Kommunalverbändezurück

(GZ-3-2021)
gz dstgb

► Fünf-Punkte-Plan des DStGB:

 

Innenstädte retten!

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und dem dadurch bedingten weiter zunehmenden Online-Handel ist mit massiven Auswirkungen auf die Innenstädte zu rechnen. Wie DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber der Funke Mediengruppe erläuterte, sei vielerorts von einer weiteren Zunahme von Leerständen auszugehen. Aktuell rechneten Experten mit der Schließung von bis zu 50.000 weiteren Einzelhandelsstandorten. Daher sei es erforderlich, gemeinsam mit allen Innenstadtakteuren und der Bürgerschaft kreative Innenstadtkonzepte zu entwickeln.

Hierzu hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund folgenden Fünf-Punkte-Plan zur Rettung der Innenstädte vorgelegt:

1. Erlebnisraum Innenstadt – Vielfältige Nutzungen, nachhaltige Stadt

Zu einer vitalen und lebenswerten Innenstadt werden zukünftig neben dem Handel und der Gastronomie weitere Nutzungsarten gehören. Urbane Produktion und Handwerk, Freizeit-und Kulturangebote, neue Arbeitsformen wie Co-Working sowie die Integration von Bildungsangeboten und neuer innerstädtischer Wohnformen sollten die Innenstädte von Morgen prägen. Eine derartige Nutzungsmischung bietet die Chance, unsere Innenstädte auch noch nach Geschäftsschluss vital zu erhalten. Sukzessive muss es gelingen, unsere Innenstädte und Ortskerne auch an den Erfordernissen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz auszurichten und umzubauen. Mehr Grün, mehr Wasser und weniger Flächenversiegelung müssen für ein besseres Mikroklima und mehr Lebensqualität sorgen.

2. Innenstadtfonds auflegen – Kommunale Handlungsoptionen stärken

Es muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. Hier könnte ein vom Bund aufgelegter und finanzierter „Innenstadtfonds“ mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro wichtige Impulse setzen. Dieser neue Fonds sollte zusätzlich aus den Mitteln einer neu zu schaffenden Abgabe für große Online-Händler gespeist werden.

Kommunen müssen insbesondere bei Schlüsselimmobilien einen verbesserten Zugriff bekommen und temporär in den Grunderwerb oder in eine Miete gehen können. Nur dann werden sich neue Nutzungskonzepte und kreative Ideen auch tatsächlich umsetzen lassen. Ein Innenstadtfonds sollte daher auch zur Erarbeitung und Aktualisierung von Innenstadtkonzepten, zur Analyse der Leerstandssituation sowie zur Etablierung von Austauschformaten der Kommunen mit allen Innenstadtakteuren genutzt werden können.

Erforderlich ist zudem eine Schärfung der planungsrechtlichen Instrumente. Insbesondere das kommunale Vorkaufsrecht kann durch Festlegung einer Preislimitierung gestärkt werden, um die Preisspirale am Bodenmarkt effektiv zu durchbrechen. Das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zu einem Baulandmobilisierungsgesetz bietet hierfür die passende Gelegenheit.

3. Städtebaufördermittel aufstocken

Es gilt, nicht nur die Versorgungsfunktionen in den Blick zu nehmen, sondern auch die Anforderungen an Digitalisierung, Verkehr, Sicherheit und Sauberkeit sowie an die Klimaanpassung. Die Bewältigung all dieser kommunalen Herausforderungen erfordert eine nachhaltige und verlässliche finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder. Neben einem Innenstadtfonds ist eine Erhöhung der Städtebaufördermittel des Bundes von derzeit 790 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich. Damit einhergehen muss eine Ko-Finanzierung der Länder sowie, wo nötig, eine Ersetzung kommunaler Eigenanteile. Die Mittel müssen den Kommunen in einfachen Förderverfahren zukommen. Dies beinhaltet ein Mehr an eigener Gestaltung durch die Kommunen selbst.

4. Ungleichbehandlung zwischen stationärem Handel und Onlinehandel beenden

Dies betrifft unter anderem die strengen Regelungen zur Ladenöffnung. Während der Online-Handel ohne Einschränkungen an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag läuft, muss sich der stationäre Handel in den Innenstädten an den strengen Vorgaben der Ladenöffnungsgesetze der Länder orientieren. Städten und Gemeinden muss es in Abstimmung mit dem örtlichen Handel und bei grundsätzlicher Beachtung der Sonntagsruhe ermöglicht werden, Ladenöffnungszeiten zukünftig bedarfsgerecht und flexibel eigenständig festzulegen.

Darüber hinaus müssen weitere Anreize für die Innenstädte, wie etwa steuerliche Erleichterungen für den Umbau von Einzelhandelsimmobilien und auch die Einführung einer Abgabe für große Online-Händler geprüft werden. So kann es gelingen, den Onlinehandel an den Kosten der von ihm mitgenutzten kommunalen Infrastruktur zu beteiligen.
Zwingende Voraussetzung ist, dass eine solche Abgabe unmittelbar den Kommunen für gezielte Maßnahmen zur Stärkung ihrer Zentren, der kommunalen Infrastruktur und damit im Ergebnis auch dem örtlichen Handel zufließt und nicht in der Bundeskasse „verschwindet“.

Zudem ist sicherzustellen, dass kleine und inhabergeführte Einzelhändler, die sich mit Online-Angeboten ein zweites Standbein aufgebaut haben, durch diese Abgabe nicht belastet werden. Entsprechende Initiativen auf Bundesebene zur Einführung einer solchen Abgabe („Pakt für lebendige Innenstädte“) müssen zügig umgesetzt werden.

5. Baukultur stärken – Lebensqualität erhöhen

Innenstädte und Ortskerne gewinnen ihre Attraktivität auch durch eine ansprechende Gestaltung und Architektur. Eine gute Baukultur bringt nicht nur für die Bewohner einen Mehrwert. Im Ergebnis profitieren gerade die örtliche Wirtschaft und der Handel, auch durch höhere Touristenzahlen und steigende Kaufkraft. Der Erhalt und die Schaffung einer guten Baukultur ist dabei eine Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen, der örtlichen Wirtschaft und des Handels sowie der Architekten und der Immobilienwirtschaft.

DK

 

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