Kommunalverbändezurück

(GZ-13-2017)
gz bayerischer bezirkstag
► Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags:
 
Starke Bezirke – starkes Bayern  

 BGZ Mederer

Josef Mederer. RED 

Der Kampf für Verbesserungen geht weiter“, machte Bezirketags-Präsident Josef Mederer bei der zweitägigen Vollversammlung des Verbandes in Würzburg deutlich. Mit Blick auf das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) betonte Oberbayerns Bezirkstagspräsident, dass die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Berichtszeitraum, aus dem erste Neuerungen bereits zum 30. Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind, auch ein Erfolg der bayerischen Bezirke gewesen sei. Lange habe man auf das neue Gesetz gewartet und darum mit aller Entschlossenheit auch gekämpft. 

In seinem Tätigkeitsbericht verwies der Präsident darauf, dass man vor allem mit einem 15-Eckpunkte-Papier, das die Bezirke bereits auf ihrer Vollversammlung im Jahre 2015 verabschiedet hatten, wichtige Akzente habe setzen können. Ziel des neuen BTHG war es, ein modernes Teilhaberecht zu entwickeln und die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herauszuführen. Dies, so Mederer, sei im Großen und Ganzen auch gelungen, wobei einige Bereiche besonders hervorzuheben seien. So nannte er beispielsweise die Anhebung der Vermögensfreigrenze der vom neuen Bundesteilhabegesetz betroffenen Personen auf 25.000 Euro. Dies gelte auch für die Hilfe zur Pflege. Ab dem Jahr 2020 steige diese sogar noch auf 50.000 Euro an.

Budget für Arbeit

Eine weitere wesentliche Verbesserung für die Betroffenen sei es, dass das Vermögen und das Einkommen von Lebenspartnern hier künftig keine Rolle mehr spiele. Auch der Aspekt Arbeit sei in diesem Zusammenhang eine wichtige Basis, das moderne Teilhaberecht fortzuschreiben.

Um Menschen mit Behinderung Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstätten anbieten zu können, wurde das Budget für Arbeit eingeführt. Dies ermöglicht laut Mederer Lohnkostenzuschüsse bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis von bis zu 75 Prozent. So sei dieses Budget ein in der Tat großer Fortschritt, für den sich die bayerischen Bezirke und der Bayerische Bezirketag stets mit Nachdruck eingesetzt hätten.

Noch seien einige Punkte im neuen Bundesteilhabegesetz allerdings nicht berücksichtigt. Als nicht akzeptabel nannte Mederer, dass Menschen mit Behinderung, die in Behindertenheimen wohnten, von den Regelleistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen seien und dadurch schlechter gestellt werden, nur weil sie stationär untergebracht sind.

Keine Lösung in Sicht sei zudem beim finanziellen Ausgleich für die Mehrausgaben der Eingliederungshilfeträger. Mehrfach habe man betont, dass mit erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen sei. Mederer zufolge dürfen Kommunen auf diesen Kosten nicht sitzen blieben, sei Inklusion doch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. So müsse sich auch der Bund an den Mehrausgaben für die Eingliederungshilfe beteiligen. Dafür werde er weiterhin kämpfen.

Fakt sei, dass die vom Bund jährlich in Aussicht gestellten fünf Milliarden Euro zur Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe nicht bei den Bezirken ankommen, gingen doch davon vier Milliarden Euro an die anderen kommunalen Ebenen, hob der Präsident hervor. Wie die fünfte Milliarde verteilt werde, sei derzeit noch offen. Zumindest dieser Teil der Bundesmittel müsse direkt bei der dritten kommunalen Ebene ankommen.

Mit Blick auf das PsychischKranken-Hilfe-Gesetz erklärte der Präsident, dass dieses wohl erst im Januar 2019 in Kraft treten werde. Deshalb werde der Bezirketag nicht müde, auf einer Kostenregelung zur Finanzierung eines bayernweit flächendeckenden psychiatrischen Krisennetzwerks zu beharren. Der Freistaat habe zugesichert, sich finanziell zu beteiligen. Der Bezirketag stelle sich eine hälftige Verteilung der anfallenden Kosten vor, mindestens aber soll der Freistaat vier Millionen Euro für die Leitstellen dieses Krisennetzwerks bereitstellen.

Von einem „Verhandlungserfolg“ sprach Mederer schließlich bei der Frage der Kostentragung der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger und junger volljähriger Flüchtlinge durch die Bezirke. Der Freistaat habe sich bereit erklärt, mit Pauschalen einen Teil der Kosten für junge Volljährige in der Jugendhilfe zu erstatten. 112 Millionen Euro stünden den Bezirken für den Zeitraum 2016 bis 2018 dafür zur Verfügung. Allerdings gebe es im Detail auch hier noch Probleme und somit einen weiteren Abstimmungsbedarf mit dem Freistaat, unterstrich der Bezirketags-Präsident.

Sozialpolitischer Forderungskatalalog

Bei der Vollversammlung verabschiedeten die Delegierten auch einen sozialpolitischen Forderungskatalalog des Bayerischen Bezirketags für die kommende Legislaturperiode des Deutschen Bundestags. Dieser umfasst folgende acht Punkte:

1. Inklusive Ausgestaltung der Regelsysteme

2. Berufliche Teilhabe umfassend ermöglichen

3. Schnittstelle zwischen „Eingliederungshilfe“ und „Pflege“ klären

4. Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung beenden 5. Bundesteilhabegesetz konsequent evaluieren 6. Anhaltende Kostendynamik der Eingliederungshilfe durch geeignete Bundesbeteiligung ausgleichen

7. Einführung eines Bundesteilhabegeldes weiterhin prüfen

8. Einbeziehung der Nichtversicherten nach § 264 SGB V in das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unter dem Leitgedanken „Starke Bezirke – starkes Bayern“ hob Kommunalminister Joachim Herrmann, MdL, die Bedeutung der dritten kommunalen Ebene in all ihrer Aufgabenvielfalt für ein funktionierendes Gemeinwesen im Freistaat Bayern hervor. In Vertretung von Ministerpräsident Horst Seehofer lobte er die Verdienste der bayerischen Bezirke insbesondere im Bereich der Integration von Migranten: „Die Bezirke engagieren sich bei der Integration enorm und tragen damit wesentlich zum Zusammenhalt in unserem Land bei.“

Integration stärken

Wie Herrmann weiter erklärte, fördere auch der Freistaat ganz gezielt die Integration: „Wir haben allein im Jahr 2016 für das bundesweit einmalige Integrationskonzept ‚Zusammenhalt fördern, Integration stärken‘ zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 550 Millionen Euro bereitgestellt. Ein Schwerpunkt liegt hier unter anderem auf der Bildung.“ Auch betonte der Innenminister, dass Migranten in Deutschland in der Pflicht stünden, bei ihrer Integration aktiv mitzuwirken.

Der Freistaat unterstützt laut Herrmann im Rahmen seines fortschrittlichen Integrationskonzepts unter anderem Kindertageseinrichtungen und Schulen bei der Betreuung und Förderung von Flüchtlingskindern. Der Erfolg des bayerischen Wegs ist für Herrmann bereits sichtbar: „Bei fast der Hälfte der Kinder, die den Vorkurs Deutsch besucht hatten, wurde bei der Schuleinschreibung kein weiterer Förderbedarf mehr festgestellt“.

Zudem habe die Bayerische Staatsregierung 2015 zudem beschlossen, den Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen zu beschleunigen. Einsatzorte mit hohem Migrantenanteil sollen dabei vorrangig zum Zug kommen. Im Freistaat gebe es derzeit an insgesamt 1.152 Schulen bereits 855 Stellen in der Jugendsozialarbeit. „Voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2018 werden wir die Jugendsozialarbeit an Schulen auf 1.000 Stellen aufgestockt haben“, kündigte Herrmann an. „Hierfür nehmen wir im Doppelhaushalt 2017/18 insgesamt rund 35,7 Millionen Euro in die Hand.“

Auch bei der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer leisten die Bezirke nach Herrmanns Worten Großes. So hätten diese im vergangenen Jahr die örtlichen Träger dabei unterstützt, die Betreuung von fast 5.000 neu eingereisten unbegleiteten minderjährigen Ausländern sicherzustellen. Laut Herrmann lässt der Freistaat seine Bezirke mit dieser Aufgabe nicht allein: „Wir erstatten den Bezirken seit Dezember letzten Jahres die Kosten für diese Versorgungsleistungen – und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Minderjährigen. Insgesamt haben wir hierfür im Staatshaushalt 2017 mehr als 364 Millionen Euro veranschlagt.“

Der Innenminister erinnerte daran, dass selbst ein starkes Land wie Deutschland nicht unbegrenzt aufnahmefähig ist und nahm nach Deutschland Geflüchtete in die Pflicht: „Wer hier bleiben will und darf, muss bei seiner Integration aktiv mitmachen und insbesondere die deutsche Sprache lernen.“ Wie Herrmann erläuterte, ist das Prinzip des „Förderns und Forderns“ im Bayerischen Integrationsgesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, fest verankert.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist für Herrmann die dort verankerte Leitkultur: „Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft braucht Grundregeln, die alle kennen und die von allen anerkannt werden. Damit Integration gelingt, müssen wir unsere eigene Identität hochhalten und sie mit großer Überzeugung selbstbewusst und kraftvoll vertreten.“ Für den Minister speist sich diese Leitkultur aus den Grundregeln, die für das Zusammenleben in Deutschland besonders wichtig sind. „Dazu gehören unsere Werte wie zum Beispiel Demokratie und Gleichberechtigung.“

DK

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