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(GZ-3-2024 - 1. Februar)
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► Sitzung des bayerischen Kabinetts:

 

Masterplan für eine Asylwende

 

Bayern will mit mehreren Bundesratsinitiativen eine schon seit langem geforderte Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik erreichen. „Deutschland braucht eine Asylwende“, erklärte Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Man sage Ja zur Menschlichkeit, aber entschlossen Nein zu einer unkontrollierten Zuwanderung. Es brauche eine Integrationsgrenze, ergänzte Söder. Innenminister Joachim Herrmann zufolge muss sich diese Grenze am Leistungs- und Integrationsvermögen der Kommunen orientieren, etwa was Schulen und Kitas angeht. „Die Asylbewerberzahlen müssen wieder deutlich sinken.“

Damit der Migrationsdruck spürbar abnimmt, seien nun rasch zentrale Weichenstellungen durch den Bund und eine grundlegende Wende in der Asylpolitik erforderlich. Die Staatsregierung ruft die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Länder und Kommunen nachhaltig zu entlasten:

Maßnahmenkatalog

1. Änderung des Asylrechts: Deutschland kann seiner humanitären Verantwortung nur dann weiterhin gerecht werden, wenn seine begrenzten Ressourcen zielgerichtet für die Menschen eingesetzt werden, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Deshalb fordert die Staatsregierung entsprechende Rechtsänderungen, damit der nationale Gesetzgeber mehr Spielraum erhält. Statt in Deutschland bei internationalen Krisen individuell und unbegrenzt Schutz zu gewähren, könnte man künftig mit festen Aufnahmezusagen der EU arbeiten. Zudem wird die Bundesregierung aufgerufen, die Spielräume zu nutzen, um mehr Straftäter von einem Schutzstatus auszuschließen.

2. Konsequenter Grenzschutz: Nach Zahlen des Bundes kommen rund zwei Drittel der Asylbewerber nach Deutschland, ohne vorher in einem anderen europäischen Land registriert worden zu sein. Mit dem Entschließungsantrag fordert die Staatsregierung die Bundesregierung auf, die Grenzkontrollen lageabhängig fortzusetzen und Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann nicht auszuschließen, wenn an der Grenze ein Asylgesuch geäußert wird.

3. Bessere Unterstützung bei der Rückführung abgelehnter Asylsuchender: Die Bundesregierung soll zentrale Bundesausreisezentren an den großen deutschen Flughäfen errichten. Ein Untertauchen der Bewohner könnte so erschwert werden und durch die viel frühere Einbindung der Bundespolizei in den Rückführungsprozess seien Synergieeffekte zu erzielen. Vom Bund betriebene Ausreisezentren würden den Rückführungsprozess in der Praxis vereinfachen und beschleunigen. Die Unterbringung in Bundesausreisezentren dürfte zudem auch die Bereitschaft zu freiwilligen Ausreisen steigern.

4. Realistische Integrationsgrenze: Bund, Länder und Kommunen sind durch die aktuelle Zugangssituation bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze. Es droht eine völlige Überforderung der Kommunen, die politische Stabilität des Landes ist gefährdet. Deshalb muss laut Staatsregierung eine Integrationsgrenze für Deutschland festgelegt werden, die sich am Leistungs- und Integrationsvermögen der Länder und Kommunen orientiert.

5. Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren: Bayern fordert den Bund erneut auf, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Länder Algerien, Armenien, Indien, Marokko und Tunesien zu erweitern. Diese Länder haben allesamt eine regelmäßige Schutzquote von unter fünf Prozent. Zudem wurde beschlossen, einen Gesetzentwurf zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren im Bundesrat einzubringen. Das europäische Recht bietet die Möglichkeit, sichere Herkunftsländer einfacher zu bestimmen. Der Freistaat will erreichen, dass der Bund davon künftig Gebrauch macht und das Bundesinnenministerium allein – ohne die Zustimmung des Bundesrats – sichere Herkunftsländer festlegen kann.

6. Asylbewerberleistungsgesetz: Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen künftig wieder nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht in den Bürgergeld-Bezug fallen. Dadurch soll der Anreiz erhöht werden, zeitnah eine Arbeit aufzunehmen. Anstieg um mehr als 50 % Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben 2023 insgesamt 351.915 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt (329.120 Erst- und 22.795 Folgeanträge). Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (217.774 Erstanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 51,1 Prozent. Wie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, feststellte, „müsste die Bundesregierung einen besonderen Fokus auf die irreguläre Migration aus der Türkei legen. Mit über 60.000 Asylerstanträgen, aber nur 13 Prozent Schutzberechtigten belastet diese Gruppe unser Asylsystem immer stärker. Hier müssen jetzt endlich auch Frau Baerbock und der Bundeskanzler handeln. Es braucht einen neuen Deal mit der Türkei. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Bundesinnenministerium reicht längst nicht mehr aus.“

DK

 

 

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