Kommunalverbändezurück

(GZ-8-2019)
gz deutscher landkreistag

► Deutscher Landkreistag:

 

Kernforderungen zur Europawahl

 

Am 26. Mai 2019 wählen die EU-Bürger ein neues Europäisches Parlament. Im Anschluss daran wird im Herbst die Europäische Kommission neu besetzt. Mit Blick auf den Brexit, aber auch aufgrund der Auswirkungen neuer Aufgaben im Bereich von Migration, Sicherheit und Globalisierung, hat es Europa mit zentralen Herausforderungen zu tun, die kraftvoller Lösungen bedürfen. Über allem steht, die EU wieder stärker bei den Bürgern zu verankern und die gesellschaftliche Akzeptanz für Europa zu befördern. Der Deutsche Landkreistag hat vor diesem Hintergrund europapolitische Kernforderungen formuliert, die aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze aus kommunaler Perspektive aufzeigen.

„Europa muss gerade in den aktuell bewegten Zeiten die kommunale Ebene stärker einbinden. Nur so kann die Zustimmung zu Europa gelingen und die Verankerung vor Ort gestärkt werden“, ist der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager überzeugt.

Neue Impulse setzen

Das neue Europäische Parlament und die neue EU-Kommission haben nach seiner Auffassung die Chance, hierfür neue Impulse zu setzen. „Wir brauchen ein starkes Europäisches Parlament, das die Interessen der Bürger in unseren Kommunen vertritt. Daher appelliere ich mit Nachdruck an die Menschen in unserem Land: Gehen Sie zur Europawahl und bestimmen Sie, welches Europa wir brauchen und bekommen werden!“

Im Mittelpunkt stehen für den DLT u.a. folgende Forderungen:

Kommunale Selbstverwaltung bei EU-Gesetzgebung beachten.

Der Deutsche Landkreistag fordert, dass Gesetzgebungsvorhaben auf Kohärenz mit den Vorgaben aus dem Vertrag von Lissabon überprüft werden. Dazu gehört ebenso das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung wie das Subsidiaritätsprinzip.

Ländliche Räume besser unterstützen.

Die europäische Gesetzgebung muss so ausgerichtet werden, dass sie sowohl in ländlichen als auch städtischen Räumen einen Mehrwert erzielen kann. Infrastrukturdefizite insbesondere bei der Glasfaseranbindung sowie bei der flächendeckenden Mobilfunkversorgung dürfen nicht durch wettbewerbs- und beihilferechtliche Hürden verstärkt werden.

Flüchtlinge: Solidarische Lastentragung durchsetzen.

Der Deutsche Landkreistag fordert die Europäische Union auf, endlich zu einer europaweiten, solidarischen Verteilung der Flüchtlinge zu gelangen. Grundvoraussetzung ist allerdings ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenze. Ein Instrument für eine solidarische Lastentragung kann ein Korrekturmechanismus sein, der die (überwiegend südeuropäischen) Erstaufnahmeländer entlastet.

Den Zugang zu EU-Mitteln für Mitgliedstaaten an die Einhaltung europäischen Rechts wie bspw. die Solidarität bei der Umverteilung von Flüchtlingen zu knüpfen, ist eine Lösungsmöglichkeit. Kritisch wird das vom EU-Parlament geplante vereinfachte Verfahren zur Familienzusammenführung gesehen. Die Ausdehnung des Familienbegriffs von schutzberechtigten Minderjährigen auch auf erwachsene Kinder wird abgelehnt.

Dezentrale Spielräume in einer kommunalfreundlichen Regionalpolitik schaffen.

Der Deutsche Landkreistag begrüßt den Erhalt der flächendeckenden Zuschussförderung und die Fortführung des Partnerschaftsprinzips. Die Länder und der Bund sind aufgefordert, die kommunale Ebene frühzeitig und umfassend sowohl an den Beratungen zur Ausgestaltung der Partnerschaftsvereinbarung sowie der operationellen Programme zu beteiligen.

Die Politik der Kommission, Mittelreservierungen primär für städtische Räume vornehmen zu wollen, wird abgelehnt, ebenso wie die Vorschläge zur starken deutschlandweiten thematischen Konzentration der EFRE-Mittel.

Europäische Einlagensicherung ablehnen.

Die Vorschläge der Kommission zu einer europäischen Einlagensicherung werden weiterhin abgelehnt. Bevor über die Vergemeinschaftung von Risiken diskutiert werden kann, müssen Maßnahmen zur Risikoreduzierung vorgelegt und vollständig umgesetzt werden. Eine zeitgleiche Diskussion des Risikoabbaus und der Einführung der europäischen Einlagensicherung sind nicht zielführend.

Keinesfalls darf ein europäisches Einlagensicherungssystem dazu führen, dass risikoarm agierende Finanzinstitute die Hochrisikogeschäfte anderer Institute absichern. Die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben sich in der Vergangenheit bewährt und die Institute sicher durch die Krise geführt. Eben jene Systeme werden durch die Vorschläge der Kommission gefährdet.

„Small and Simple Banking Box“ errichten.

Kleinere Finanzinstitute, die konservativ und risikoarm agieren, sollten nicht den gleichen Vorgaben unterliegen wie große, systemrelevante Banken. Entsprechend der Vorschläge des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands sollte eine „Small and Simple Banking Box“ geschaffen werden, die die Anwendung weniger komplexer Regulierungsmaßnahmen erlauben würde.

Besonderheiten der deutschen Sparkassen anerkennen.

Die EU sollte bei der Regulierung im Bankenbereich stärker die Besonderheiten der bestehenden Finanzinstitute berücksichtigen. Die kommunale Trägerschaft und die Beteiligung kommunaler Vertreter in Aufsichtsorganen der Sparkassen haben sich als erfolgreich erwiesen und müssen geschützt werden.

Breitbandausbau beschleunigen.

Der Deutsche Landkreistag fordert die Schaffung von Regelungen, die dazu beitragen, dass Markterkundungsverfahren künftig verbindlich werden. Die Vorgaben zu den geografischen Prognosen im Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation werden explizit begrüßt; die Bundesregierung wird aufgefordert, von dieser Möglichkeit bei der nationalen Umsetzung Gebrauch zu machen. Auch müssen EU-Fördermittel künftig verstärkt zur Unterstützung des Breitbandausbaus eingesetzt werden können.

E-Government fördern.

Die von der Kommission angestrebte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird vom Deutschen Landkreistag begrüßt. Dabei muss sich die europäische Rechtssetzung stets an dem primärrechtlich verankerten Prinzip der Achtung kommunaler Selbstverwaltung orientieren. Nur auf Grundlage eines erneuerten E-Government-Aktionsplans können langfristig interoperable Lösungen geschaffen werden.

Zudem müssen auf europäischer Ebene Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die notwendigen Investitionen auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur systematischen Entwicklung angemessener Informationssicherheit als unbedingte Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung und E-Government.

Kommunale Datenwirtschaft schützen.

Die in kommunaler Hand befindlichen Daten müssen primär als schützenswertes Gut und nicht als Ware gelten, die möglichst gewinnbringend veräußert werden kann. Eine generelle kostenfreie Weitergabe von Daten wird abgelehnt.

Europäisches Vergaberecht nicht erneut reformieren.

Der Deutsche Landkreistag weist darauf hin, dass die novellierten Vergaberichtlinien auch in Deutschland seit der Umsetzung im April 2016 erst kurze Zeit anwendbar sind, so dass noch keine umfangreichen Erkenntnisse über die Auswirkungen des (reformierten) Vergaberechts vorliegen. Die Kommission wird daher aufgerufen, von erneuten Reformen des Vergaberechts abzusehen.

Daseinsvorsorge in Freihandelsabkommen schützen.

Für öffentliche Auftraggeber in Deutschland dürfen durch Freihandelsabkommen keine Verpflichtungen gelten, die über die Bestimmungen des im Jahr 2014 reformierten europäischen Vergaberechts hinausgehen.

Dies gilt insbesondere für die dort verankerten Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und für die Trinkwasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung oder -behandlung. Ein einklagbares Recht auf einen Marktzugang darf es nicht geben.

Stabilisierungsfonds für Arbeitslosigkeit ablehnen.

Aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation und der niedrigen Arbeitslosigkeit besteht kein Bedarf für einen Europäischen Stabilisierungsfonds für Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II stellen einen angemessenen Zugang zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit sicher. Sinnvoller als ein neuer EU-Fonds erscheint eine Stärkung der jeweiligen nationalen (Versicherungs-)Systeme.

Kindergeld an Lebenshaltungskosten orientieren.

Der Deutsche Landkreistag spricht sich dafür aus, die Kindergeldhöhe nach den Lebenshaltungskosten am ausländischen Wohnort des Kindes auszurichten. Die Kommission wird aufgefordert, eine entsprechende Anpassung des Art. 67 vorzulegen. Damit würden in Deutschland lebende EU-Bürger für ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Kinder Kindergeld in der Höhe erhalten, die dieser Staat seinen Bürgern auszahlt. Dadurch könnte auch verhindert werden, dass EU-Bürger allein aus Gründen des Erhalts des Kindergeldes nach Deutschland einwandern.

Kreislaufwirtschaft fördern, aber Subsidiarität einhalten.

Der Deutsche Landkreistag gibt zu bedenken, dass die gleichzeitige Einführung von höheren Recyclingzielen und einer neuen Berechnungsmethode Risiken mit sich bringt. Die Kommission wird aufgefordert, die Entwicklung der Recyclingströme zu beobachten und nötigenfalls die Quoten zu korrigieren, um realistische Ziele für alle Mitgliedstaaten zu erhalten. 

Eine verpflichtende Einführung von Systemen zur erweiterten Produzentenverantwortung wird mit Blick auf die negativen Erfahrungen mit entsprechenden Systemen in Deutschland abgelehnt. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte die Entscheidung über die Einrichtung den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Positiv bewertet werden dagegen die Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

DK

GemeindeZeitung

Kommunalverbände

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung