Kommunalverbändezurück

(GZ-9-2021)
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► Positionspapier des Deutschen Landkreistags zum Sparkassenwesen:

 

Eckpunkte für Fusionen und Kooperationen

 

„Aus Anlass jüngster, von innen herauskommender strukturgefährdender Fusionsüberlegungen“ hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages in Anknüpfung an frühere Beschlüsse in seiner jüngsten Sitzung Eckpunkte zu Fusionen und Kooperationen im Sparkassenwesen als Orientierungspunkte für Trägerentscheidungen in allen Bundesländern einstimmig beschlossen.

Nach Angaben von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages und Vizepräsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Berlin, kommt den dezentralen, kommunal verankerten Sparkassen mit ihren Strukturmerkmalen „öffentlicher Auftrag“, „öffentliche Trägerschaft“ und „Regionalprinzip“ auch künftig eine grundlegende Bedeutung für eine wirtschaftlich gleichmäßige Entwicklung in Deutschland zu. Dabei gewährleiste nur ein starker Verbund die Erfüllung des öffentlichen Auftrags auch und gerade in wirtschaftlich schwächeren Gebieten.

Alle Strategien zur Verbesserung der Strukturen der kommunalen Sparkassen müssen aus Sicht des kommunalen Trägers daran gemessen werden, ob der örtlich bezogene öffentliche Auftrag sichergestellt und damit korrespondierend die Trägereinflüsse gewahrt werden. Fusionen kommunal getragener Sparkassen seien zuvörderst Angelegenheit der kommunalen Träger. Daher fielen sie in die Verantwortung der Verwaltungsräte und erwachsen nicht aus den operativen Befugnissen der Vorstände.

Die Beteiligung Privater an den kommunalen Sparkassen, auch in Form einer Finanzbeteiligung ohne Mitwirkungsrechte, sei mit den wesentlichen Strukturmerkmalen und der öffentlich-rechtlichen Verfasstheit kommunaler Sparkassen nicht vereinbar. Kommunale Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken seien in ihren Zielsetzungen der Förderung von Gemeinwohlinteressen auf der einen und der Förderung des Genossenwohls auf der anderen Seite nicht miteinander kompatibel. Daher lehnt der Deutsche Landkreistag Fusionsüberlegungen zwischen beiden Institutsgruppen ab.

„Soweit der Sparkassenauftrag und das Regionalprinzip gewahrt werden, sind allenfalls örtliche Kooperationen denkbar.“

Die Bildung von horizontal handelbarem Stammkapital bei Sparkassen führt aus Sicht des DLT zur Ausbildung von mit den Sparkassenstrukturmerkmalen nicht vereinbarenden Shareholder-Interessen und ist deshalb nicht zielführend.

Abgelehnt werden zudem vertikale Verbünde, etwa in Form von Holding- oder Integrationsmodellen zwischen den kommunalen Sparkassen und Landesbanken, und andere Konstruktionen, die zu einer faktischen Filialisierung der Sparkassen in organisatorischer und unternehmerischer Hinsicht, einem Verlust dezentraler Unternehmensverantwortung und der kommunalen Anbindung führen.

Sinnvoller Rating-Floor

Ein Rating-Floor für die gesamte Sparkassenfinanzgruppe greife die Vorteile der Verbundzusammenarbeit und des Haftungsverbundes auf, ohne damit die Eigenständigkeit und kommunale Bindung der Sparkassen aufzugeben.

Grenzen für die Fusion von Sparkassen ergeben sich laut DLT aus dem Charakter des Betreibens einer Sparkasse als kommunale Aufgabe, insbesondere der kommunalen Anbindung, der örtlichen Radizierung, dem öffentlichen Auftrag, den Grundsätzen kommunaler Selbstverwaltung und dem Demokratieprinzip.

„Es gibt keine positive Korrelation zwischen Institutsgröße und Ertragsstärke.“

Fusionen zwischen kommunal getragenen Sparkassen und Freien Sparkassen könnten wirtschaftlich sinnvoll sein, kämen aber nur in Betracht, wenn die fusionierte Sparkasse die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts erhält.

Fusionen auf Kreisebene seien aus kommunaler Perspektive grundsätzlich als unproblematisch einzustufen, heißt es weiter. Kreisübergreifende Fusionen seien vertretbar, wenn sie sich in Orientierung an wirtschaftlichen Zusammenhängen und in überschaubaren Räumen mit einer nach wie vor möglichen örtlichen und kundennahen Verankerung vollziehen. Bei Fusionen zwischen gebietsbenachbarten Sparkassen dehnten sich dann der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip räumlich aus.

„Sprungfusionen widersprechen den Erfordernissen eines einheitlichen Gebiets und der Überschaubarkeit und sind strikt subsidiär zu Fusionen benachbarter Sparkassen. Sie dürfen nur zugelassen werden, wenn wirtschaftliche und strukturelle Gegebenheiten sie erforderlich machen. Eine Pflicht zur Anhörung der kommunalen Landesverbände sollte statuiert werden“, macht der Deutsche Landkreistag deutlich.

Kooperationen zwischen Sparkassen werden aus Sicht des Verbandes vor allem in den Bereichen von Wert sein, die durch weitgehend standardisierte Routineabläufe geprägt sind und bei denen deshalb schnell und relativ unkompliziert aus der Größe resultierende Prozessoptimierungen anfallen und entsprechende Rationalisierungsvorteile realisiert werden können. Zu prüfen sei, ob sich hierfür neben der Bündelung im Backoffice-Bereich auch andere Bereiche wie etwa Zahlungsverkehr/Wertpapierentwicklung, Produktentwicklung, Recht, Marketing und Buchführung eignen.

Bei der bedeutsamen Rolle der Sparkassenverbände im Bereich der Kooperationen sei kritisch zu prüfen, ob durch ihre Aktivitäten der Aufbau von faktischen Konzernstrukturen droht und der Einfluss der kommunalen Träger ausgehebelt wird.

Stellung der Verwaltungsräte stärken

Um den Einfluss der kommunalen Träger zu bewahren, sollte nach Auffassung des DLT die Stellung der Verwaltungsräte der Sparkassen gestärkt werden. Hierzu sei mehr Transparenz bezüglich einer Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Situation des Geschäftsgebietes, näherer Informationen zur betriebswirtschaftlichen Lage der Sparkasse und ihrer Positionierung im Sparkassenvergleich sowie der Auskünfte über die Erfüllung des öffentlichen Auftrages zu schaffen.

DK

 

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