Kommunalverbändezurück

(GZ-19-2020)
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► „Soll“ und „Kann“-Bestimmungen unterlassen:

 

LEE-Stellungnahme zum BayKlimaG-E

 

In seiner Eigenschaft als Sprecher des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) hat Altlandrat Hermann Steinmaßl Stellung zum Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG-E) bezogen. Dabei geht es ihm nach eigenem Bekunden „vor allem auch darum, dass im Vollzug bei den Kreisverwaltungsbehörden und den Kommunen klare Regeln entstehen“.

Als oberste Zielsetzung wird im Klimaschutzgesetz laut Steinmaßl die Reduzierung der Treibhausgase gesehen. Dies kann aus seiner Sicht jedoch nur gelingen, wenn man konsequent alle Möglichkeiten ausschöpft, um heimische, erneuerbare, klimaschonende Energieträger in allen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft (Produktion, Verkehr, Wärme, Landwirtschaft) zu etablieren. Nur dann seien die heimischen Energieträger Wasser, Sonne, Wind, Biomasse und Geothermie in der Lage, einen echten substanziellen Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung zu leisten. Wenn die staatlichen Behörden hier unterstützend tätig werden sollen, sei es wichtig, dazu auch die entsprechenden Vorgaben zu schaffen und im Klimaschutzgesetz verbindlich zu verankern. „Soll“ und „Kann“-Bestimmungen seien zu unterlassen.

Eine Akzeptanz vor Ort für Einrichtungen einer klimaschonenden Energie (Erzeugung, Transport und Speicherung) wird Steinmaßl zufolge nur im Einvernehmen mit den Bürgern und den Kommunen gelingen. Letztere sollten in Verbindung mit einer entsprechenden Finanzausstattung in den Klimaschutz eingebunden werden.

Die Erstellung kommunaler Energiepläne und deren Umsetzung werde eine Schlüsselfunktion für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele sein. „Dies ergibt auch die große Möglichkeit, die Bürgerbeteiligung zu befördern und somit die ‚Gemeinschaftsaufgabe Energiewende‘ voran zu bringen.“ In Verbindung mit einer entsprechenden Finanzausstattung sollten die Kommunen in den Klimaschutz eingebunden werden.

DK

 

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