Kommunalverbändezurück

(GZ-21-2021)
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► Tagung des DStGB-Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft in Neuburg an der Donau:

 

Erwartungen an die neue Bundesregierung

 

„Die Kommunalfinanzen und die kommunale Investitions- und Handlungsfähigkeit müssen weiter stabilisiert und gestärkt werden“, forderte Vorsitzender Dr. Bernhard Gmehling im Rahmen der jüngsten Sitzung des DStGB-Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft in Neuburg an der Donau. Nach den Worten des Oberbürgermeisters stehen Bund und Länder in der Pflicht, einen weiteren Rettungsschirm aufzuspannen.

Wie Gmehling betonte, „sind wir dankbar, dass Bund und Länder mit der Kompensierung der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit geleistet haben. Die Städte und Gemeinden leiden allerdings auch in diesem und mindestens dem kommenden Jahr noch unter massiven Mindereinnahmen und erhöhten Ausgaben. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern einen weiteren kommunalen Rettungsschirm aufzuspannen und den Grundstein für eine nachhaltige Investitionsoffensive der Kommunen zu legen.“

42,2 Mrd. Euro weniger bis 2024

Nach der Frühjahrssteuerschätzung liegt das gemeindliche Steueraufkommen im laufenden Jahr um 9,4 Mrd. Euro unter den vor der Corona-Pandemie erwarteten Einnahmen. Insgesamt summieren sich die gemeindlichen Steuermindereinnahmen bis zum Jahr 2024 auf 42,2 Mrd. Euro. Der Finanzierungssaldo stürzt nach der aktuellen Prognose der kommunalen Spitzenverbände 2021 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 10 Mrd. Euro ab. In den Folgejahren ist nur eine leichte Saldenverbesserung zu erwarten und diese ist durch ein Zurückfahren der kommunalen Investitionstätigkeit teuer erkauft.

„Vor dem Hintergrund, dass wir bereits einen Investitionsstau von fast 150 Mrd. Euro vor uns herschieben und notwendige Zukunftsinvestitionen vor allem in den Bereichen Digitalisierung und Klimaschutz stemmen müssen, ist dies fatal“, hob der Ausschussvorsitzende hervor.

„Dabei brauchen wir, um Deutschland zukunftsfest zu machen, ganz im Gegenteil jetzt eine massive kommunale Investitionsoffensive. Denn ohne die Kommunen werden wir die vor uns liegenden Herausforderungen nicht meistern und wird die Transformation in eine klimaneutrale und digitale Zukunft nicht gelingen!“ Gerade in der Krise dürfe auch das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht aus den Augen verloren werden.

Zukunftsaussichten und Chancengerechtigkeit dürften nicht davon abhängen, in welcher Region man lebt. Ein Ansparen gegen die Krise hätte weiter zunehmende Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen, die ohnehin schon unter einer bröckelnden Infrastruktur leiden, zur Folge.

Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen forderte der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft die beteiligten Parteien dazu auf, die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen aus der Windkraft an Land auf nicht geförderte Windkraftanlagen sowie auf Bestandsanlagen auszuweiten. Gmehling zufolge „ist dies erforderlich, um die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie vor Ort zu fördern und die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen“.

Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) ist die finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verbessert worden. Zwar sei dies gut und richtig, jedoch zeige sich bereits, dass die Neuregelung nicht mit den dynamischen Entwicklungen des Energiemarktes Schritt hält. So gingen die Gemeinden leer aus, wenn die Windkraftanlagen ohne staatliche Förderung auskommen.

Wie der Vorsitzende darlegte, sei es den Bürgern vor Ort nicht vermittelbar, dass für einige Anlagen Zahlungen erfolgen können, für andere dagegen nicht. Die für die Energiewende erforderliche Zustimmung der Menschen sei nur mit einem klaren und einheitlichen Rechtsrahmen, der für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist, erreichbar.

Notwendig sei daher eine Erweiterung der Wertschöpfungsbeteiligung auf Windenergieanlagen, unabhängig davon, ob diese durch das EEG gefördert werden oder nicht. Hintergrund für diese Forderung ist, dass immer mehr Windenergieanlagen aufgrund des hohen Börsenstrompreises sowie der Rentabilität der modernen Windkraftanlagen ohne staatliche Förderung umgesetzt werden. Jedoch ist eine vertragliche vereinbarte finanzielle Beteiligung der Kommunen an nicht EEG- geförderten Erneuerbaren Energien bislang vom Gesetzgeber nur ausdrücklich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestattet. Erforderlich ist, dass die finanzielle Beteiligung auch auf Stromkaufvereinbarungsverträge (Power Purchase Agreement, kurz PPA) bei der Windenergie erstreckt wird.

„Ebenso brauchen wir einen entsprechenden Rechtsrahmen für Zahlungen von Betreibern bereits bestehender Anlagen an die Gemeinden“, machte Gmehling deutlich. Dies sei wichtig, um weiterhin die Akzeptanz der Bevölkerung in den Kommunen und Regionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien aufrechtzuerhalten. Aus Sicht des Ausschussvorsitzenden dürfte dies zugleich die Kooperation zwischen Betreibern und Gemeinden mit bestehenden Anlagen weiter verbessern.

DK

 

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