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(GZ-8-2023)
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50 Jahre Ar­beits­ge­mein­schaft His­to­ri­sche Städte

 

In diesem Jahr feiert die „Ar­beits­ge­mein­schaft His­to­ri­sche Städte“ ihr 50-jäh­ri­ges Be­ste­hen. Am 14. Sep­tem­ber 1973 wurde in Bamberg die Ar­beits­ge­mein­schaft der Städte Bamberg, Lübeck und Re­gens­burg ge­grün­det – als eine In­ter­es­sen­ver­tre­tung von Kom­mu­nen mit hoch­ka­rä­ti­gen denk­mal­ge­schütz­ten Alt­städ­ten. Mit der Wie­der­ver­ei­ni­gung kamen 1991 die drei ost­deut­schen Städte Meißen, Görlitz und Stral­sund hinzu. Der Zu­sam­men­schluss hieß fortan Ar­beits­ge­mein­schaft His­to­ri­sche Städte und ent­wi­ckel­te sich bald zu einem wich­ti­gen Forum für einen fach­li­chen Aus­tausch auf Au­gen­hö­he und das Finden ge­mein­sa­mer Ant­wor­ten auf ak­tu­el­le Fragen der Stadt­ent­wick­lung.

 

Um das be­son­de­re Ju­bi­lä­um zu wür­di­gen, trafen sich die sechs Mit­glied­städ­te in Berlin zu ihrer Früh­jahrs­ta­gung und be­gin­gen das Ju­bi­lä­um im Rahmen eines Par­la­men­ta­ri­schen Abends in der Ver­tre­tung des Frei­staa­tes Sachsen beim Bund. An­ge­mes­sen zum Ju­bi­lä­um stand der direkte Dialog mit den Ver­ant­wor­tungs- und Ent­schei­dungs­trä­ge­rin­nen des Bundes und der Länder im Fokus des Tref­fens. Der Ju­bi­lä­ums­abend wurde genutzt, um auch in der bun­des­po­li­ti­schen Debatte ein Zeichen zu setzen – für eine be­hut­sa­me und am Men­schen ori­en­tier­te Stadt­ent­wick­lung, für le­bens­na­he Lö­sun­gen in Sachen Kli­ma­ge­rech­tig­keit und Mo­bi­li­täts­wen­de und nicht zuletzt für den Erhalt und die Pflege der Bau­kul­tur als wich­ti­ge Grund­la­ge für all diese Ansätze.

Ber­li­ner Er­klä­rung

Dazu ver­ab­schie­de­ten die Mit­glieds­städ­te ihre „Ber­li­ner Er­klä­rung zum 23. März 2023“. Neben Be­kennt­nis­sen zu Kli­ma­ge­rech­tig­keit und Mo­bi­li­täts­wen­de enthält das Papier kon­kre­te For­de­run­gen an den Bund, wie eine größere Fle­xi­bi­li­tät in Sachen Städ­te­bau­för­de­rung, einem ganz­heit­li­chen Be­wusst­sein für bau­li­che Themen oder die Ein­däm­mung von Bo­den­spe­ku­la­ti­on, die Ent­wick­lungs­pro­zes­se viel zu oft aus­brem­sen.

Um­bau­kul­tur eta­blie­ren

„Gebot ist es – wie von der Bun­des­stif­tung Bau­kul­tur in 2022 an­ge­sto­ßen – eine Um­bau­kul­tur zu eta­blie­ren, die einen Umgang mit dem Bestand ge­gen­über Neu­bau­ten sicht­bar prio­ri­siert. Damit po­li­ti­sche, öko­no­mi­sche und öko­lo­gi­sche In­ter­es­sen an der Be­wäl­ti­gung der Klima- und En­er­gie­kri­se wirksam werden, müssen als vierte Säule der Nach­hal­tig­keit auch bau­kul­tu­rel­le Werte the­ma­ti­siert werden“, heißt es in dem Papier. Über­dies seien größt­mög­li­che fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zun­gen für eine be­hut­sa­me Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Be­ste­hen­den zu schaf­fen. „Im Detail sind u.a. stadt­bild­ver­träg­li­che Lö­sun­gen bei der Ge­win­nung solarer und ther­mi­scher Energie zu fordern und zu fördern. Es bedarf zudem der An­pas­sung der Rechts­in­stru­men­te an die Auf­ga­ben des Bauens im Bestand.“

Nach­hal­ti­ge Mo­bi­li­tät

Da his­to­risch ge­wach­se­ne Städte sehr gute Vor­aus­set­zun­gen für die Um­set­zung der Mo­bi­li­täts­wen­de und die Stär­kung des Um­welt­ver­bunds (Rad- und Fuß­ver­kehr, ÖPNV) be­sit­zen, sei es wichtig, kon­se­quent auf nach­hal­ti­ge Mo­bi­li­tät zu drängen und öf­fent­li­che Räume zu stärken. Dies gelinge, indem Quar­tiers­lö­sun­gen in den Vor­der­grund rücken. In­ves­ti­tio­nen von Bund und Ländern in die kom­mu­na­len In­fra­struk­tu­ren seien aus­zu­bau­en. Tem­po­rä­re oder ver­suchs­wei­se bau­li­che Vor­ha­ben (Ex­pe­ri­men­tier­räu­me) müssten Ge­gen­stand von För­de­run­gen werden.

Als Dau­er­auf­ga­be ins Grund­ge­setz

Auch muss die Städ­te­bau­för­de­rung nach Auf­fas­sung der AG His­to­ri­sche Städte grund­le­gend und ver­fas­sungs­recht­lich als Dau­er­auf­ga­be im Grund­ge­setz ma­ni­fes­tiert werden. Eine zwin­gen­de Aufgabe wird weiter in einer wir­kungs­vol­len No­vel­lie­rung der ak­tu­el­len För­der­land­schaft gesehen. Ein für alle Bun­des­län­der und Pro­gram­me gel­ten­des, schlan­kes För­der-Ab­lauf­sche­ma sei an­zu­stre­ben. Par­al­lel dazu müssten die Städte aus bü­ro­kra­ti­schen Zwängen der Bund-Land-För­de­rung gelöst werden, um kom­mu­na­le Ka­pa­zi­tä­ten besser ein­set­zen zu können.

Im Zuge der Wei­ter­ent­wick­lung des BauGB sollten das Vor­kaufs­recht sowie die städ­te­bau­li­chen Gebote noch mehr in den Fokus rücken. Deren ak­tu­el­le An­wend­bar­keit in der Praxis sei im Be­son­de­ren bei der Stär­kung be­ste­hen­der urbaner Struk­tu­ren und der Be­wäl­ti­gung des in­ner­städ­ti­schen Struk­tur­wan­dels un­zu­rei­chend.

Städ­te­bau­li­che Impulse blieben deshalb un­ge­nutzt. „Nach­hal­ti­ge und resi­li­en­te Stadt­er­neue­rung funk­tio­niert, wenn auf die Ak­ti­vie­rung urbaner Im­mo­bi­li­en und Grund­stü­cke für öf­fent­li­che und private Nut­zun­gen hin­ge­wirkt wird“, betont die Ar­beits­ge­mein­schaft. Auch ver­weist sie darauf, dass bau­his­to­ri­sche und bau­kul­tu­rel­le Bildung als öf­fent­li­che Aufgabe bei allen Bil­dungs­trä­gern ver­an­kert werden müsse.

DK

 

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