(GZ-22-2024 - 21. November) |
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► Freistaat zuverlässiger Partner: |
Über 100 Mio. Euro für finanzschwache Kommunen |
Füracker übergab Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen |
„Der Freistaat steht auch in den aktuell herausfordernden Zeiten als zuverlässiger Partner fest an der Seite seiner Kommunen – dieses verlässliche Zusammenstehen ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung unserer Heimat“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit. Der Freistaat unterstütze seine Kommunen seit jeher massiv – das Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2025 habe dies erneut unterstrichen, so Füracker.
Bayernweit erhalten insgesamt 116 Kommunen für das Antragsjahr 2024 über 103 Mio. Euro staatliche Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. „Die Mittel sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs 2024 mit einem Gesamtvolumen von 11,4 Mrd. Euro. Insgesamt gehen allein heuer 21,2 Mrd. Euro aus dem Staatshaushalt – also fast 30 Prozent – an die bayerischen Kommunen. Das ist ein bedeutender Beitrag des Freistaats für stabile Kommunalhaushalte“, stellte Füracker fest.
In Oberfranken erhalten 48 Kommunen über 44,3 Mio. Euro an staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. An sechs Landkreise in Oberfranken gehen insgesamt 4,2 Mio. Euro. 42 Städte und Gemeinden werden mit über 40,1 Mio. Euro unterstützt.
Die höchsten Einzelzuweisungen empfangen die Stadt Wunsiedel mit 4,2 Mio. Euro und die kreisfreie Stadt Hof mit 4 Mio. Euro.
Drei Kommunen in Mittelfranken bekommen 6,3 Mio. Euro. Der Landkreis Ansbach erhält 100.000 Euro, die kreisfreie Stadt Fürth wird mit 5 Mio. Euro und die Stadt Treuchtlingen mit 1,2 Mio. Euro (Auszahlung erfolgt erst nach Erfüllung von Auflagen) gefördert.
23 Kommunen in Unterfranken dürfen sich über rund 13 Mio. Euro an staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen freuen, drei Landkreise werden mit insgesamt 5,9 Mio. Euro bedacht. 20 Städte und Gemeinden werden mit rund 7,1 Mio. Euro unterstützt. Die höchsten Einzelzuweisungen empfangen die Landkreise Rhön-Grabfeld und Haßberge mit je 2,9 Mio. Euro und die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld mit 1,3 Mio. Euro.
Mit rund 10,7 Mio. Euro werden vier Städte und Gemeinden in Schwaben ausgestattet. Hier erhielten die höchsten Einzelzuweisungen die Stadt Füssen mit 4 Mio. Euro und die Stadt Kaufbeuren mit 3,5 Mio. Euro.
In Oberbayern bekommt lediglich der Markt Schwaben 1,25 Mio. Euro an staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen.
In Niederbayern dürfen sich acht Kommunen über rund 6,9 Mio. Euro freuen. An drei Landkreise gehen insgesamt 3,4 Mio. Euro. Fünf Städte und Gemeinden werden mit rund 3,5 Mio. Euro unterstützt. Die höchsten Einzelzuweisungen werden dem Landkreis Freyung-Grafenau mit 3,1 Mio. Euro und der Gemeinde Fürstenstein mit 1 Million Euro zuteil.
Rund 20,7 Mio. Euro erhalten 29 Kommunen in der Oberpfalz. Zwei Landkreise werden mit insgesamt 2,8 Mio. Euro sowie 27 Städte und Gemeinden mit rund 17,9 Mio. Euro gefördert.
Die höchsten Einzelzuweisungen empfangen der Landkreis Amberg-Sulzbach mit 2,7 Mio. Euro und die Stadt Auerbach i.d.OPf. mit 3 Mio. Euro.
Füracker zufolge leistet der Freistaat mit den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen „wichtige Hilfe zur Selbsthilfe für unsere finanzschwächeren Gemeinden, Städte und Landkreise. Vor allem strukturschwache sowie von der Demografie besonders betroffene Kommunen im ländlichen Raum erhalten so neue Handlungsspielräume und eine effektive Unterstützung bei der Konsolidierung ihrer Haushalte.“ Die Bescheide werden den Kommunen voraussichtlich bis Mitte Dezember übersandt.
DK
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