(GZ-1/2-2024 - 18. Januar) |
► Wettbewerbsfähigkeit der Regionen stärken: |
Förderrichtlinie Landesentwicklung III |
Das Bayerische Wirtschaftsministerium setzt sich auch künftig für die innovative Regionalentwicklung in Bayern ein. Mit der neuen Förderrichtlinie Landesentwicklung werden innovative Projekte in den Regionen unterstützt und so wird ein wichtiger Beitrag zu gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern geleistet. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen stärken und diese zukunftsfähig aufstellen. Deshalb schreiben wir die von den Landkreisen stark nachgefragte Regionalmanagementförderung fort – und das mit verbesserten Bedingungen.“ Die Förderung umfasst derzeit rund 200 Einzelprojekte zu den Themen Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Klimawandel, demographischer Wandel und regionale Identität, die von rund 65 regionalen Initiativen vorwiegend auf Landkreisebene mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 11 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt werden. Die Projektideen stammen stets aus der Region und greifen die Herausforderungen vor Ort auf. Die maximale jährliche Fördersumme liegt bei 175.000 Euro pro Jahr für regionale Initiativen und bis zu 300.000 Euro pro Jahr für Metropolregionen. Die neue Förderrichtlinie Landesentwicklung III trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Konditionen wurden optimiert durch Einführung eines zusätzlichen Förderbetrags für größere regionale Initiativen, die neue Sonderförderung „Zielbildungsprozess“ zur Erarbeitung einer regionalen Entwicklungsstrategie sowie die Möglichkeit zur Verlängerung der Sonderförderung Transformationsprozesse. https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/regionalmanagement |
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