Vielfach lassen nach Ansicht des Verbandes Äußerungen den Verdacht entstehen, dass Kommunen die Grundstückseigentümer grundlos und teilweise willkürlich „abkassieren“ würden. Zudem würden hohe Erwartungen geweckt, wonach Anlieger generell nicht mehr zu Beiträgen herangezogen werden. Diese könnten freilich wegen der enormen Kosten weder von einer Kommune noch vom Freistaat erfüllt werden, betonte Gribl.
Verpflichtung zur Erhebung
Zur Rechtslage bei der Abrechnung von Beiträgen zur Ersterschließung von Altanlagen erwarteten Bürgermeister und Kämmerer eine Klarstellung durch die Staatsregierung, fuhr der Städtetagsvorsitzende fort. Äußerungen von Landespolitikern über eine vermeintliche Freiwilligkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen widersprächen den Vorgaben des Erschließungsbeitragsrechts und des Haushaltsrechts, wonach regelmäßig eine Verpflichtung besteht, diese Beiträge zu erheben. Städte und Gemeinden könnten nicht ohne weiteres auf mögliche Einnahmen verzichten.
Eng verknüpft mit dieser Frage seien haftungs- und strafrechtliche Risiken, falls Beiträge nicht erhoben werden. Diese Fragen dürften nicht auf dem Rücken der Bürgermeister ausgetragen werden. Wenn Landtag und Staatsregierung den Wunsch haben, dass die Kommunen auf die Erhebung von Beiträgen für Altanlagen verzichten sollen, müsse das Kommunalabgabengesetz entsprechend geändert und ein vollständiger Ausgleich der entstehenden Einnahmeausfälle durch den Freistaat Bayern gewährleistet werden.
Fehlende Richtlinien
Darüber hinaus verwies Gribl darauf, dass es nach Ansicht vieler Bürgermeister für den Ausbau der digitalen Klassenzimmer nicht ausreicht, wenn sich der Freistaat bei der Finanzierung der IT-Ausstattung an Schulen nur mit einer befristeten Anschubfinanzierung beteiligt. Erfahrungsgemäß stünden zu wenig Fördermittel für Investitionen, den laufenden Betrieb und die Systembetreuung zur Verfügung. Bei der Umsetzung von Förderprogrammen herrsche Ungewissheit, da klare Richtlinien für die digitale Ausstattung fehlen. Die Hoffnungen der Rathauschefs richteten sich nunmehr darauf, dass die Staatsregierung eine dauerhafte Förderung des digitalen Klassenzimmers und insbesondere für die Systembetreuung auf den Weg bringt.
Einheitliche Standards gefordert
Wie der Verbandsvorsitzende erläuterte, dürfe die Ausstattung eines digitalen Klassenzimmers nicht von der Finanzkraft einer Kommune abhängen, wären doch dann Schüler in strukturschwachen Regionen benachteiligt. Erforderlich seien einheitliche Standards für das digitale Klassenzimmer und ein pädagogisches Gesamtkonzept für IT-Ausstattung und IT-Anwendung. Dabei müssten Laptops, Tablets und interaktive Whiteboards im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden.
Der Bayerische Städtetag erwartet, dass der im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern angekündigte Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden über Konzepte für Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur an Schulen endlich in Gang kommt. Gribl zufolge ist ein befristetes Anschubprogramm zur Digitalisierung von Klassenzimmern lediglich ein erster Schritt, da die Ausstattung wegen des technologischen Fortschritts und der begrenzten Lebensdauer der Geräte ebenso eine Daueraufgabe ist wie die Systembetreuung.
Gemeinschaftsaufgabe Schulausstattung
Die Finanzierung dieser Zukunftsaufgabe dürfe nicht allein den Kommunen auferlegt werden. Die Kommunen warteten auf die angekündigten Bundesmilliarden zur Digitalisierung der Schulen. Notwendig sei hierfür eine Einigung von Bund und Ländern. Die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologie stelle eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen dar.
Wie der Städtetagschef bemerkte, stehe der Freistaat besonders in der Pflicht. Die Pädagogik entwickle sich mit den digitalen Möglichkeiten weiter. Entsprechend müsse das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz aus der analogen Kreidezeit an die Rahmenbedingungen des digitalen Computerzeitalters angepasst werden.
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