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(GZ-5-2020)
gz bayerischer bezirkstag

► Bezirketagspräsident Franz Löffler:

 

„Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung“

Die neue Bayerische Sozialministerin Carolina Trautner zu Gast beim Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags

 

Im Rahmen des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags kam die frisch ernannte Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Carolina Trautner, ins schwäbische Allmannshofen. Dort stellte sie den Gremiumsmitgliedern ihre Agenda für das neue Amt vor und sprach mit ihnen über die drängendsten sozialpolitischen Themen.

Dabei ging es auch um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit seinem bayerischen Ausführungsgesetz – dem Bayerischen Teilhabegesetz II (BayTHG II). „Seit Jahren setzt sich der Bayerische Bezirketag als Spitzenverband der sieben bayerischen Bezirke intensiv für das BTHG ein. Unserer Meinung nach werden die Neuregelungen des Gesetzes maßgeblich für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung sorgen“, betonte Bezirketagspräsident Franz Löffler.

Freistaat in der Pflicht

Deshalb haben die bayerischen Bezirke bereits über 300 neue Stellen geschaffen und rund 90 Millionen Euro jährlich an Mehrkosten eingeplant, wobei die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen aktuell noch nicht verlässlich abzusehen sind.

„Wenn sich unsere Kostenschätzungen bestätigen, sehen wir als Bayerischer Bezirketag den Freistaat in der Pflicht, die Mehrkosten für die Umsetzung des BTHG zu tragen. Den heutigen Austausch mit Staatsministerin Trautner sehen wir daher als Signal in Richtung eines konstruktiven Dialogs mit der Staatsregierung zu diesem Thema“, fasste Löffler zusammen.

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner will die Ergebnisse der Evaluierung abwarten und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Bezirketag:

„Die Leistungen der bayerischen Bezirke gerade für die Menschen mit Behinderung sind von unschätzbarem Wert. Mit meiner politischen Leitlinie ‚hinschauen, zuhören, kümmern‘ will ich mich hier einbringen und dabei auch die Barrierefreiheit und das inklusive Bayern in den Fokus nehmen.“

Anfang 2020 ist eine der tiefgreifenden Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten: Zukünftig werden Leistungen zum Lebensunterhalt, zum Beispiel für Wohnen, und die Teilhabeleistungen aufgrund der Behinderung, wie etwa der Assistenzbedarf, voneinander getrennt. Damit werden Menschen mit Behinderung mehr Entscheidungsfreiheit haben.

„Der Bayerische Bezirketag begrüßt diesen Ansatz der personenzentrierten Hilfe und die Möglichkeiten, die sich dadurch für Menschen mit Behinderung ergeben. Die Umsetzung dieser dritten Reformstufe des BTHG wird die bayerischen Bezirke in diesem Jahr intensiv beschäftigen“, so Löffler.

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