Kommunalverbändezurück

(GZ-12-2019)
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► Investitionen anzukurbeln:

 

VKU zum Telekommunikationsgesetz

 

Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. DigiNetzG für mehr Planungs- und Investitionssicherheit und zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen kommen nicht voran: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert an Bund und Länder, noch vor der Sommerpause das TKG zu ändern und Investitionen anzukurbeln.

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): „Stadtwerke bauen das Glasfasernetz für schnelles Internet aus – auch in ländlichen Regionen. Dieses Potenzial sollte die Bundesregierung nutzen, indem sie mit den Änderungen im TKG bzw. DigiNetzG endlich die nötige Planungs- und Investitionssicherheit für Stadtwerke schafft und Wettbewerbsverzerrungen abbaut. Das bedarf keiner großen Reform, sondern nur einer Klarstellung: Wer mit eigenen Mitteln ein Glasfasernetz baut, wird nicht länger gegenüber Wettbewerbern benachteiligt.“

Struktureller Wettbewerbsnachteil

Bislang werden Investitionen kommunaler Unternehmen in Glasfasernetze von der Bundesnetzagentur als öffentliche Mittel interpretiert. Deshalb dürfen alle Wettbewerber einfach ihr Kabel mitverlegen, sobald die Grube ausgehoben ist – sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt.

Das ist ein struktureller Wettbewerbsnachteil: Zum einen umgehen Wettbewerber so die Kosten für den Tiefbau und zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet. Die Folgen sind Investitionszurückhaltung kommunaler Unternehmen und ein volkswirtschaftlich unvernünftiger Über- und Doppelausbau von Leitungen.

Außerdem: Das Recht zur Mitverlegung gilt auch im Verhältnis von einem Telekommunikationsnetzbetreiber zu einem zweiten oder sogar dritten Telekommunikationsnetzbetreiber. Neben doppelten Infrastrukturen gefährdet diese Praxis auch den Geschäftsplan des First Movers und bremst insgesamt den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen stark aus.

Die Lösung: Der Bundesrat hat diese Probleme erkannt und Beschlüsse gefasst, um die strukturellen Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren, die wiederum im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung bestehen bleiben. 

Konkret fordert der Bundesrat, dass Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand, also z.B. kommunale Unternehmen, nicht unter die Definition „öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten“ fallen, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – also ohne Fördermittel – realisieren. Damit werden sie privaten Unternehmen gleichgestellt, die Glasfaser ebenfalls mit eigenen Mitteln ausbauen.

Zum Überbau stellt der Bundesrat klar: Wird in einem bislang nicht mit (reinen) Glasfaseranschlüssen (FTTB/FTTH) abgedeckten Gebiet erstmals Glasfaser ohne öffentliche Fördergelder verlegt, genießt der Erstausbauer – bei Open-Access – einen Überbauschutz. Die angeführten Probleme des DigiNetzG belegt auch die jüngst veröffentlichte Studie des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig und der PSPC Public Sector Project Consultants GmbH.

 

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