Kommunalverbändezurück

(GZ-18-2017)
gz bayerischer gemeindetag
Kritikpunkte des Bayerischen Gemeindetags:
 
Politische Augenwischerei
 
„Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ lautet das Motto eines Volksbegehrens, das Grüne, ÖDP und die alternative Bauernorganisation AbL initiiert haben. Bis Ende des Jahres sollen die notwendigen 25.000 Unterschriften für die Zulassung gesammelt sein. Aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags ist die beabsichtigte Festschreibung eines Flächenverbrauchs in den Gemeinden auf durchschnittlich 5 Hektar pro Tag ab dem Jahr 2020 „politische Augenwischerei, in der Praxis undurchführbar und darüber hinaus verfassungswidrig“.

Wie Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl in München erläuterte, beinhalte die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit als Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden und Städte, dass jede Kommune über die Bebaubarkeit ihres Gemeindegebiets selbst entscheiden darf. Eine gesetzliche Begrenzung auf festgelegte Flächengrößen würde dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht aushöhlen und bei vielen Gemeinden und Städten zu einem faktischen Stillstand kommunaler Planung führen.

„Das würden wir niemals akzeptieren“, stellte Brandl klar. Bayerns Stadt- und Gemeinderäte entschieden seit jeher verantwortungsbewusst, ob, wie und wo im Stadt- oder Gemeindegebiet gebaut werden soll.

Gegen staatlichen Dirigismus

Nur wer die örtlichen Verhältnisse kennt, habe das Recht, über die Gestaltung der Heimat zu entscheiden. „Wir brauchen keinen staatlichen Dirigismus von oben, der die Gemeinde- und Stadträte faktisch entmachten würde.“

Der Gemeindetagschef verwies darauf, dass die mit dem Volksbegehren verfolgten Regelungen im Bayerischen Landesplanungsgesetz viel zu schwammig seien und der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts widersprächen, wonach „wesentliche Entscheidungen“ durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden müssen und nicht an die Verwaltung delegiert werden dürfen. Genau dies sehe der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf aber vor.

Bündnis zum Flächensparen

Die Gemeinden nutzen Brandl zufolge im ureigensten Interesse die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente, um Flächen zu sparen, Innenentwicklung und Nachverdichtung zu fördern sowie bauliche Leerstände zu reaktivieren. Der Bayerische Gemeindetag stehe zum „Bündnis zum Flächensparen“. Bayerns größter Kommunalverband setzt sich dafür ein, dass strukturschwache Regionen Entwicklungschancen und Perspektiven erhalten. Staatliche Vorgaben zur Bebaubarkeit des Gemeindegebiets würden gerade solchen Gemeinden die Luft zum Atmen nehmen und sie an einer gesunden Gemeindeentwicklung hindern. Brandl: „Das Volksbegehren ist eindeutig politisch motiviert, verfassungswidrig und widerspricht jeglicher Praxis in den Gemeinden und Städten. Es gehört in die Tonne.“

Flächendeckendes Ladenetz für Elektrofahrzeuge

Mit Blick auf die E-Mobilität forderte der Verbandspräsident Bundesregierung und Bayerische Staatsregierung auf, ihren Einfluss bei den deutschen Autoherstellern geltend zu machen, damit sie ein flächendeckendes Lade-netz für Elektrofahrzeuge schaffen: „Es müsste im ureigensten Interesse der Automobilhersteller sein, überall in Deutschland Ladestationen für Elektroautos aufzubauen. Schließlich wollen sie diese Fahrzeuge doch auch verkaufen.

Ohne dichtes Ladenetz werden die Kunden weiterhin zögern, solche Autos zu kaufen. Wieso ist die Politik da so zurückhaltend?“

Wie Brandl weiter feststellte, sei es höchste Zeit, über die Art und Weise der Ladevorgänge und die Standorte der Ladepunkte nachzudenken. „Wenn einzelne Fahrzeuge Ladesäulen an der öffentlichen Straße bis zu mehreren Stunden blockieren, führt das nur zu Frust bei anderen Elektroautobesitzern. Zielführender ist daher, die Halter von Elektrofahrzeugen zu unterstützen, ausreichend leistungsfähige und schnelle Ladeeinheiten in der eigenen Garage zu haben.“

Der Gemeindetagschef reagierte damit auf ein am 1. September 2017 in Kraft getretenes Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, das einen staatlichen Zuschuss für den Bau von sog. Normalladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Aussicht stellt. Schnellladestationen werden ausdrücklich nicht gefördert. Neben privaten Personen sind auch Städte und Gemeinden aufgefordert, entsprechende Förderanträge zu stellen.

Die Wirtschaft in die Verantwortung nehmen

Damit wird nach Brandls Auffassung neuerlich der Versuch unternommen, die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger in die Verantwortung zu nehmen, eine dringend für die Wirtschaft notwendige Infrastruktur aufzubauen. Dies sei unverständlich und unfair. Es könne nicht sein, dass der Steuerzahler die Kosten dafür trägt, dass später die Automobilindustrie leichter und mit großem Gewinn ihre Elektrofahrzeuge verkauft. „Wann“, so fragte Brandl, „nimmt die Politik endlich die Wirtschaft in die Verantwortung?“ 

DK

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