Die konjunkturunabhängige
und über den gemeindlichen Hebesatz in ihrem Aufkommen einsteuerbare Grundsteuer sei fundamentale Säule der Kommunalfinanzierung, betonte auch der gastgebende Bürgermeister Hermann Josef Schmidt. Auf die rund 14 Mrd. Euro könnten die Kommunen selbst in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen nicht verzichten.
Problemfeld kommunale Altschulden
Dass die Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen in den vergangenen Jahren immer größer geworden sind, zeigt sich Gmehling und Schmidt zufolge insbesondere auch bei den kommunalen Altschulden. Länder und Bund müssten gemeinsam mit den betroffenen Kommunen hier endlich eine Lösung für die Tilgung und Zinssicherung finden und umsetzen. Nur so könnten für die hochverschuldeten Städte und Gemeinden wieder Gleichwertigkeit und Chancengerechtigkeit erzielt und Zukunftsperspektiven eröffnet werden.
Bund und Länder sind in der Pflicht
Um das Entstehen neuer Schuldenberge auf Ebene der Städte und Gemeinden zu verhindern, seien Länder und Bund in der Pflicht, eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sicherzustellen, die es den Kommunen erlaubt, pflichtige und freiwillige kommunale Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen. Zudem müssten die Kommunen finanziell in den Stand versetzt werden, den enormen kommunalen Investitionsrückstand von zuletzt 159 Mrd. Euro abzubauen.
Kurzfristig seien zudem Maßnahmen zur Zinssicherung zu ergreifen. Aufgrund der Charakteristik der Kurzfristigkeit unterlägen Kassenkredite einem erheblichen Zinsänderungsrisiko. Bereits ein geringer Anstieg des durchschnittlichen Zinssatzes würde Haushaltskonsolidierungskonzepte hochverschuldeter Kommunen hinfällig machen.
Stärkung der gemeindlichen Steuerbasis
Neben einer Stärkung der gemeindlichen Steuerbasis, zum Beispiel über eine Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils, sind die Kommunen laut DStGB noch stärker bei den Sozialausgaben zu entlasten. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Unterkunft, dynamische Ausgabensteigerungen sind aber auch bei der Kinder-und Jugendhilfe wie der Eingliederungshilfe zu beobachten. Der Bund ist aufgefordert, auch künftig die flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Um der Entstehung von Bundesauftragsverwaltung zu entgehen, sollte die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft auf 75 Prozent angehoben werden.
„Das zarte Pflänzchen der erfolgreichen Integration in den Kommunen vor Ort darf nicht durch den Bund trockengelegt werden. Integration ist ein Marathon und kein Sprint, hierzu müssen sich endlich alle Beteiligten bekennen und zwar langfristig und vor allem auch finanziell!“, stellten Gmehling und Schmidt übereinstimmend fest.
Keine einseitige Fokussierung auf Kassenkredite
„Kommunen, die unverschuldet in wirtschaftliche Probleme geraten sind, muss geholfen werden – in diesem Ziel sind sich alle Beteiligten einig“, hob unterdessen Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hervor. Die einseitige Fokussierung in der aktuellen Diskussion allein auf die Tilgung von kommunalen Kassenkrediten gehe aber am Ziel vorbei und sei überholt. Die Struktur der kommunalen Belastungen sei viel zu unterschiedlich. „Eine Aktion, die kurzfristig nur einigen wenigen hilft, löst das Problem nicht!“, stellte der Minister klar.
Zielgenau helfen
Daher setze sich Bayern dafür ein, dass verstärkt und zielgenau in den einzelnen Ländern auf die dort jeweils vorhandenen bzw. notwendigen Instrumente zugunsten der Kommunen zurückgegriffen werden kann, um wirklich zu helfen. Laut Füracker sollte der Bund hier unterstützen, „aber nicht durch Einzelmaßnahmen zugunsten weniger Kommunen, sondern durch eine finanzielle Stärkung der entsprechenden Programme in allen Ländern“.
Einen wesentlichen Beitrag zur Entstehung kommunaler Altschulden leisteten vor allem auch die Sozialausgaben, weshalb der Bund hier für eine nachhaltige Entlastung sorgen müsse. Damit hätten die Kommunen auch wieder mehr wirtschaftliche Spielräume, um ihre finanzielle Situation selbstständig aktiv zu verbessern“, erläuterte der Minister.
„Wir brauchen endlich Hilfen für Städte mit drückenden Altschulden, damit sie wieder handlungsfähig werden. Denn alle Städte wollen für ihre Bürgerinnen und Bürger lebenswert sein und ihnen langfristig eine Heimat bieten, in der es sich zu leben lohnt“, hob Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, hervor.
Ein wichtiger Indikator für das Altschuldenproblem seien die Kassenkredite, mit denen Kommunen laufende Ausgaben bestreiten müssen. Sie beliefen sich auf rund 48 Milliarden Euro und ließen sich von den betroffenen Städten trotz gestiegener Steuereinnahmen nicht allein aus eigener Kraft abbauen. Deshalb müssten Bund und Länder handeln und zu Lösungen für das Problem kommunaler Altschulden kommen. Dafür müsse die Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse des Bundes zusammen mit Ländern und Kommunen konkrete Ergebnisse liefern.
Bund muss helfen bei Entschuldungs- und Konsolidierungsprogrammen
Eine direkte Lösung für das Altschuldenproblem kann Dedy zufolge darin bestehen, dass der Bund die betroffenen Länder bei Entschuldungs- und Konsolidierungsprogrammen unterstützt. Oder der Bund hilft den Kommunen indirekt, indem er sie dauerhaft bei den Sozialausgaben entlastet. Dafür wäre eine höhere Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose ein guter Weg. Dies würde die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Altschulden zu reduzieren.
Dass der Bund sich an einer Lösung beteiligen muss, steht für die Städte laut Dedy außer Frage. Die vom Bund mit verantworteten Sozialleistungen hätten schließlich hohe kommunale Sozialausgaben verursacht. Damit seien strukturschwache Städte überfordert worden und daraus Altschulden entstanden.
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