Nach Ansicht des Präsidenten ist der Gesetzentwurf außerdem aller Voraussicht nach verfassungswidrig, „weil ein solches Gesetz massiv in die gemeindliche Planungshoheit eingreifen würde, wenn der Staat jeder Gemeinde nur ein bestimmtes Kontingent zur Überplanung zuweisen würde“. Die gemeindliche Entwicklung wäre über Jahre gehemmt, fürchten Bayerns Bürgermeister. Auch der Verteilmechanismus halten sie für grob ungerecht.
Der Bayerische Gemeindetag weist darüber hinaus darauf hin, dass die Begründung des Gesetzentwurfs falsch ist. „Es findet kein Flächen“fraß“ statt, wenn beispielsweise unbebaute Wiesen für Einfamilienhäuser mit Garten, Kindergärten mit Spielflächen, Schulen mit Pausenhöfen oder Krankenhäuser mit Ruhezonen bebaut werden. Es findet vielmehr eine Flächenumwandlung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger statt.
Der Gesetzentwurf ist also ein Etikettenschwindel, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl. Er wies auch darauf hin, dass völlig unklar bliebe, wie die überplanbaren Flächen festgesetzt werden und wie kontrolliert werden solle, ob die Gemeinde sich an die Festsetzungen hält. Brandl:
„Der Gesetzentwurf verspricht den Bürgerinnen und Bürgern eine Scheinlösung. Die Haltung der GRÜNEN ist an Schizophrenie nicht zu überbieten:
Einerseits die ganze Welt retten zu wollen, indem man alle Menschen nach Deutschland einlädt und die Grenzen aufmacht; andererseits dringend benötigten Wohnraum und Sozialeinrichtungen verhindern, indem man durch Flächenbegrenzung die kommunale Planung blockiert oder ganz zum Erliegen bringt. Da kann man nur noch den Kopf schütteln.“
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