Kommunalverbändezurück

(GZ-23-2018)
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► Deutscher Landkreistag:

 

Digitalpakt und Hartz IV

 

Als „Verfassungsschrott“ hat der Deutsche Landkreistag die erzielte Einigung zur Änderung des Grundgesetzes in Art. 104c u.a. für den sog. Digitalpakt Schule bezeichnet. „Sollte es tatsächlich so kommen, dass über die vorgesehene Grundgesetzänderung auch Personalkosten der Länder in Bildungseinrichtungen vom Bund mitfinanziert werden können, tragen wir eine letzte wesentliche Kernkompetenz der Länder zu Grabe“, machte Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke deutlich.

Hinzu kommt aus seiner Sicht, „dass diese Personalkosten den für kommunale Infrastrukturmaßnahmen bereitstehenden Mitteln wieder entnommen wer- den, so dass letztlich die ursprünglich begünstigten Kommunen weniger Geld für die Bildungsinfrastruktur erhalten“. Daran könne niemand – vor allem nicht die Länder selbst – ein ernsthaftes Interesse haben.

Richtig sei, dass die digitale Ausstattung der Schulen und sonstiger Bildungseinrichtungen verbessert werden müsse. Die Länder dürften in Anbetracht dieser neuen und teuren Herausforderung aber nicht zu derart grundlegenden Zugeständnissen im Sinne einer starken inhaltlichen Mitsprache bereit sein, so Henneke. Es sei der verfassungsrechtlich vorgesehene Mechanismus, es über Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder und Kommunen zu regeln, sollte sich eine Aufgabe wie diese derart ausweiten, dass deren Finanzen nicht mehr ausreichen.

Massiver Einschnitt in das föderale Verfassungsgefüge

Laut Deutschem Landkreistag ist die Grundgesetzänderung ein tiefgreifender und vor allem strukturverändernder Einschnitt in das föderale Verfassungsgefüge. „Damit ist nicht weniger verbunden als ein deutlicher Verantwortungsverlust vor Ort zugunsten der ‚Goldenen Zügel‘ aus Berlin. Was die Landkreise stattdessen brauchen, ist eine Stärkung bzw. zumindest eine Beibehaltung dezentraler Gestaltungsmacht und Verantwortung. Damit brechen die vorliegenden Verfassungsänderungen völlig. Das können wir nicht gutheißen, zumal im Saldo die Personalkostenzuschüsse des Bundes an die Länder durch Minderung der Mittel in die kommunale Infrastruktur erbracht werden“, unterstrich der Hauptgeschäftsführer.

Es sei ein Trugschluss, die Milliarden des Bundes würden mit einem Ruck die Bildungssituation im Lande verbessern: „Stattdessen geben die Länder mit den Bildungskompetenzen ihr wichtigstes Pfund leichtfertig und sehenden Auges aus der Hand“, urteilte Henneke.

In der politischen Diskussion um die Zukunft der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) hat der Deutsche Landkreistag davor gewarnt, die Erfolge der Arbeitsmarktreform kleinzureden und eine Debatte zu führen, wonach in Deutschland das Überleben der Menschen ernsthaft in Frage stehe. Wie Präsident Landrat Reinhard Sager ausführte, wäre dies völlig absurd. Das System sei besser als sein Ruf. Das austarierte Verhältnis von Fördern und Fordern habe sich bewährt. Die Reform sei mitverantwortlich dafür, dass Deutschland in Sachen Beschäftigung heute so gut dasteht.

Vor allem profitierten Menschen, die nur vorübergehend auf Leistungen der Jobcenter angewiesen sind. „Allerdings müssen die rechtlichen Regelungen deutlich vereinfacht werden. Das betrifft etwa das komplizierte System der Sanktionen. Diese brauchen die Jobcenter zwar weiterhin als Instrumentarium, aber man sollte die schärferen Sonderregelungen für junge Menschen streichen.“

Eine „Abschaffung von Hartz IV“ könne und dürfe kein politisches Ziel sein, so Sager. In den ostdeutschen Ländern habe sich die Zahl der Leistungsempfänger beispielsweise seit der Einführung im Jahre 2005 um etwa 40 % reduziert. Die aktuelle Debatte werde einseitig geführt: „Ausgeblendet werden beispielsweise die immensen Beträge, die die Jobcenter an Leistungsberechtigte zahlen. Allein für Regelleistungen und Wohnkosten geben die Jobcenter jährlich über 30 Mrd. Euro aus. Damit ist unser Sozialstaat in diesem Bereich sehr kraftvoll aufgestellt.“

Leben von der eigenen Hände Arbeit

Die gesamte Diskussion habe im Frühjahr schon einmal stattgefunden und teils absurde Züge getragen: „Sie konzentriert sich ausschließlich auf Transfers, die an Bedürftige gezahlt werden. Zu wenig gesprochen wird darüber, den Menschen einen Weg aus der Unterstützung heraus zu bahnen. Es geht doch in erster Linie darum, dass man von seiner eigenen Hände Arbeit leben können muss.“ Von daher seien auch neuerliche Vorschläge in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens der falsche Weg. „Denn dadurch würden die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung sinken. Für viele Menschen würde es finanziell egal sein, ob sie arbeiten oder zu Hause bleiben. Wir müs
sen zudem den Abstand zu regulären Arbeitseinkommen beachten“, erläuterte der Präsident.

Weil eine Integration in Arbeit aber das Ziel sei, bräuchten die Jobcenter mehr flexible Instrumente und mehr Finanzmittel: „Die Nachqualifizierung oder die Beseitigung grundlegender Vermittlungshemmnisse wie Sucht- oder Gesundheitsprobleme ist eine sozialpolitische Kerneraufgabe. Es kann daher nicht sein, dass die Jobcenter für einen Langzeitarbeitslosen nur etwa ein Viertel des Budgets zur Verfügung haben, das die Arbeitsagenturen für einen kurzzeitig Arbeitslosen ausgeben können.“ Instrumentenkoffer  der Jobcente

Zum Instrumentenkoffer der Jobcenter zähle auch die Möglichkeit von Leistungskürzungen: „Für die Mitarbeiter der Jobcenter ist das eine wichtige Handhabe, ohne die sich manche Menschen eben nicht engagieren und das nötige Maß an Kooperation und Bemühen zeigen. Dafür sind Sanktionen unerlässlich, wobei es natürlich das Beste ist, davon gar nicht erst Gebrauch machen zu müssen.“ Die im Verhältnis zur Zahl der Leistungsberechtigten niedrige Sanktionsquote von gut 3 Prozent im vergangenen Jahr zeige, dass es in der Regel gelingt, zu einer Verständigung zu kommen.

Dennoch seien Änderungen notwendig, unterstrich Sager: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Regelungen für Jobcenter und Leistungsempfänger einfacher werden. Hilfreich wäre, wenn die heutigen Sonderregelungen bei Pflichtverletzungen von Personen unter 25 Jahren gestrichen werden würden.“ Es gäbe dann einheitliche Sanktionsregelungen für alle Leistungsempfänger. Dies sei ausreichend.

 

DK

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