
Landkreise begrüßen Änderungen am Pflegeneuordnungsgesetz
Der Deutsche Landkreistag bewertet den Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz in einem für die Kommunen wesentlichen Punkt positiv. Die ursprünglich vorgesehene zeitliche Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen ist nicht mehr Teil der Pläne. Damit werde eine zusätzliche Milliardenbelastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege verhindert.








