“

Klare zeitliche Zielvorgaben fehlten wiederum bei den Ankündigungen der Ampel zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau. Eine flächendeckende Versorgung sei eine wesentliche Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Die Bundesregierung dürfe dies nicht auf die lange Bank schieben.

„Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger“, lautet die Forderung hinsichtlich einer digitalfreundlichen Gesetzgebung. Der Koalitionsvertrag greift nach Auffassung des Landkreistags zahlreiche Forderungen auf, die der Bayerische Innovationsring im Juli 2021 an den Bund übermittelt hat. Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag müssten aber noch mit Leben gefüllt werden. Nach Auffassung der bayerischen Landkreischefs müssen alle Gesetze einem Digitalisierungscheck unterzogen werden. Mittels Generalklausel seien alle Digitalisierungshemmnisse abzuschaffen.

Begrüßt werden die Unterstützung der Kommunen und die Umsetzung von Standards. Dies gilt u.a. für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes mit einer ausreichenden Folgefinanzierung, einer klaren Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren nach dem Einer-für-alle-Prinzip. Offen sei allerdings, was unter einer „ausreichenden“ Finanzierung zu verstehen ist und bis wann mit der angekündigten Standardisierung gerechnet werden kann.

Neues Berufsbild

Positiv bewertet der Landkreistag auch die beabsichtigte Schaffung eines neuen Berufsbilds „Community Health Nursing“. Das aus den angloamerikanischen Ländern bekannte Modell der primären, auf Pflegesituationen ausgerichteten Gesundheitsversorgung lehne sich an das früher in Deutschland bekannte Berufsbild der Gemeindeschwester an, gehe aber mit seinem interdisziplinären Ansatz deutlich darüber hinaus.

Längst überfällig sei „die Vereinfachung und Beschleunigung der notwendigen Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse“. Der gesamte Bereich sei überreguliert. Insgesamt blieben die Vorschläge zur Langzeit-/Pflege aus fachlicher Sicht hinter den Erwartungen an den neuen Koalitionsvertrag zurück.

Die finanzielle Besserstellung der Pflegekräfte sei zwar eine wichtige Anerkennung während der Pandemie, mache den Beruf aber mittelfristig kaum attraktiver. Schließlich führe ein höherer Verdienst nicht selten zu einer Reduzierung der Arbeitszeit.

Seit jeher zwiespältig steht der Verband dem Gute-Kita-Gesetz und dessen Umsetzung in Bayern gegenüber. Durch eine nur auf drei Jahre angelegte Förderung sei nicht in echte Maßnahmen zur Qualitätssteigerung investiert worden, sondern mehrheitlich in Elternbeitragsreduzierungen. Die nun geplante Fortentwicklung in Richtung bundesweiter Qualitätsstandards, sei kritisch. Die Bundesmittel müssten verstetigt werden.

Mittel für Ausbau der Ganztagsbetreuung

Mit Vehemenz fordern die Landkreischefs eine auskömmliche und dynamische Finanzierung der Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung als neue rechtsanspruchserfüllende Aufgabe. Im Freistaat gehe es um 120.000 bis 160.000 zusätzliche Plätze. Was im Koalitionsvertrag unter einer stärkeren „Ausgewogenheit der Finanzierung zwischen Ebenen des öffentlichen Haushalts“ zu verstehen ist, bleibe nebulös und klinge nicht nach einem Konnexitätszugeständnis in Richtung Kommunen.

Stichwort Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Begrüßt wird die Verlautbarung, dass die notwendigen Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII bereits in dieser Legislaturperiode geregelt werden sollen. Die Formulierung „notwendige Anpassungen“ klinge jedoch nicht nach einem Vorhaben mit großen Veränderungen und auch nicht danach, dass dies als „neue“ Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe aufgefasst wird. Eine Beteiligung des Bundes im Rahmen eines Mehrbelastungsausgleichs sei nicht aus dem Koalitionsvertrag herauszulesen.

Bewältigung des Fachkräftemangels

Einen Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels könne die Zuwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger darstellen. Dies setze gute Sprachkenntnisse voraus und sollte auch nicht auf Kosten der grundsätzlichen Sicherheit gehen. Die Aufenthaltserlaubnis auf Probe für Duldungsfälle, der Familiennachzug unter generellem Verzicht auf Sprachkenntnisse sowie die Möglichkeit der Identitätsklärung durch (lediglich) Abgabe einer Versicherung an Eides statt stünden dem entgegen. Auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach bereits fünf Jahren wird als kritisch angesehen.

Ein wichtiges Signal, auch angesichts wieder steigender Flüchtlingszahlen, sei die weitere Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten der Länder und Kommunen. Allerdings müssten die Integrationsmittel umfänglicher direkt auf der kommunalen Ebene ankommen. Als bedauerlich wertet der Bayerische Landkreistag die Tendenz zur Abkehr von den Anker-Zentren. Zwar lasse sich zu Recht die Aufenthaltsdauer in diesen Einrichtungen kritisieren, jedoch könne hier mit beschleunigten Asylverfahren und einer konsequenteren Rückführung entgegengewirkt werden.

DK

 

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