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(GZ-5-2020)
gz bayerischer landkreistag

► Deutscher Landkreistag:

 

Blickpunkt Gesundheit

Die Botschaft ist klar: Nach Überzeugung des Deutschen Landkreistags müssen die Leistungen der Pflegeversicherung dringend verbessert werden. Präsident Landrat Reinhard Sager kommentierte das neue Verfahren zur Personalbemessung, wonach in Pflegeheimen ein deutlicher Personalzuwachs erforderlich sei: „Die Pflegeversicherung muss eine verbesserte Personalausstattung ebenso finanzieren wie eine bessere Entlohnung von Pflegekräften. Eine neuerliche Belastung der Pflegebedürftigen und damit auch der Hilfe zur Pflege muss ausgeschlossen werden.“

In einer Berechnung hat die Universität Bremen im Rahmen der Studie „Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI“ auf Grundlage von bundesweiten Durchschnittswerten für die aktuelle Personalausstattung sowie die Belegungsstruktur einen erforderlichen Personalzuwachs von 36 % errechnet (hauptsächlich Assistenzkräfte). Sager zufolge bedeutet dies, „dass wir bis zu einem Drittel mehr Assistenz- und Pflegekräfte in den Pflegeheimen bräuchten, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Wenn der Gesetzgeber das einführen will, muss er die Leistungen der Pflegeversicherung verbessern.“

Höhere kommunale Kosten

Andernfalls würden Kostensteigerungen auf die kommunalen Haushalte durchschlagen, da die vor allem von den Landkreisen finanzierte Hilfe zur Pflege für Bedürftige ergänzende Leistungen vorsehe. Aktuell bezieht ungefähr ein Drittel der fast 1 Million in Pflegeheimen betreuten Menschen ergänzende Leistungen der Sozialhilfe, weil die Zahlungen der Pflegekasse nicht ausreichen und sie im Bundesdurchschnitt um die 2.000 Euro monatlich pro Platz selbst tragen müssen.

Mehr Personal, attraktivere Gehaltsgestaltungen oder eine qualitative Verbesserung bedeuteten daher bei gleichbleibenden Zahlungen der Pflegekassen zwangsläufig höhere kommunale Kosten, stellte der DLT-Präsident fest.

„Und das im Rahmen der Sozialhilfe, die nur im Notfall ergänzend einspringen soll. So würden die Kommunen einmal mehr zu Ausfallbürgen eines vorgelagerten Sicherungssystems, das nicht auf der Höhe der Zeit ist. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen daher dringend dynamisiert und verbessert werden.“

Einer Verbreitung des Corona-Virus sehe Deutschland nach Ansicht des DLT gut gerüstet entgegen. Die Gesundheitsämter in den Landkreisen seien darauf eingestellt, mit einer Pandemie umzugehen. Die bislang betroffenen Regionen hätten die Situation im Griff.

Die Landkreise seien über die Gesundheitsämter die maßgeblichen Akteure, um gesundheitliche Gefahren abzuwehren. Dazu hätten sie Pandemiepläne erstellt und weitere Vorbereitungen getroffen. Sie koordinierten auch bei dem Corona-Geschehen zahlreiche andere Akteure vor Ort und stimmten sich etwa mit den Gemeinden als örtlichen Ordnungsbehörden eng ab. Außerdem bestünden kurze Entscheidungswege zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen, Schulen und Kitas.

Corona-Virus: Landkreise koordinieren Einsatzkräfte

„Sollten wir es tatsächlich wie zuletzt vom Bundesgesundheitsministerium erwartet mit einer Epidemie bis hin zum Katastrophenfall zu tun bekommen, koordinieren die Landkreise die Einsatzkräfte vor Ort, von der Feuerwehr über den Rettungsdienst bis zur Polizei. Dabei handelt es sich um ein eingespieltes Instrumentarium, das umgehend einsatzfähig ist“, betonte der DLT-Präsident. Im Katastrophen- oder Pandemiefall mit überregionaler Ausbreitung sähen die bestehenden Notfallpläne auch Krisenstäbe zwischen den kommunalen Behörden und den Ländern sowie mit dem Bund vor.

„Wir sind nah am Problem und können schnell und passgenau reagieren, ohne erst lange Befehlsketten durchlaufen zu müssen“, machte Sager deutlich. So hätten die Landkreise zuletzt bei Tierseuchen oder Naturkatastrophen gezeigt, dass sie solche Herausforderungen gut bewältigen können.

DK

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