Kommunalverbändezurück

(GZ-3-2018)
gz sgk

► Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik:

 

Präzise Signale an den Bund

 

Der Vorstand der Bundes-SGK hat ein Positionspapier mit Forderungen an die Bundespolitik vorgelegt. Diese muss nach Auffassung der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker in Zukunft die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Städte, Gemeinden und Kreise den Bürgern eine sichere Heimat und eine leistungsfähige Infrastruktur bieten. Hierzu müsse für eine gute Finanzausstattung der Kommunen gesorgt und die öffentliche Daseinsvorsorge gesichert werden.

Mit der demografischen Entwicklung und der Verbesserung sozialer Dienstleistungen sind die von den Kommunen zu tragenden sozialen Kosten ein sich besonders dynamisch entwickelnder Bereich. Dabei handelt es sich laut Bundes-SGK um so wichtige Aufgaben wie die Kinder- und Jugendhilfe, die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die Hilfen für Pflegebedürftige oder die Unterstützung bei den Kosten der Unterkunft. „Wir betrachten diese Aufgaben als gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die auch gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden sollten. Mehrkosten, die bei den Kostenträgern wegen neuer Regelungen durch das Bundesteilhabegesetz und die Pflegestärkungsgesetze entstehen, müssen zwingend vom Bund getragen werden“, heißt es in dem Papier.

Dauerhafte Beteiligung des Bundes

Der Bund müsse auch in der kommenden Legislaturperiode wieder für die Entlastung der kommunalen Haushalte Sorge tragen. Als vorzugswürdigen Weg weiterer Entlastungsschritte sehen die Sozialdemokraten nach wie vor eine Übernahme der Kosten der Unterkunft nach SGB II durch den Bund an.

Um die insbesondere im Jahr 2015 in großer Zahl geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektiven nach Abschluss ihrer Anerkennungsverfahren als Asylbewerber oder geduldete Flüchtlinge gut in die bundesdeutsche Gesellschaft integrieren zu können, benötigen die Kommunen aus Sicht der SGK auch über 2018 hinaus die Unterstützung von Bund und Ländern. Deshalb müsse sich der Bund dauerhaft an den Aufwendungen für die Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern beteiligen. Dies betreffe sowohl die Kosten der Erstaufnahme und Unterbringung, als auch die den Kommunen zu erstattenden Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge.

Erhalt der Gewerbesteuer

„Die Gewerbesteuer muss erhalten bleiben und keine weiteren Ausnahmeregelungen bei der Frage der Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten zugelassen werden. Die ab 2019 stattfindende Absenkung der Gewerbesteuerumlage darf nicht in Frage gestellt werden“, lautet eine weitere Forderung.

Um bestehende Instandhaltungs- und Erneuerungsbedarfe in der kommunalen Infrastruktur abzubauen, müsse neben der Verbesserung der allgemeinen Finanzausstattung der Kommunen die vom Bund begonnene Unterstützung insbesondere finanzschwacher Städte, Gemeinden und Kreise bei Investitionen fortgeführt werden. Dazu soll der Kommunalinvestitionsförderungsfonds weiter aufgestockt und langfristig gestreckt werden.

Die aktuelle Niedrigzinsphase biete die Chance, die Altschulden von Kommunen umzuschulden und sich den bestehenden Zinsvorteil zunutze zu machen. Was Investitionen in die Bildung anbelangt, so erwartet die Sozialdemokratische Gemeinschaft vom Bund, dass der weitere Ausbau und die Schaffung von Ganztageseinrichtungen für Kinderbetreuung, Qualitätsverbesserungen durch mehr Personal, die Schaffung von Eltern-Kind-Zentren und die schrittweise Abschaffung der Kita-Gebühren durch den Bund mitfinanziert werden.

Bund und Länder sollten eine Ganztagsschuloffensive verabreden und sich an dem Ausbau von Schulsozialarbeit beteiligen. Die Finanzierung eines Rechtsanspruchs auf Hortplätze müsse im Rahmen der Bildungsfinanzierung als Bestandteil der Ganztagsschule abgesichert werden.

Stichwort öffentlich geförderte Beschäftigung: Wie dem Positionspapier zu entnehmen ist, „darf sich das SGB II nicht zu einem Verwahrsystem für Bedürftige entwickeln. Es ist von Ausgaben zu entlasten und instrumentell so zu ertüchtigen, dass auch Menschen mit schwerwiegenden Leistungshemmnissen zur Teilhabe am Erwerbsleben befähigt werden können. Dazu bedarf es mehr Mittel für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser.

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung wird ein Mix an Unterstützungsleistungen gefordert, die durch Familien, im Ehrenamt oder als professionelle Dienstleistungen erbracht werden könnten. Die Kommunen müssten gestärkt werden, damit sie die notwendigen Pflegestrukturen planen und gemeinsam mit der Pflegeversicherung entwickeln können.

Verstetigt werden müsse zudem das finanzielle Engagement des Bundes für die soziale Wohnraumförderung. Neben der Förderung preis- und belegungsgebundenen Wohnraums sollte gemeinsam mit den Ländern auch eine gezielte Förderung bei der Gründung von Genossenschaften erfolgen. Für Regionen mit erhöhtem Leerstand seien Ansiedlungsprämien zu schaffen. Die eingeleitete Mietenbegrenzungspolitik müsse der Bund konsequent fortführen, u.a. mit einer Begrenzung der Modernisierungsumlage. Das Wohngeld sei an gestiegene Mietniveaus anzupassen.

„Die Liegenschaftspolitik des Bundes muss sich an den Erfordernissen in den Kommunen ausrichten“, betont die Bundes-SGK. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben müsse ihre Veräußerungspolitik auch an lokalen Wohnungsbaumöglichkeiten für preiswerten Wohnraum orientieren. Durch eine Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte könnte die Liegenschaftspolitik der Kommunen verbessert werden. Die Städtebauförderung sollte u. a. dazu genützt werden, systematische quartiersbezogene Energieeffizienzstrategien aufzubauen und ein Sonderprogramm „Stadt-
umbau – nachhaltige Mobilität“ aufzulegen.

Mit Blick auf den ÖPNV gelte es, das GVFG-Bundesprogramm fortzuführen und noch einmal deutlich zu erhöhen. Die an die Länder gefallenen Mittel aus den ehemaligen Länderprogrammen GVFG bedürften einer langfristigen Zweckbindung.

Um den Einsatz neuer schadstofffreier Antriebstechnologien zu unterstützen, wird zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs ein Förderprogramm zur Modernisierung der Fahrzeugflotten der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen gefordert. Gleiches gelte für kommunale Nutzfahrzeuge.

Was die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen betrifft, seien Regionen, die strukturschwach sind oder sich im Wandel befinden, zielgenau zu fördern. Nach Auslaufen des Solidarpaktes brauche es ein gesamtdeutsches Fördersystem, das alle strukturschwachen Regionen in den Blick nimmt.

Zentrale Bedeutung komme der verkehrlichen und kommunikationstechnischen Erreichbarkeit zu. Notwendig seien deshalb eine verlässliche Förderung von Infrastruktur und leistungsfähigen Mobilitätskonzepten wie auch der zügige Ausbau einer flächendeckend hochleistungsfähigen grundsätzlich glasfaserbasierten Breitbandversorgung bis ins Gebäude.

„Voraussetzung für ein international erfolgreiches Deutschland sind qualitativ hochwertige öffentliche Güter und eine leistungsfähige Infrastruktur. Dazu zählt auch der Bestand an öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen. Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind sie die Basis der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Bundes-SGK wendet sich deshalb gegen jede Privatisierungs-
ideologie. Einen Zwang zur Vermögensveräußerung lehnen wir ab“, heißt es weiter.

Auch künftig, so die Sozialdemokraten, müsse sich der Bund für die Absicherung und Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge im Europäischen Binnenmarkt, bei Freihandelsabkommen und der Chancengleichheit gegenüber privaten Unternehmen in den Markten zur Infrastrukturbereitstellung einsetzen. 

DK

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