(GZ-18-2024 - 26. September) |
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► DKG-Krankenhausgipfel: |
Reformprozess am Tiefpunkt |
Forderung nach tragfähigem Kompromiss zur Krankenhausreform |
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat auf ihrem diesjährigen Krankenhausgipfel unter dem Motto „Die große Krankenhausreform – wie bringen wir sie gemeinsam zu einem guten Ende?“ betont, dass ein schneller und tragfähiger Kompromiss zur Krankenhausreform notwendig ist. Besonders wichtig sei dabei, dass der Bund die Bedenken der Bundesländer ernst nimmt und adäquat berücksichtigt.
Das Wegbrechen von für die Bevölkerung wichtigen regionalen Versorgungsangeboten durch den kalten Strukturwandel müsse sofort beendet werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit der sozialen Daseinsvorsorge dürfe nicht verspielt werden, so die DKG. Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß bezeichnete die Lage zwei Jahre nach Ausrufung der Revolution in der Krankenhauspolitik als „trostlos“.
Wirtschaftlage der Krankenhäuser so schlecht wie noch nie Wirtschaftlich stünden die Krankenhäuser so schlecht da, wie noch nie. Die Defizite seien in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen, die Krankenhausträger müssten Personal entlassen und Versorgungsangebote streichen, um Insolvenzen und Standortschließungen zu vermeiden. Kommunen stützten ihre Krankenhäuser mit Milliardenbeträgen, ihnen fehle das Geld für andere Bereiche der kommunalen Tätigkeiten wie Schulen oder Schwimmbäder. „Es gibt für die Kliniken und die Träger, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine positive Perspektive, anders als Minister Lauterbach immer wieder behauptet, auch nicht durch das KHVVG“, machte Gaß deutlich.
Auch inhaltlich sei der Reformprozess an einem Tiefpunkt angekommen. Fehlende Klarheit und Planungssicherheit kennzeichneten die derzeitige Situation. Niemand könne verlässlich prognostizieren, wie es mit dem eigenen Klinikstandort weitergeht. Investitionen und Zukunftspläne würden in Frage gestellt.
Destruktiver Streit und Drei-Punkte-Plan
„Aus politischer Perspektive ist der Streit zwischen Bund und Ländern destruktiv. Die gesamte Reform droht in dieser Legislaturperiode zu scheitern. Krankenhausversorgung ist ein entscheidender Teil der Daseinsvorsorge und für die Menschen im Land ein zentrales Thema. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass sich Bund und Länder nach einer nunmehr zweijährigen Hängepartie endlich einigen und den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass ihre Versorgung nachhaltig und qualitativ hochwertig gesichert wird“, stellte Gaß fest und verwies auf einen Drei-Punkte-Plan der DKG, der die zentralen Zielsetzungen der Krankenhausreform praktisch umsetzbar mache:
1. Alle Länder und der Bund vereinbaren, in einer ersten Phase bis Ende 2026 die Krankenhausplanung nach dem Konzept der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung umzusetzen. Damit gebe es bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen und die Einführung des Leistungsgruppenprinzips. Auf weiterführende Forderungen des Bundes wie Mindestzahlen, verschärfte Personalvorgaben, neue ergänzende Leistungsgruppen oder Einschränkungen bei den Kooperationen sollte in dieser ersten Phase verzichtet werden. Dazu gebe es weder Auswirkungsanalysen noch Erfahrungswerte und deshalb sollten diese Themen auch erst in einer weiterführenden Phase der Reform nach 2027 diskutiert und möglicherweise entschieden werden.
2. Beim Finanzierungsteil der Reform ist die Idee der Vorhaltefinanzierung richtig. Aber so wie sie jetzt ausgestaltet sei, bleibe man bei der fallzahlabhängigen Vergütung und vor allen Dingen auch hoch komplizierten und bürokratischen Form des Finanzierungssystems. Eine Existenzsicherung von Krankenhäusern der Grundversorgung sei damit in keiner Weise gewährleistet. Das Ziel werde nicht erreicht. Dabei gebe es heute schon im Finanzierungssystem genug Instrumente, die fallzahlunabhängig und einfach sind. Diese Instrumente wie Notfallstufenzuschläge, Sicherstellungszuschläge oder Zentrumszuschläge sollten zügig weiterentwickelt und genutzt werden, um so eine Form der fallunabhängigen Vorhaltefinanzierung einzuführen.
3. Ein weiterer zentraler Punkt ist eine tatsächliche umfassende Entbürokratisierung, auch um die Kosten für die Krankenhäuser zu senken. Wenn man die bürokratische Arbeit nur um eine Stunde pro Tag reduzieren würde, könnte dies rechnerisch rund 21.600 Vollkräfte im ärztlichen und etwa 47.000 Vollkräfte im Pflegedienst freisetzen.
Versorgungsstabilisierungsgesetz
Gaß zufolge muss dem Reformgesetz zwingend ein Versorgungsstabilisierungsgesetz vorgeschaltet werden, um den kalten Strukturwandel durch kostendeckende Krankenhausvergütungen zu beenden. „Bund und Länder müssen nun die nächsten beiden Wochen nutzen, um den Kompromiss zu schmieden. Wir erwarten aber auch, dass die Krankenhausträger eng eingebunden werden. Nur so kann die Reform noch gelingen.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, im Streit um die Krankenhausreform auf die Länder zuzugehen. Damit soll ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat vermieden werden. Lauterbach betonte, dass die Anliegen der Bundesländer intensiv berücksichtigt werden sollen. Um ihre Forderungen im Gesetzgebungsprozess durchzusetzen, hatten einige Bundesländer bereits mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses gedroht.
Gerlach fordert Soforthilfen
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach forderte Soforthilfen für die Kliniken in Deutschland.Aus ihrer Sicht liegt „die desolate finanzielle Lage vieler Kliniken“ vor allem an immens gestiegenen Betriebskosten, deren Finanzierung ausschließlich der Bund zu regeln habe. Die Ministerin unterstützte die DKG-Kritik an der von der Bundesregierung geplanten Krankenhausreform und forderte erhebliche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Lauterbachs Konzept sei unzureichend. Damit drohe eine Verschlechterung der Versorgung vor allem in manchen ländlichen Regionen. Dies gelte es zu verhindern.
DK
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