Kommunale Praxiszurück

(GZ-7-2023)
gz kommunale praxis

► Grundlage für Lärmaktionsplanung:

 

Neue Lärmkarten für Bayern sind jetzt online

Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen, in Ballungsräumen und an Flughäfen wird sichtbar

Die neuen Berechnungsergebnisse des Umgebungslärms entlang Hauptverkehrsstraßen, in Ballungsräumen und im Umfeld von Flughäfen sind nun als digitale Lärmkarten im UmweltAtlas Bayern abrufbar. Ergänzend stehen die Lärmkarten auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) als Gemeindedatenblätter mit spezifischen Angaben zur Lärmbelastung zum Download zur Verfügung.

Die aktuell veröffentlichten Lärmkarten dienen als fachliche Grundlage für die anstehende Lärmaktionsplanung auf staatlicher und kommunaler Ebene mit dem Ziel, die Lärmbelastungen zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen. Die Berechnung des Umgebungslärms umfasst die Flughäfen München und Nürnberg, die Ballungsräume München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Ingolstadt, Fürth und Erlangen und die rund 7.500 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume. Für den Straßenverkehr, mit großem Abstand der Hauptverursacher für Lärmbelästigungen, wurde der Lärm auf einer Fläche von knapp 17.000 km², an ca. 1,7 Millionen Wohngebäuden sowie an ca. 10.000 Schul- und Krankenhausgebäuden berechnet.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird alle fünf Jahre die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm ermittelt und in Lärmkarten dargestellt. In Bayern übernimmt diese Aufgabe das LfU. Davon ausgenommen sind die Haupteisenbahnstrecken, welche durch das Eisenbahnbundesamt kartiert werden. Die Lärmkartierung ist für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000, für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr (Hauptverkehrsstraßen), Schienenwege mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (Haupteisenbahnstrecken) und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen verpflichtend. In den Ballungsräumen werden neben den Hauptverkehrsstraßen auch die übrigen relevanten Straßen, die Straßenbahnen und oberirdisch verlaufenden U-Bahnen sowie die Gewerbe- und Industrieanlagen, die der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) unterliegen, kartiert. Hierzu hat das LfU eine große Datenmenge neu erhoben und aufbereitet. Unter anderem sind aktuelle Daten zu Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeiten, Fahrbahnoberflächen, Lärmschutzbauwerken, Gebäuden und Gelände in die Berechnung eingeflossen. Die Lärmbelastung ist nach festgelegten Berechnungsverfahren für eine Höhe von 4 m über Boden in einem Raster von 10 m x 10 m zu ermitteln. In der aktuellen Lärmkartierung der vierten Runde wurden erstmals europaweit einheitliche Berechnungsmethoden angewandt.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des LfU Allgemeines zur EG-Umgebungslärmrichtlinie.

Die Gemeindedatenblätter mit spezifischen Angaben zur Lärmbelastung stehen unter Ergebnisse der Lärmkartierung zum Download zur Verfügung.

Die jüngsten Berechnungsergebnisse stehen als digitale Karte im UmweltAtlas Bayern.

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?

Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Kommunale Praxis

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung