Kommunalverbändezurück

(GZ-5-2021)
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► Bayerischer Städtetag zu Grundsteuer C und Digitalisierung der Schulen:

 

Schwachstellen beheben

 

Ernüchterung beim Bayerischen Städtetag: Als verpasste Chance hat der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr, den Entwurf der Staatsregierung für ein bayerisches Grundsteuergesetz bezeichnet. Der Freistaat habe versäumt, mit einer Grundsteuer C ein Instrument zur Mobilisierung von Flächen zu schaffen, so Pannermayr im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz.

Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Bild: Stadt Regensburg
Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Bild: Stadt Regensburg

Wie der Vorsitzende erläuterte, biete die Grundsteuer C einen Ansatz, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Damit könnten baureife Grundstücke, solange sie nicht bebaut sind, mit einem eigenen Hebesatz belegt werden. Der Bund habe hier eine Rechtsgrundlage geschaffen. Im Gesetzgebungsverfahren sei nun der Bayerische Landtag am Zug, damit der Freistaat die bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit in einem Landesgrundsteuergesetz umsetzt.

Unmut in den Rathäusern

Pannermayr zufolge hat der Vorstand des Bayerischen Städtetags „kein Verständnis für die kommunalferne Blockadehaltung, wie sie besonders Vertreter der Freien Wähler im Bayerischen Landtag und in der Staatsregierung an den Tag legen. Dies sorgt für viel Unmut in den Rathäusern.“

Vielfach berichteten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Grundeigentümern, die trotz bestehendem Baurecht ungenutzte Baugrundstücke in Ortszentren bevorraten, ohne konkret eine Bebauung zu planen.

Eine Grundsteuer C könne als Steuerungsinstrument gegen Bodenspekulation wirken, damit Eigentümer motiviert werden, ungenutzte Grundstücke mit Wohnungen zu bebauen oder an Bauinteressenten zu verkaufen. Mit diesem Instrument würde sich die Ausweisung von Bauland an Ortsrändern teilweise vermeiden lassen. Damit könnte ein Beitrag zum Flächensparen geleistet werden.

Aus Sicht des Verbandschefs brauchen Städte und Gemeinden einen Werkzeugkasten mit mehreren Instrumenten, damit sie die Innenentwicklung der Ortszentren tatsächlich vorantreiben können. Mit der Nutzung bislang unbebauter Baugrundstücke lasse sich das Ziel des Flächensparens besser erreichen. Kommunen benötigten steuerrechtliche Instrumente – eines der möglichen Instrumente sei eine Grundsteuer C.

Generelles Vorkaufsrecht für Kommunen

Darüber hinaus könne eine steuerliche Begünstigung zum Flächensparen helfen, wenn nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Hofgrundstücke an Kommunen veräußert werden. „Hilfreich wären auch baurechtliche Werkzeuge, wie ein generelles Vorkaufsrecht für Kommunen“, so Pannermayr.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht für die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) ein wertunabhängiges Grundsteuermodell vor, das mit Äquivalenzzahlen arbeitet: 2 Cent je Quadratmeter für Grund und Boden, 20 Cent je Quadratmeter für Wohnflächen und 40 Cent für übrige Nutzungen wie etwa Gewerbe, Handwerk oder Handel.

Laut ersten Probeberechnungen führt dies, so Pannermayr, zu Mindereinnahmen in den Städten. Um das aktuelle Niveau beim Grundsteueraufkommen halten zu können, müssten Kommunen die Hebesätze erhöhen. Daher sei es erforderlich, dass der Gesetzgeber bereits im Grundsteuergesetz die Äquivalenzzahlen höher ansetzt.

Bürokratischer Aufwand, Konflikte, rechtliche Risiken

Den Vorschlag der Staatsregierung, eine Zonierung für die Grundsteuer B – etwa nach Größenklassen oder Zonentypisierungen – als Option für Kommunen über 5.000 Einwohner zu schaffen, lehnt der Bayerische Städtetag ab. Zwar betone der Freistaat, einfache und unbürokratische Regelungen für die Grundsteuer schaffen zu wollen, jedoch sei eine Zonierung das Gegenteil von einfach und unbürokratisch, betonte Pannermayr.

Eine Zonierung je nach Stadtviertel würde in den Städten einen enormen bürokratischen Aufwand verursachen. Dies wiederum würde heftige Konflikte und rechtliche Risiken nach sich ziehen.

De Vorsitzende kritisierte den Mangel an Vorgaben und Richtlinien im Gesetzesentwurf. Dieser definiere keine Abgrenzungskriterien für eine Zonierung. Pannermayr:

„Wenn der Gesetzgeber die Zonierung unbedingt will, muss er für Rechtssicherheit sorgen: Nötig wären klare Vollzugshinweise, um auf der Basis von Bodenrichtwerten bestimmte Wertkomponenten einzuführen.“

Ein klares Konzept vermisst der Bayerische Städtetag auch bei der Kostenbeteiligung für Systembetreuung an Schulen. Wie der Verbandschef deutlich machte, stünden die Kommunen weiter zu ihrem dauerhaften Engagement. Sie gingen in Vorleistung und hätten sich daher sogar bereit erklärt, im Auftrag des Staates Lehrerdienstgeräte zu beschaffen.

Das entsprechende Programm reiche freilich nur für knapp zwei Drittel der Lehrer; der Anschaffungspreis für ein Lehrer-Laptop ist auf 750 Euro gedeckelt. Dies erscheine vielen Lehrkräften und IT-Fachleuten zu niedrig, berichtete Pannermayr aus der Praxis:

„Das Kultusministerium hat hohe Erwartungen geweckt. Allerdings sorgen die Fakten bei Schulleitungen und Lehrerschaft für Ernüchterung.“

Ausbau der Systembetreuung

Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung sei der Ausbau der Systembetreuung. Bund und Freistaat wollen den Kommunen für die Systembetreuung 155,6 Millionen Euro bis einschließlich 2024 zur Verfügung stellen. Für die Jahre ab 2025 habe der Freistaat seine Absicht erklärt, die Hälfte der Kosten für die Systembetreuung zu übernehmen, so der Städtetagsvorsitzende.

Seiner Meinung nach waren das „erste Impulse, um Wegmarken auf der langen Strecke zur Digitalisierung an Schulen zu setzen. Für Schulen und Kommunen war ein positives Signal, dass sich der Freistaat erstmals zu seiner Mitverantwortung für die Systembetreuung der Digitalausstattung an Schulen bekannt hat. Doch seit Sommer hat das Kultusministerium noch immer keinen Entwurf für die Umsetzung der Kostenbeteiligung des Freistaats an der Systembetreuung vorgelegt. Das muss nun zeitnah passieren.“

BayernCloud

Die vom Freistaat im Juli 2020 ebenfalls zugesagte BayernCloud Schule soll auch die örtliche Systemadministration an den Schulen unterstützen. Im Entwurf des Staatshaushalts 2021 sind dafür 47 Millionen Euro angesetzt. Pannermayr zufolge sind bislang allerdings „nur wolkige Ankündigungen aus dem Kultusministerium“ gekommen.

Es fehle ein konkreter Plan zur Umsetzung der einzelnen Schritte. Unklar sei, wann die BayernCloud Schule eingerichtet wird und welche zentralen Dienste in welchem Umfang für den Einsatz in der Praxis zur Verfügung stehen werden. Tatsache ist: „Solange die Cloud nicht kommt, behelfen sich die Schulen mit selbst improvisierten lokalen Insellösungen.“

Die Erfahrungen mit digitalem Heim-Unterricht hätten im vergangenen Jahr gezeigt, wo Stärken und Schwächen liegen. Die größte und entscheidende Schwachstelle ist nach Pannermayrs Worten das fehlende bayernweite pädagogische Gesamtkonzept für die Umsetzung der digitalen Schule. Dieses Grundsatzproblem müsse der Freistaat endlich anpacken.

DK

 

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