Kommunalverbändezurück

(GZ-24-2020)
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► Kritik von Gemeindetag und Städtetag:

 

Füracker präsentiert Grundsteuermodell

 

Bayerns Finanzminister Albert Füracker hat den Entwurf für ein bayerisches Grundsteuermodell vorgestellt. Ab 2025 setze der Freistaat auf eine „wertunabhängige, transparente und unbürokratische Grundsteuer“. Füracker zufolge „sorgen wir mit unserem Modell für Klarheit und Planungssicherheit bei allen Beteiligten. Wir setzen ein starkes Signal für alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen wie auch für unsere Kommunen!“ Mit der bayerischen Grundsteuer kann der Freistaat erstmals ein bedeutendes Steuergesetz auf Landesebene regeln.

Die Basis der bisherigen, auf Bundesebene geregelten Grundsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund hat daher im November 2019 seinen Entwurf für eine Grundsteuerreform verabschiedet, von dem die Länder jedoch abweichen können.

Fair und unbürokratisch

Gemäß diesem Bundesgesetz soll die Grundsteuer nach dem Wert des Grundstücks bemessen werden. „Ein solches Modell ist unnötig bürokratisch und erfordert alle sieben Jahre eine Neubewertung sämtlicher Immobilien. Mit steigenden Preisen steigen so automatisch die Steuern. Der Freistaat geht den fairen und unbürokratischen Weg ohne eine solche Belastungsdynamik“, hob Füracker hervor.

Klare Kennzahlen

Der bayerische Gesetzentwurf basiert auf klaren Kennzahlen: Die Flächen werden mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm. Für Wohnflächen gibt es einen Abschlag von 30 %, so dass nur 0,35 Euro/qm angesetzt werden. Daneben ist u.a. für Gebäude mit sozialem Wohnungsbau und Denkmäler ein zusätzlicher Abschlag vorgesehen.

Einmalige Feststellung der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage wird einmalig zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt und muss nur angepasst werden, wenn sich die Flächen oder die Gebäudenutzung ändert. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kommunen entscheiden somit über die endgültige Höhe der Grundsteuer.

Keine Baulandsteuer

Mit Enttäuschung und Verärgerung reagierten Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag auf das neue Modell der Staatsregierung. Die Tatsache, dass die von der Politik mehrfach zugesagte Einführung einer Grundsteuer C (sog. Baulandsteuer) nicht kommen soll, wertete Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl gar als „Kriegserklärung an Bayerns Gemeinden und Städte“. Alle Bemühungen der Kommunen, baureife brachliegende Grundstücke im Innenbereich der Gemeinden für den Wohnungsbau nutzbar zu machen, würden damit zerstört.

Neben anderen baurechtlichen Instrumentarien würde eine Grundsteuer C dem Spekulantentum der Grundstückseigentümer, die auf Wertsteigerungen setzen, entgegenwirken, betonte Brandl. Dies könne nun nicht geschehen. Aus seiner Sicht ist es ein Schlag ins Gesicht der Gemeinde- und Stadträte, die auf die politischen Zusagen vertraut haben. Vor allem sei es nicht nachvollziehbar, weshalb gerade die Freien Wähler im Bayerischen Landtag dieses Instrumentarium verhindert haben. „Sich einerseits als Anwälte des ländlichen Raums aufzuführen, andererseits den ländlichen Kommunen ein dringend benötigtes Werkzeug vorzuenthalten, ist schizophren“, erläuterte der Präsident.

Einfache Grundsteuer A und B

Begrüßt werden dagegen die von Albert Füracker vorgestellten Pläne für eine einfache Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer ist für Bayerns Gemeinden und Städte mit einem Volumen von rund 1,8 Milliarden Euro eine der wichtigsten Steuerquellen. Brandl: „Der vorgestellte einfache, nachvollziehbare und vollzugsfreundliche Ansatz ist gut. So wird auch die bewährte Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und den Kommunen beibehalten. Letztlich geht es auch um die Sicherung der finanziellen Grundausstattung der Gemeinden und Städte. Dafür werden wir in einen konstruktiven Dialog mit der Bayerischen Staatsregierung eintreten.“

„Verpasste Chance“

Nach Auffassung des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr, habe die Staatsregierung aufgrund des Widerstands der Freien Wähler mit ihrem Entwurf für ein bayerisches Grundsteuergesetz leider versäumt, mit einer Grundsteuer C ein Instrument zur Mobilisierung von Flächen zu schaffen. „Das ist eine verpasste Chance“, stellte der Verbandschef fest. Die Grundsteuer C hätte aus seiner Sicht auch in Bayern einen Ansatz schaffen können, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Somit könnten baureife Grundstücke, solange sie nicht bebaut sind, mit einem eigenen Hebesatz belegt werden. Nun sei der Bayerische Landtag am Zug, damit der Freistaat die bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit doch noch in einem Landesgrundsteuergesetz umsetzt.

Eigentümer motivieren

Laut Pannermayr berichten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vielfach von Grundeigentümern, die trotz bestehendem Baurecht ungenutzte Baugrundstücke in Ortszentren bevorraten, ohne konkret eine Bebauung zu planen. Eine Grundsteuer C könne als Steuerungsinstrument wirken, damit Eigentümer motiviert werden, ungenutzte Grundstücke mit Wohnungen zu bebauen oder an Bauinteressenten zu verkaufen. Der Vorstand des Bayerischen Städtetags habe daher kein Verständnis für die kommunalferne Blockadehaltung besonders von Vertretern der Freien Wähler im Bayerischen Landtag und in der Bayerischen Staatsregierung.

Wirkungsvolle Werkzeuge für die Innenentwicklung gefordert

Beim Flächensparen benötigten die Kommunen wirkungsvolle Werkzeuge, machte Pannermayr deutlich: „Städte und Gemeinden brauchen Instrumente, damit sie gezielt Innenentwicklung vorantreiben können. Mit der Nutzung von bislang unbebauten Baugrundstücken lässt sich das Ziel des Flächensparens besser erreichen. Kommunen brauchen steuerrechtliche Instrumente – dazu gehört als ein Instrument von mehreren eine Grundsteuer C. Darüber hinaus kann eine steuerliche Begünstigung zum Flächensparen helfen, wenn zum Beispiel nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Hofgrundstücke an Kommunen veräußert werden. Außerdem brauchen Kommunen baurechtliche Werkzeuge, wie ein generelles Vorkaufsrecht für Kommunen.“

Der Städtetag lehnt den Vorschlag der Staatsregierung ab, eine Zonierung für die Grundsteuer B – etwa nach Größenklassen oder Zonentypisierungen – als Option für Kommunen zu schaffen. Die Staatsregierung, so Pannermayr, erkläre zwar, dass sie einfache und unbürokratische Regelungen für die Grundsteuer schaffen will, jedoch würde eine Zonierung je nach Stadtviertel in den Städten einen hohen bürokratischen Aufwand verursachen. Die Folge seien enorme Konflikte und rechtliche Risiken. „Das ist keine Einfach-Grundsteuer, das ist das Gegenteil von einfach und unbürokratisch“, so der Verbandschef.

DK

 

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