Kommunalverbändezurück

(GZ-9-2018) 
gz bayerischer staedtetag

► Bayerischer Städtetag: Hoher Preis für kommunale Haushalte:

 

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

 

In der dritten Verhandlungsrunde haben die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst eine Einigung erzielt. Nach Auffassung der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich beide Seiten auf eine grundlegende Änderung der Tabellenstruktur verständigt, „die die Attraktivität kommunaler Arbeitsplätze steigert und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere bei den Fach- und Führungskräften verbessert“.

Das Ergebnis sieht für die mehr als zwei Millionen kommunalen Beschäftigten Gehaltserhöhungen in drei Stufen vor. Ab März 2018 steigen die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Insgesamt handelt es sich dabei um ein Kostenvolumen von rund 7,4 Milliarden Euro. Die Laufzeit beträgt 30 Monate. Damit besteht für die Arbeitgeber hohe Planungssicherheit. In den unteren Einkommen wurde eine Mindesterhöhung vereinbart. Mit Wirkung vom März 2018 gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Akzeptabler Kompromiss

„Die Verhandlungen in diesem Jahr kann mal als außerordentlich intensiv bezeichnen. Wir sind froh, eine Einigung gefunden zu haben. Insgesamt ist der vereinbarte Kompromiss für uns akzeptabel“, betonte VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Wir haben gesagt, dass wir den öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen wollen, indem wir die Arbeit der Beschäftigten angemessen honorieren und zugleich die Bezahlung der Fach- und Führungskräfte verbessern. Das ist uns mit diesem Ergebnis gelungen. Es profitieren beide Seiten davon.“

Spürbare Lohnerhöhung

Über die Einkommenserhöhung hinaus wurden weitere Regelungen ausgehandelt. Dazu gehört unter anderem die mehrstufige Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an das Westniveau. Das Ausbildungsentgelt erhöht sich in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 50 Euro. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden steigt auf 30 Arbeitstage. Die beschlossene prozentuale Entgeltsteigerung wird auf die ebenfalls von den Verhandlungen betroffenen Tarifverträge für Versorgungsbetriebe (TV-V) und Nahverkehrsbetriebe (TV-N) übertragen.

„Für die Beschäftigten wird es eine spürbare Lohnerhöhung und strukturelle Verbesserungen geben“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer als Verhandlungsführer der Arbeitgeber und ergänzte: „Wir freuen uns insbesondere, dass wir zielgerichtete Entgeltsteigerungen vereinbaren konnten, um den öffentlichen Dienst noch attraktiver zu machen. Ein Schwerpunkt ist, dass wir die Einstiegsgehälter in allen Entgeltgruppen bis 2020 um 10 % anheben. Außerdem steigern wir unsere Attraktivität für Fachkräfte und auch für die unteren Entgeltgruppen, für die wir eine soziale Komponente vorsehen. Alle Beschäftigten haben ein Plus von mindestens 6,8 %, für viele ist die Steigerung höher. Mit der Erhöhung der Entgelte geht eine ganz erhebliche Verbesserung der Struktur der Entgelttabelle einher, sie wird transparenter und gerechter.“

Beide Seiten hätten Kompromisse gemacht, um ein tragfähiges Ergebnis zu erreichen, „aber wir haben fair und konstruktiv verhandelt“, so der Innenminister. Seinen Ausführungen zufolge wird er dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, „mit dem der Tarifabschluss systemgerecht und zeitgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird.“ Bei Übertragung auf Beamte und Soldaten kostet das Ergebnis den Bund ab 2021 rund 2,3 Mrd. Euro jährlich.

„Für Städte und Gemeinden hat die Einigung in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst einen hohen Preis. Die Tariferhöhung bedeutet für viele kommunale Haushalte eine Belastung. Der Kompromiss ist für die kommunale Seite gerade noch tragbar, für Städte und Gemeinden mit angespannter Haushaltslage ist die Tariferhöhung schwer zu schultern“, stellte der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, fest. Für die kommunalen Beschäftigten werde damit ein Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Mieten berücksichtigt.

Wer gute Leistungen erbringt, müsse gut entlohnt werden. Beschäftigte in kommunalen Diensten leisteten Tag für Tag wertvolle Arbeit, ohne die das Gemeinwesen nicht so gut funktionieren könnte. Positiv bewertet Buckenhofer die Laufzeit des Tarifvertrags von 30 Monaten: „Das bringt den Kommunen Planungssicherheit für die Aufstellung der Haushalte.“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt, dass durch den heutigen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes weitere Streiks vermieden werden konnten. „Dies ist ein gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft in diesem Land.“ Allerdings stelle der Tarifabschluss eine Belastung gerade für die finanzschwächeren Kommunen dar“, hob DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg hervor. Die Kommunen seien immer noch mit 141 Mrd. Euro verschuldet und es herrsche ein Investitionsrückstand von rund 126 Mrd. Euro.  

Die Forderungen der Gewerkschaften hätten 6,5 Milliarden Euro allein für 12 Monate gekostet, jetzt sind es 7,35 Milliarden Euro bei 30 Monaten. Positiv bewertet der DStGB die Leistungsverbesserungen im Bereich der der Fach- und Führungskräfte. „Die Kommunen brauchen attraktive Gehälter für IT-Experten, Ingenieure und andere Fachkräfte“, bemerkte Landsberg. „Gerade für Neueinsteiger wird der öffentliche Dienst durch den Tarifabschluss mit den vereinbarten Strukturveränderungen attraktiver. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen, die für die Bürgerinnen und Bürger gute und wichtige Leistungen erbringen, haben einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Dem wird die gefundene Einigung gerecht. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland“, machte Landsberg deutlich.

Wie der Präsident des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager, erklärte, „leisten die Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen gute Arbeit und sollen daher auch an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Allerdings müssen wir ebenso Augenmaß bewahren und dürfen uns nicht selbst eine allzu schwere Hypothek für die kommenden Jahre aufbürden. Die Einigung geht bis an die Grenze des Verkraftbaren.“

Vor dem Hintergrund teils erheblicher Gehaltssteigerungen kommt es Sager zufolge zu einem „Dreisprung in die nächsthöhere Erfahrungsstufe“, weil nach Vollzug der dritten Teilerhöhung im Jahr 2020 jeder Mitarbeiter um eine Stufe besser verdienen würde. „Das ist ein deutlicher Lohnzuwachs, den sich die Kommunen viel kosten lassen. Damit wird der öffentliche Dienst auch im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften attraktiver“, teilte der Präsident mit. 

DK

GemeindeZeitung

Kommunalverbände

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung