Kommunalverbändezurück

(GZ-20-2021)
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► DStGB-Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr:

 

Handlungsbedarf bei der Mobilitätswende

 

Mit der Frage, wie sich die Ladeinfrastruktur in der Fläche ausbauen lässt, befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB). Die in dem Gremium vertretenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem gesamten Bundesgebiet sehen insbesondere Bedarf bei der personellen Unterstützung der Kommunen, um den Ladeinfrastrukturausbau in Deutschland zu beschleunigen.

Wie der Ausschussvorsitzende, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern) sowie Bürgermeister Andreas Grund (Neustrelitz) betonten, komme den Städten und Gemeinden in den Anwendungsfeldern alternativer Antriebe und dem Aufbau entsprechender Infrastruktur eine Schlüsselrolle zu. Die Kommunen und kommunalen Unternehmen hätten bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um öffentliche Ladeinfrastruktur aufzubauen.

Seit vielen Jahren bereits werde in den Städten und Gemeinden im Interesse einer gesteigerten Lebensqualität an neuen Mobilitätskonzepten gearbeitet. Diese Aufgabe sei komplex, benötige Zeit und Ressourcen und höre nicht an Verwaltungsgrenzen auf.

Umfassende Finanzierungsoffensive

Aus Sicht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister benötigt der ÖPNV eine umfassende Finanzierungsoffensive und einen Modernisierungsschub. Anlässlich der Ausschusssitzung veröffentlichte der DStGB ein Positionspapier „Ein starker ÖPNV als Kernelement der Verkehrswende“. Darin schließen sich die Städte und Gemeinden auch einer Forderung der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom Juni 2021 an. Zur Finanzierung des klimaschutzbedingen Mehrbedarfs im ÖPNV bedürfe es einer zusätzlichen Anhebung der sog. Regionalisierungsmittel des Bundes ab dem Jahr 2022 und bis 2030 in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr.

Bessere Anbindung der ländlichen Räume

Zudem brauche Deutschland eine bessere Erschließung und Anbindung der ländlichen Räume durch den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs, durch flexible Busangebote (so genanntes Ridepooling) und den Ausbau der Ladeinfrastruktur auch abseits der Metropolregionen. Durch gute Erreichbarkeit würden Ballungsräume entlastet und ländliche Strukturen im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse gestärkt. Bei der Debatte um die Mobilitätswende dürfe nicht vernachlässigt werden, dass mehr als die Hälfte der Menschen bundesweit im ländlichen Raum lebt.

Aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit stelle die Schiene das Rückgrat umwelt- und klimaschonender Mobilität dar, hieß es weiter. Hierfür bedürfe es weiterer Investitionen in Elektrifizierung und Digitalisierung der Netze sowie in die Reaktivierung von Bahnstrecken. Die Angebote im Nah- und Fernverkehr seien „im Sinne der Erreichung des Deutschlandtaktes“ auszuweiten.

Auch müsse der Umstieg auf alternative Antriebe weiter forciert werden. Grüner Wasserstoff sei zur Marktreife zu bringen und Elektromobilität müsse in den kommenden Jahren flächendeckend verfügbar werden. Hierzu diene insbesondere der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das bundesweite Schnellladenetz sei konsequent umzusetzen und auch das Laden im halböffentlichen und privaten Bereich solle weiter gefördert werden. Neben Fördermitteln müssten Bund und Länder auch die koordinierende Funktion der Kommunen vor Ort durch Personalförderung in Form von Elektromobilitätsmanagern stärken.

„Es bedarf einer klaren Strategie und Förderung des Bundes, um die Vernetzung klimaschonender Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu ermöglichen“, lautet eine weitere Forderung. Einheitliche Auskunfts- und Buchungssysteme müssten forciert werden und auch die physische Vernetzung durch Park+Ride oder Fahrradabstellanlagen an Knotenpunkten seien auszubauen. Insbesondere das Konzept der Mobilitätsstationen biete dabei nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land erhebliche Potenziale.

Handlungsbedarf sehen die Kommunalpolitiker auch bei der Radverkehrsoffensive des Bundes. Diese müsse ausgeweitet und über 2023 hinaus fortgesetzt werden. Die Radverkehrsförderung verschiedener Bundesministerien sei zudem untereinander abzustimmen. Nach der „Radverkehrsnovelle“ der Straßenverkehrsordnung 2020 brauche es im nächsten Schritt auch eine „Fußverkehrsnovelle“, um die Nahmobilität im Straßenverkehrsrecht weiter zu stärken. Hierbei müssten Aspekte der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum eine besondere Rolle spielen.

Jetzt die Weichen stellen

„Die kommende Bundesregierung muss jetzt die Weichen stellen, indem sie den finanziellen und den rechtlich-regulatorischen Rahmen für Mobilitätswende spürbar verbessert. Nur mit dem notwendigen Gestaltungsspielraum können die Kommunen ihren Beitrag für eine nachhaltige Mobilität in Stadt und Land leisten,“ unterstrich Ausschussvorsitzender Hacker abschließend.

DK

 

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