Kommunalverbändezurück

(GZ-8-2019)
gz bayerischer staedtetag

► Vielschichtige Nutzungsansprüche an Grund und Boden:

 

Auftakt der Flächensparoffensive

 

IBdSt. Beim Start der Flächensparoffensive Bayern wurde klar, dass die Bayerische Staatsregierung keine verbindliche Flächenverbrauchsobergrenze festschreiben möchte. Stattdessen soll ein Flächenverbrauch-Richtwert von fünf Hektar am Tag in der Landesplanung verankert werden. Dieser Wert würde einer Halbierung der Flächenneuinanspruchnahme entsprechen. Dieses Vorgehen dürfte für alle Lager nicht recht zufriedenstellend sein.

Der Bayerische Städtetag hat die Bedeutung des Flächensparens stets betont und viele Maßnahmen vorgeschlagen, die Flächensparziele zu erreichen. Dennoch spricht sich der Bayerische Städtetag gegen eine Flächenverbrauchsobergrenze aus.

Eine auf mathematischen Formeln beruhende Flächenzuweisung wird den vielschichtigen Bedarfen der über 2.000 bayerischen Städte und Gemeinden nicht gerecht und verstößt gegen die kommunale Planungshoheit.

Die Nutzungsansprüche an Grund und Boden sind vielschichtig. Der Straßenbau, Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Wirtschaft, Landwirtschaft und städtische Grünzüge beanspruchen Fläche. Alles gilt statistisch als „Flächenverbrauch“.

Wie diese unterschiedlichsten Nutzungsansprüche gerecht zum Ausgleich gebracht werden, beantwortet eine Flächenverbrauchsgrenze nicht, sei sie verbindlich oder nur Richtwert. Der Bayerische Städtetag fordert einen konsequenten Vorrang der Innenentwicklung und flächensparende Nutzungen in der Landesplanung, in Fachplanungen, kommunalen Planungen sowie im Förderwesen.

Bereits weit vor dem gescheiterten Volksbegehren zum Flächensparen hat der Bayerische Städtetag eine Fülle von Maßnahmen an Bund und Freistaat adressiert, die es den Städten und Gemeinden ermöglichen sollen, bereits versiegelte oder zentral gelegene Flächen für die notwenige Siedlungs- und Gewerbeentwicklung nutzbar zu machen.

Dies gelingt den Städten aber nicht, weil ihnen Zugriffsmöglichkeiten als Planungsträger oder als Eigentümer fehlen. Keiner dieser Vorschläge wurde bislang umgesetzt, wenngleich diese Maßnahmenvorschläge nicht nur auf kommunaler Seite guten Zuspruch bekamen.

Deshalb überraschte es nicht, dass der Auftakt der Flächensparoffensive der Staatsregierung wenig neue Erkenntnisse brachte und vereinzelt die Wiederholung altbekannter Positionen kritisiert wurde. Es erscheint vergeblich, in einem Richtwert die Lösung des Problems zu vermuten.

Solange den Planungsträgern nicht die Werkzeuge zu flächensparenden und umweltschonenden Planungen und Bauweisen in die Hand gegeben werden, wird sich an der hohen Flächenbeanspruchung nichts ändern. Weder Schuldzuweisungen an die verschiedenen Planungsebenen, noch Obergrenzen und Zertifikatehandel versprechen eine Lösung.

Vielmehr bedarf es einer klaren Regelung der Staatsregierung des Ziels des verringerten Flächenverbrauchs und des Ziels der Innenentwicklung. Hilfreich kann in manchen Fällen auch die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sein, die es den Städten ermöglicht, neue Quartiere in kompakter Bauweise zu realisieren.

Dass für das Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung intensiv geworben werden muss, zeigt zum Beispiel die Initiierung eines Bürgerbegehrens gegen Nachverdichtung in München.

Kontakt: florian.gleich@bay-staedtetag.de

 

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