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(GZ-18-2023 - 28. September)
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► Transparenzverzeichnis:

 

Alte Menschen dürfen nicht diskriminiert werden

Komplikations- und Sterblichkeitsrate bergen Risiken

 

Erklärung des Vorstands der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetz.

„Es ist richtig, die Häufigkeit der Komplikationen und die Sterblichkeit in die Darstellung des Transparenzverzeichnisses aufzunehmen.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass ältere Kranke deutlich häufiger im Krankenhaus versorgt werden als der Rest der Bevölkerung. Das sind Menschen mit Mehrfacherkrankungen, deren Therapie oft langwieriger ist.

Der Bundestag hat zu verhindern, dass jüngere, erfolgsversprechende Patienten bevorzugt behandelt werden. Das wäre eine Diskriminierung von alten, chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen.

Für diese Patientengruppe muss es Bonuspunkte geben, ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen. Hier werden Merkmale der Versicherten wie Alter, Geschlecht oder kostenintensive Krankheiten gegenfinanziert.“

 

 

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