Kommunalverbändezurück

(GZ-9-2016)
Kommunalverbände
► Präsidiumssitzungen des  Deutschen Städtetages und Landkreistages:
 
Perspektiven der Integration
 

Der Appell, hinreichende Finanzmittel für die Integration in den Kommunen bereitzustellen, stand im Mittelpunkt von Präsidiumssitzungen des Deutschen Städtetages und Landkreistages in Jena bzw. im Kreis Mettmann. Die im Bundeshaushalt 2017 vorgesehenen Mehrausgaben von rund 5,5 Milliarden Euro für Integration seien zum größten Teil nicht zum Ausgleich höherer Ausgaben der Kommunen vorgesehen, machte der Deutsche Städtetag deutlich.

Wie Städtetagpräsidentin Eva Lohse hervorhob, solle der Bund die flüchtlingsbedingten zusätzlichen Kosten der Unterkunft im Sozialgesetzbuch II voll übernehmen. Der Deutsche Städtetag rechnet allein in diesem Bereich der Hartz IV-Kosten im Jahr 2016 mit bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzlichen Ausgaben der Kommunen, die durch den Flüchtlingszuzug entstehen. Mehrbedarf, für den Mittel des Bundes erforderlich seien, werde zudem im Bereich der Jugendhilfe anfallen, zum Beispiel für Leistungen für Familien, Hilfen zur Erziehung sowie Beratungsangebote.

Ergänzungspersonal

Die Länder fordert der Deutsche Städtetag auf, zusätzlich zu den bereits zugesagten Bundesmitteln für den Ausbau der Kinderbetreuung ihre Beteiligung an den laufenden Betriebskosten der Kitas zu erhöhen sowie Sondermittel für den Bau und die Ausstattung von Schulräumen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen ihrer Verantwortung für Bildung sollten sie zudem Mittel für das dringend benötigte zusätzliche schulische Ergänzungspersonal, wie Sozialpädagogen, Schulpsychologen und Dolmetscher bereitstellen.

Mit Blick auf das Integrationsgesetz meinte die Städtetagspräsidentin: „Die von vielen Städten geforderte und von der Koalition erfreulicherweise geplante Wohnsitzauflage muss rasch kommen – und zwar bundesweit. Die Länder müssen für eine gewisse Zeit den anerkannten Flüchtlingen, die Sozialleistungen beziehen und noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, einen Wohnsitz zuweisen können, damit Flüchtlinge nicht überproportional in Ballungsräume ziehen und soziale Brennpunkte vermieden werden. Das erleichtert die Integration. Wichtig ist, dass alle Länder das Instrument nutzen und eine gute Verteilung der Flüchtlinge sichern, denn auch in ländlichen Gebieten gibt es Arbeitsplätze und Integrationschancen.“

Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly betonte, dass vor allem in Ballungszentren mit starker Wohnungsnachfrage dringend mehr bezahlbarer Wohnraum nötig ist. Die zusätzlichen Mittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung begrüßen die Städte, sie sehen jedoch Bund und Länder weiterhin gefordert, die Höhe der Mittel dem faktischen Bedarf in den Regionen mit knappem Wohnungsangebot anzunähern.

Sozialwohnungen

Maly zufolge „muss der Wohnungsbau mindestens in dem Maße öffentlich gefördert werden, dass jedes Jahr mehr Wohnungen mit günstigen, möglichst langfristigen Mietkonditionen hinzukommen als aus der sozialen Bindung herausfallen. Derzeit enden in mehr Fällen die günstigen Mietbedingungen, so dass sozial gebundener Wohnraum unter dem Strich abnimmt statt zunimmt.“

Hochwertige Angebote

Das Erlernen der deutschen Sprache nannte der Vizepräsident „die wichtigste Voraussetzung für die soziale und berufliche Integration“: „Wir brauchen deshalb flächendeckend qualitativ hochwertige Angebote zur Sprachförderung. Zudem müssen die Angebote von Bund, Ländern und Kommunen besser verzahnt werden, um die vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Das von der Bundesregierung entwickelte Gesamtkonzept für eine systematische Sprachförderung ist dafür ein wichtiger Schritt.“

Verlässliche Partner

Die von den Kommunen getragenen Volkshochschulen, die etwa 50 Prozent aller Integrationskurse durchführen, stünden als verlässliche Bildungspartner bereit. Sie benötigten allerdings auch angesichts des erheblichen Zuwachses an Sprach- und Weiterbildungsangeboten für Asylbewerber und Flüchtlinge ebenso wie Kindertagesstätten und Schulen einen Ausbau ihrer Strukturen. Der Bund und insbesondere die Länder sollten die Volkshochschulen strukturell und finanziell stärken, damit sie die elementaren Integrationsaufgaben erfüllen können, unterstrich Maly.

Angebote bündeln

Wie schnell Integration in den Arbeitsmarkt gelingt, hänge neben der wirtschaftlichen Lage erheblich ab von der Länge der Asylverfahren, der Sprachförderung, Investitionen in Bildung und Ausbildung und der Arbeitsvermittlung. Pläne der Bundesregierung, in Integrationsanlaufstellen Betreuung und Förderangebote zu bündeln, seien ein guter Ansatz. Die Städte unterstützten den damit geplanten Ausbau von öffentlich geförderter Beschäftigung, von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und von verzahnten Angeboten zur Sprachförderung mit berufsbezogenen Elementen. Sie sähen Bund und Länder aber in der Pflicht, die rechtlichen und institutionellen Hürden zu verringern, die eine Integration in den Arbeitsmarkt verlangsamen, und sie forderten auch finanzielles Engagement für diese Integrationsanlaufstellen bzw. Integration Points.

Der Deutsche Landkreistag wiederum wies im Rahmen seiner Sitzung im Kreis Mettmann auf den ländlichen Raum als Ort der Integration von Flüchtlingen hin. Präsident Landrat Reinhard Sager meinte: „Wir müssen weiterhin in die Attraktivität des ländlichen Raumes investieren. Das gilt gerade jetzt, wo wir im Zuge der Erarbeitung des Integrationsgesetzes über die Einführung einer Wohnsitzauflage für Flüchtlinge weitgehend einig sind und es darum geht, Bleibe- und Integrationsperspektiven weiter zu stärken. In den Landkreisen sind die Bedingungen für Integration in aller Regel gut, weil überschaubare Strukturen, in vielen Teilen gute Erwerbschancen, eine hohe Zahl an Ehrenamtlichen und ein dichtes Vereinsnetz in diesem Zusammenhang günstige Faktoren darstellen. Gerade Familien finden ein Umfeld vor, das hilfreich ist. Viele Flüchtlinge kennen diese Vorzüge des ländlichen Raumes nicht ausreichend.“

Wohnsitzauflage

Die Wohnsitzauflage müsse schnellstmöglich ausgestaltet und umgesetzt werden: „Wir brauchen eine solche Verpflichtung zur gleichmäßigeren Verteilung von Flüchtlingen, damit die Integrationsbemühungen bestmöglich geplant werden und wirken können.“ Kern einer generellen Wohnsitzpflicht müsse ein zweistufiges Verteilverfahren vom Bund auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel und anschließend eine nach weiteren Kriterien zu bestimmende Verteilung der Flüchtlinge im jeweiligen Land sein. „Bei der landesinternen Verteilung kann man sich an der Beschäftigungsquote, der Verfügbarkeit von Wohnraum, dem Vorhandensein von Integrationsangeboten oder dem Ausländeranteil orientieren. Die Auflage wäre für die Betroffenen so lange aufrechtzuerhalten, wie soziale Leistungen bezogen werden.“

Sager zufolge können die Landkreise und der ländliche Raum den Flüchtlingen gute Integrationsperspektiven bieten. In diesem Zusammenhang sei jedoch von großer Bedeutung, die wirtschaftlichen Potenziale des ländlichen Raumes zur Entfaltung zu bringen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu befördern: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die Chance einer entsprechenden Weiterentwicklung und Stärkung der Gemeinschaftsaufgabe ‚Agrarstruktur und Küstenschutz‘ nutzt und dem ländlichen Raum insgesamt zu weiteren Entwicklungsimpulsen im Bereich der Kleinunternehmen und im Mittelstand verhilft. Der diesbezügliche Regierungsentwurf bleibt leider weit hinter unseren Erwartungen zurück. Er wird dem Erfordernis, den ländlichen Raum als Wirtschaftsstandort auch über die Landwirtschaft hinaus zu entwickeln, nicht gerecht“, verdeutlichte Sager. Letztlich gehe es darum, Erwerbsperspektiven für die einheimische Bevölkerung sowie für Flüchtlinge nicht nur in den Ballungszentren zu befördern.

Finanzierungsfragen

Darüber hinaus machte der DLT-Präsident darauf aufmerksam, wie wichtig es sei, dass Bund und Länder die Landkreise bei ihren Integrationsaufgaben auch finanziell unterstützen: „Die Länder müssen ihren Finanzierungspflichten gegenüber den Kreisen und Städten unbedingt nachkommen. Noch immer übernehmen viele Länder nicht die vollen Kosten für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen. Sehr zu begrüßen ist demgegenüber, dass der Bund angeboten hat, seinen Anteil an den Hartz IV-Unterkunftskosten deutlich zu erhöhen, um die Kreise und kreisfreien Städte von einem Teil der flüchtlingsbedingten Wohnkosten zu entlasten. In einem weiteren Schritt muss der Bund allerdings die kommunalen Hartz IV-Mehrkosten vollständig übernehmen. Diese Forderung des Deutschen Landkreistages besteht fort.“

DK

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