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(GZ-23-2023 - 7. Dezember)
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► Hoffnung für Kliniken:

 

Starke Rückendeckung aus Bayern

Krankenhäuser begrüßen die Entscheidungen im Bundesrat

 

Bayerns Krankenhäuser sehen in zwei Abstimmungsergebnissen im Bundesrat wichtige Weichenstellungen für die Existenzsicherung und Versorgungsqualität in den Krankenhäusern. Einerseits hat der Bundesrat entschieden, zum Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Andererseits hat der Bundesrat mit breiter Mehrheit der Entschließung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser in einer Bundesratsinitiative zugestimmt, für die sich auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach stark gemacht hatte.

„Es ist gut und richtig so, dass die Bundesländer bei der finanziellen Absicherung der Krankenhäuser über Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen“, so die Vorsitzende der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Landrätin Tamara Bischof in ihrer Stellungnahme und ergänzt: „Es wurde mehr als deutlich, dass die Kritik an den Plänen von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach bundesweit groß ist.“

Krankenhaustransparenzgesetz unausgegorenen

Der Geschäftsführer der BKG, Roland Engehausen, erläutert: „Der Bund hatte versucht, der Finanzierungsfrage erneut aus dem Weg zu gehen, indem bestehende Ansprüche der Krankenhäuser nur etwas früher ausbezahlt werden sollten und wollte sich dies auch noch mit einer Zustimmung zu einem unausgegorenen Krankenhaustransparenzgesetz abkaufen lassen. Dies hätte weder den Patientinnen und Patienten mehr Qualität noch den Kliniken mehr Existenzsicherheit gebracht.“

Insolvenzen vermeiden

Aus Sicht der BKG bietet die Bundesratsinitiative nun die Chance, wirksame Lösungen zur Vermeidung weiterer Krankenhausinsolvenzen und einer Stabilisierung der Finanzierungsgrundlage bis zur Wirkung einer Krankenhausreform ab 2027 über ein Vorschaltgesetz zu finden. Dabei geht es nach Einschätzung der BKG darum, dass die Erlöse je Behandlungsfall im Krankenhaus sachgerecht erhöht werden und der errechnete Nachholeffekt von mindestens 4 Prozent verlässlich in den Erlösen berücksichtigt wird. Die BKG widerspricht den Behauptungen einiger Krankenkassen, dass dafür kein Geld da wäre. Im Gegenteil sind die Erlöse je Behandlungsfall in Deutschland im internationalen Vergleich sehr niedrig und die Kostensteigerungen durch die Inflation wurde seit 2022 nicht im sogenannten Landesbasisfallwert ausgeglichen, weil ein Bundesgesetz dies derzeit verhindert. Außerdem sind die stationären Behandlungszahlen zwischen 2019 und 2023 bereits um etwa 13 Prozent zurückgegangen, wodurch die Krankenkassen erhebliche Gelder sparen und bei aktiver Förderung der Ambulantisierung noch mehr sparen können.

Auskömmliche Finanzierung unabdingbar

Die Krankenhäuser benötigen aber unbedingt eine auskömmliche Finanzierung der Behandlungen, die stationär erforderlich sind. „Wir brauchen nun zwingend ein Vorschaltgesetz zur Änderung Landesbasisfallwertes, damit endlich die immensen Kostensteigerungen mit sachgerechten Erlössteigerungen ausgeglichen werden können.“ wiederholt der
BKG-Geschäftsführer eindringlich die Forderung, um einen kalten Strukturwandel vermeiden zu können.

Hoffen auf den Vermittlungsausschuss

Mit Blick auf das Krankenhaustransparenzgesetz hat die BKG die Hoffnung, dass im Vermittlungsausschuss dafür gesorgt wird, dass einerseits nicht durch eine Vorab-Darstellung theoretisch möglicher Leistungsgruppenzuteilungen an Krankenhäusern in einem Transparenzregister die Patienten und Patienten verwirrt werden, weil diese Darstellung weder der Landeskrankenhausplanung noch der Versorgungsrealität in einem Krankenhaus entspricht.

Außerdem erwartet die BKG, dass die gewonnene Zeit dafür genutzt wird, die sinnvollen Empfehlungen der 7. Stellungnahme der Krankenhaus-Regierungskommission zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in die laufende Gesetzgebung Berücksichtigung finden, um wichtige Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität für die Patientinnen und Patienten nicht unter den Tisch fallen zu lassen.

„Es wäre für die Patientinnen und Patienten kein Fortschritt, die bereits bekannten Strukturmerkmale eines Krankenhauses lediglich dafür zu nutzen, die Krankenhäuser in drei Größenklassen einzuteilen, wie es der bisherige Gesetzesentwurf im Wesentlichen vorgesehen hätte“, erläutert Engehausen abschließend.

 

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