Kommunalverbändezurück

(GZ-21-2020)
gz bayerischer staedtetag

► Anpassung nicht erfolgt:

 

Schwere Zeiten für die Förderung von Wohnraum?

 

An der Spitze des bayerischen Bauministeriums hat es in den vergangenen Jahren mehrere Wechsel gegeben, bei der Wohnraumförderung hat sich aber leider nur wenig getan. Letztmals im Jahr 2015 konnte der damalige Bauminister Joachim Herrmann mit dem Wohnungspakt ein deutliches Signal für den geförderten Wohnungsbau aussenden: Der Wohnungspakt setzte eine klare Struktur, gab ein definiertes Ziel vor und formulierte eine verbindliche politische Absichtserklärung zum Mitteleinsatz über vier Jahre hinweg.

Im Jahr 2015 sind auch erstmals Zuschüsse in der staatlichen einkommensorientierten Förderung und im kommunalen Wohnraumförderungsprogramm gewährt worden. Fünf Jahre später ist der Wohnungspakt ausgelaufen. Das kommunale Förderprogramm wurde zwar verlängert, aber eine Anpassung der Wohnraumförderung auf aktuelle Herausforderungen ist nicht erfolgt.

Vielmehr noch: Staatministerin Kerstin Schreyer stellte sogar in einem Interview die Zuständigkeit des Freistaates Bayern in Frage. Rückläufige Mittel von Bund und BayernLabo sollen nicht mehr durch neue Mittel des Freistaates abgefedert werden.

In einem Hörfunk-Interview mit dem Bayerischen Rundfunk hat Staatsministerin Kerstin Schreyer mehrfach betont, dass allein die Kommunen für den Wohnungsbau zuständig seien. Die bislang überschaubare Zahl an neu entstandenen Wohnungen durch die Bayernheim sei ein freiwilliger Beitrag des Freistaats dort, wo die Stadt es nicht geschafft habe, genügend Wohnungen zu errichten.

Die Zuweisung von Zuständigkeiten an die Kommunen überrascht, steht doch eindeutig formuliert in der Bayerischen Verfassung: „Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden”.

Hellhörig machte schließlich die Aussage der Ministerin, wonach soziale Wohnungen nicht entscheidend seien, sondern kostengünstiges Bauen im Vordergrund stehe. Mit solchen Aussagen entfernt sich die Ministerin deutlich von dem bisher gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft und den Kommunen beschrittenen Weg, mit Hilfe des geförderten Wohnungsbaus besonders einkommensschwachen und weniger begüterten Menschen auch in Wachstumsregionen Wohnraum zu sichern.

Obwohl es nicht vorrangige Aufgabe der Städte und Gemeinden ist, bezahlbare Wohnungen selbst zu bauen, vielmehr „nur” zu fördern, investieren die Städte und Gemeinden und deren kommunale Wohnungsunternehmen viel Geld.

Zeichen setzen

Sie engagieren sich mit hohem finanziellen Aufwand, um selber dort geförderte Wohnungen zu bauen, wo private Wohnungsunternehmen sich zurück ziehen, weil sie auf Grund besserer Renditechancen lieber in den freien Wohnungsbau investieren. Gerade jetzt, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Haushaltsverhandlungen im Bayerischen Landtag, wäre es wichtig, ein klares Zeichen für mehr geförderten Wohnungsbau zu setzen.

Der Vorstand des Bayerischen Städtetags hat aktuell zur Wohnraumförderung einen Beschluss gefasst. Der Vorstand fordert den Freistaat auf, die Mittelausstattung für die Wohnraumförderung auf einem planbaren und hohen Niveau zu halten.

Als Vorbild dafür könnte der Wohnungspakt 2015 dienen, der die Ziele des Freistaats über einen Zeitraum von vier Jahren definierte. Die Erfahrungen mit dem Wohnungspakt und das Resultat dürfen rückblickend als Erfolg bezeichnet werden. Die Wohnungswirtschaft braucht eine klare und über mehrere Jahre verlässliche Strukturierung der Wohnraumförderung durch den Freistaat mit klaren Zieldefinitionen.

Darüber hinaus erfordern weiterhin steigende Baukosten und Grundstückspreise eine Anhebung der Zuschüsse beispielsweise in der am Einkommen orientierten Förderung von bislang bis zu 300 Euro pro Quadratmeter auf mindestens 500 Euro pro Quadratmeter.

IdBSt

 

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