Kommunalverbändezurück

(GZ-22-2021)
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► Bayerischer Städtetag:

 

Kommunale Kompetenzen sind unverzichtbar

 

Aktuell müssen auf zahlreichen Feldern gesellschaftliche und politische Änderungen umgesetzt werden. Hierbei ist aus Sicht des Bayerischen Städtetags die Problemlösungskompetenz der Kommunen gefragt. „Eine unerlässliche Basis für die in den Koalitionsverhandlungen angestrebten Reformprozesse ist die auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen und die frühzeitige Einbindung der kommunalen Ebene: Städte und Gemeinden müssen bei tiefgreifenden Änderungsprozessen beteiligt werden, sonst kann der angestrebte Wandel nicht funktionieren“, unterstrich Städtetagsvorsitzender Markus Pannermayr.

Die Corona-Pandemie hat für die Kommunen zu empfindlichen finanziellen Ausfällen geführt. Pannermayr zufolge muss deren Ausgleich bei der Gewerbesteuer durch Bund und Länder nach dem gleichen Muster wie 2020 auch im Jahr 2021 fortgeführt werden. Die neue Bundesregierung sei aufgerufen, ausreichend Mittel für die Kompensation der Gewerbesteuer bereitzustellen. Eine angemessene Finanzausstattung sei die Grundlage dafür, dass Städte und Gemeinden lebenswerte Orte bleiben.

Gerade die Innenstädte müssten sich dem Wandel stellen und sich zukunftsfähig aufstellen. Urbanes Leben solle weiterhin attraktiv für die Menschen bleiben. Strategische und nachhaltige Stadtentwicklung werde noch mehr an Bedeutung gewinnen. Daher müssten bewährte Instrumente wie die Städtebauförderung flexibler gestaltet, weiterentwickelt und besser ausgestattet werden.

Als Gemeinschaftsaufgabe definiert der Verbandschef den Klimaschutz: „Die Kommunen sind bereit. Viele Städte und Gemeinden haben ihr Engagement in diesem Bereich bereits verstärkt oder haben sich schon seit längerem auf den Weg gemacht. Damit die Klimaziele erreicht werden können, braucht es ein solides Finanzierungsprogramm. Und es braucht die Optimierung und Entbürokratisierung bestimmter rechtlicher Rahmenbedingungen, wie etwa für den Ausbau erneuerbarer Energien oder die energetische Sanierung von Gebäuden. Mehr Freiraum und Flexibilität wären hilfreich.“

Einen wesentlichen Aspekt des Themas Nachhaltigkeit bildet der Bereich Mobilität. Laut Pannermayr ist gerade in den Städten zu spüren, dass bei Mobilität ein Umdenken in der Gesellschaft begonnen hat. Die Kommunen benötigten noch mehr Möglichkeiten, um verkehrslenkende Maßnahmen vor Ort bedarfsgerecht zu gestalten. Angebote von Bus und Bahn müssten noch besser vernetzt werden, zudem erwarteten Städte und Gemeinden für den Öffentlichen Personennahverkehr eine stärkere Beteiligung des Bundes an Investitions- und Betriebskosten.

Mit Blick auf die Digitalisierung in Verwaltung, Bildung und Schule forderte der Verbandschef eine sinnvolle und zukunftstaugliche Umsetzungsstrategie, die inhaltliche Fragen beantwortet, aber auch die finanziellen Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen klärt. Ein Dauerthema bleibe auch der soziale Zusammenhalt in den Städten und die Gewährleistung von Teilhabe-Chancen. Nach Pannermayrs Worten geht es darum, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Eine der praktischen Kernfragen liege zum Beispiel darin, wie der vom Bund beschlossene Anspruch auf Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in der Praxis umgesetzt, organisiert und finanziert werden soll.

Eine drängende Gemeinschaftsaufgabe für Bund, Freistaat und Kommunen bleibt der Bau bezahlbarer Wohnungen. Zwar konnten Pannermayr zufolge gerade in den vergangenen Jahren mehr neue Wohnungen gebaut werden, jedoch bleibe der Bedarf in allen Regionen Bayerns enorm, in Ballungsräumen ebenso wie in ländlichen Räumen. Deshalb müssten Bund, Freistaat und Kommunen ihre Kräfte bündeln, um Wohnungsnot zu lindern. Der Bau von bezahlbaren Wohnungen sei stetig und stärker zu fördern.

Bund und Freistaat stünden in der Verantwortung, um die Mittel für die Wohnraumförderung zu erhöhen. „Städte und Gemeinden brauchen Kontinuität und Planbarkeit. Projekte zum Wohnungsbau erfordern einen langen Atem. Die Fördermittel dürfen nicht kurzatmig von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr zugeteilt werden, Kommunen und Wohnungsbau-Unternehmen benötigen Zielvorgaben und Mittelzusagen über mehrere Jahre hinweg. Die Fördermittel für die Wohnraumförderung müssen auf einer langen Zeitschiene verlässlich und planbar sein“, machte der Vorsitzende deutlich.

Der 2015 beschlossene Wohnungspakt Bayern habe einen verlässlichen Rahmen über den Zeitraum von vier Jahren geboten. Von 2016 bis 2019 konnten mit einem Gesamtfördervolumen von 2,9 Milliarden Euro knapp 25.000 Wohnungen gebaut werden. Den Kommunen fehlten für 2022 und die folgenden Jahre klare Aussagen zur staatlichen Förderung von Wohnraum. 2020 lag die Wohnraumförderung bei 847,8 Millionen Euro, 2021 bei 848,6 Millionen Euro. Diese setzte sich zusammen aus 150 Millionen für das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm, 38 Millionen für Studentenwohnraumförderung und 660 Millionen Euro für die staatliche Wohnraumförderung. Davon waren 155,6 Millionen Bundesmittel und 140 Millionen Euro Eigenmittel der BayernLabo.

Gerade in den vergangenen Jahren sei der Wohnungsbau wegen gestiegener Baukosten und höherer Grundstückskosten teurer geworden. Die Bauwerkskosten haben sich laut statistischem Bundesamt in den letzten 20 Jahren um rund 80 Prozent erhöht. Baustoffe würden derzeit knapp. Die Kosten für Holz, Beton oder Kunststoff stiegen gerade seit den letzten Monaten rapide, zudem sorgten Lieferschwierigkeiten aktuell für Verzögerungen beim Bau. Dies führt laut Pannermayr dazu, dass auf öffentliche Ausschreibungen für Bauprojekte oft keine Angebote mehr kommen.

„Die Fördersummen müssen an die aktuelle Entwicklung angepasst werden, Kostenobergrenzen müssen angehoben werden“, stellte der Verbandschef klar. Die bisherigen Fördermittel seien in den einzelnen Regierungsbezirken erfahrungsgemäß schnell abgerufen. Zuschüsse in der Wohnraumförderung müssten erhöht werden, um gestiegene Baukosten und Grundstückskosten ausgleichen zu können. Der bisherige Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter genüge nicht mehr. „Der Vorstand des Bayerischen Städtetags fordert daher, den Zuschuss auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter zu erhöhen.“ 

Ungebremst steigt der Bedarf beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze. Daher müssen nach Auffassung des Bayerischen Städtetags die Bundesmittel durch den Freistaat aufgestockt werden. Wiederholt habe der Bayerische Ministerrat Sonderinvestitionsprogramme zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren aufgelegt. Allerdings seien diese Programme stets unterfinanziert, kritisierte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer: „Alle Jahre wieder reicht das Geld nicht. Es geschieht nicht zum ersten Mal, dass die Bundesmittel nicht ausreichen und der Freistaat zunächst kein Geld drauflegen will. Aber die Kommunen müssen neue Kita-Plätze bauen, da der Bedarf kontinuierlich steigt. Der Freistaat steht in der Pflicht, die Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen. Der Ministerrat muss bei der Haushaltsklausur die Weichen so stellen, dass ausreichend staatliche Mittel für Investitionen und Betriebskosten der Kinderbetreuungseinrichtungen in allen Altersstufen bereitstehen.“

Laut Buckenhofer sind die regelmäßig unterfinanzierten Programme umso ärgerlicher, da zusätzlich zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder bis zu sechs Jahren künftig ab 2026 ja noch der bundesrechtlich festgelegte Ganztagsanspruch für Grundschulkinder umgesetzt werden soll. „Wenn Bund und Land Rechtsansprüche setzen, müssen sie auch die für Investitionen nötigen Mittel zügig bereitstellen. Es ist kein Zeichen für Kommunalfreundlichkeit, wenn immer wieder ein öffentlicher Aufschrei der Kommunen oder gar Protestfahrten von Bürgermeistern nötig sind, um den Freistaat zur auskömmlichen Finanzierung von Aufgaben zu bewegen.“

Besonders unerfreulich sei der inzwischen zur Gewohnheit gewordene Mechanismus, dass Bund und Freistaat mit vollmundigen Ankündigungen Erwartungen wecken, die sich in der Praxis kaum umsetzen lassen. Buckenhofer: „Die Kommunen fordern, dass der Freistaat für Planungssicherheit sorgt und die Kontinuität der Förderung für neue Kitaplätze garantiert – auch mit Blick auf ständig steigende Baukosten. Der Bayerische Städtetag bittet die Staatsregierung, die Sonderförderprogramme mit zusätzlichen Landesmitteln auszustatten und eine Anschlussförderung vorzusehen.“

Wegen des unverändert hohen Investitionsbedarfs setzt der Verband darauf, dass die Staatsregierung für Kontinuität in der Förderung von Kinderbetreuung sorgt. Schließlich habe der Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern versprochen, das Angebot der Kinderbetreuung weiter auszubauen und neue Betreuungsplätze zu schaffen. Wie Buckenhofer betonte, wecke dieses Versprechen Erwartungen bei Eltern, die für ihre Kinder verlässliche Betreuung benötigen. „Die Kommunen brauchen Planungssicherheit, damit sie weiterhin zusätzliche Plätze für eine verlässliche Kinderbetreuung schaffen können. Städte und Gemeinden benötigen eine kontinuierliche Finanzierungsbeteiligung des Freistaats.“

DK

 

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