Kommunalverbändezurück

(GZ-18-2018) 
gz bayerischer gemeindetag

► Bayerischer Gemeindetag:

 

Straßenausbaubeiträge und Düngeverordnung

 

„Populistisch und kommunalfeindlich“ ist aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags die jüngst von den Freien Wählern im Bayerischen Landtag geforderte rückwirkende Abschaffung der Möglichkeit, für von den Kommunen finanzierte Straßen, Wege und Plätze, mit deren Herstellung vor über 25 Jahren begonnen wurde, Erschließungsbeiträge von den Anliegern zu verlangen. Der Bayerische Gemeindetag will diese gesetzliche Möglichkeit beibehalten, damit seine Mitglieder noch bis 1. April 2021 sogenannte Altfälle abrechnen können. 

Nach der Abschaffung der Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge zu erheben, sollte jetzt nicht eine weitere Einnahmebeschaffungsmöglichkeit der Gemeinden und Städte verschwinden, betonte Gemeindetags-Geschäftsführer Dr. Franz Dirnberger und ergänzte: „Bei allem Verständnis, sich im laufenden Landtagswahlkampf zu profilieren, sollte nicht an den Grundfesten kommunaler Selbstverwaltung gerüttelt werden.“ Jeder Grundstückseigentümer müsse an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen werden. Es sei doch nur gerecht und fair, ihn für die erstmalige Herstellung einer Straße in angemessenem Umfang an den allgemeinen Kosten der Gemeinde zu beteiligen. Dies habe sich über Jahrzehnte bewährt und sollte nicht in Frage gestellt werden.

Die Axt an den Grundlagen der Gemeindefinanzierung

Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag legen nach Dirnbergers Auffassung die Axt an die Grundlagen der Gemeindefinanzierung. Er wies darauf hin, dass bei einer Abschaffung der Erschließungsbeitragsmöglichkeit der Freistaat Bayern den Einnahmeverlust der Kommunen kompensieren müsste. „Wir sehen derzeit, wie schwierig und zäh die Verhandlungen über eine Kompensation der weggefallenen Straßenausbaubeiträge verlaufen. Man kann sich jetzt schon ausrechnen, wie ungleich schwieriger Verhandlungen über eine Kompensation wegfallender Erschließungsbeiträge werden würden.“

Bayerns Bürgerinnen und Bürger erwarten sauberes und gesundes Trinkwasser. Trinkwasser ist ein Lebensmittel und muss daher von höchster Reinheit und Güte sein. Leider sorgt die intensive Landwirtschaft in Teilen Bayerns für nicht unerhebliche Nitrateinträge in das Grundwasser. Der Europäische Gerichtshof urteilte am 21. Juni 2018, dass Deutschland bisher nicht genug gegen die hohe Nitratbelastung in seinen Gewässern unternommen hat und darin ein Verstoß gegen die Europäische Grundwasserrichtlinie liegt. Deutschland ist dringend gefordert, über das Düngerecht zusätzliche und verstärkte Maßnahmen zu treffen, um seine Gewässer und Grundwasservorräte zu schützen. Hier sind vor allem die Länder gefragt. Und damit auch der Freistaat Bayern.

Sehr enttäuscht zeigt sich der Bayerische Gemeindetag wiederum von der neuen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung der Bayerischen Staatsregierung. Einhellige Meinung des Landesausschusses ist, dass die Staatsregierung eine große Chance zur Verbesserung des Trinkwasserschutzes in Bayern trotz intensiver Gespräche und schriftlicher Stellungnahmen seitens der Kommunen als Trinkwasserversorger verstreichen hat lassen. Man ist sich einig, dass die Staatsregierung die hohe Sensibilität der Bevölkerung für das Thema Nitrat und Grundwasser ganz offensichtlich unterschätzt.

Nach den Worten von Josef Mend, 1. Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetags, „ist diese Verordnung eine große Enttäuschung. Mit ihr wird dem Schutzbedürfnis des Grundwassers und damit den bayerischen Trinkwasserreserven nicht hinreichend Rechnung getragen. Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte als zuständige Trinkwasserversorger hätten erwartet, dass Wasserschutzgebiete und deren Einzugsgebiete, in denen im Grundwasser mehr als 50 mg Nitrat je Liter oder mehr als 37,5 mg Nitrat je Liter ohne fallenden Trend festgestellt worden sind, zu besonders schutzwürdigen Gebieten erklärt werden. Das ist leider nicht flächendeckend geschehen.“

Zudem nehme man sehenden Auges hin, dass die Einzugsgebiete und die Wasserschutzgebiete, in denen die Grenzwerte noch unterschritten werden, sogar unter erleichterten Bedingungen solange mit Nitrat belastet werden dürfen, bis die Grenzwerte erreicht bzw. überschritten sind. „Das ist keine zukunftsweisende Umwelt- und Gesundheitspolitik“, unterstrich Mend.

DK

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