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(GZ-15/16-2016)
Kommunale Praxis
► Reaktion der Landesregierung auf Anschläge:
 
„Sicherheit durch Stärke“
 

15 16 2016 Sicherheitdurch

Mit Bestürzung und Entsetzen ob der furchtbaren Anschläge in Würzburg, München und Ansbach reagierten die Regierungen in Bund und Freistaat und auch die kommunalen Repräsentanten. In Trauerfeiern und Gedenkgottesdiensten wurde der Opfer gedacht und der zahlreichen Helfer, insbesondere der bayerischen Polizei und den Rettungskräften, gedankt. Innenminister Joachim Herrmann kündigte inzwischen intensive Ermittlungen und eine deutliche Stärkung der Sicherheitskräfte an. Bildarchiv Bayerischer Landtag, Bild: Rolf Poss

Bei seiner Klausurtagung in St. Quirin am Tegernsee hat der Ministerrat in Reaktion auf die Geschehnisse in Würzburg, München und Ansbach das neue Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“ beschlossen.

Die Staatsregierung skizziert die Situation drastisch: „Die schrecklichen Geschehnisse in Würzburg, München und Ansbach sind ein Angriff auf unsere Sicherheit, auf unsere Freiheit. Würzburg und Ansbach zeigen: Der islamistische Terrorismus ist bei uns in Bayern angekommen. Anschläge wie in Paris, Brüssel und Nizza, menschenverachtende Gewalt wie zuletzt beim Anschlag in einer französischen Kirche sind eine neue Dimension des Terrors. Terroristische Gefahren, organisierte Kriminalität, Internet- und Computerkriminalität führen zu einer akuten Bedrohungslage.“

Nun müsse der Rechtsstaat laut Ministerrat reagieren: „Die Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat Kontrolle und Wehrhaftigkeit beweist, aber auch präventiv handelt. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Sicherheit durch Stärke - dafür steht der Freistaat Bayern.“ Schon in den vergangenen Jahren habe man die Sicherheitsapparate kraftvoll ausgebaut. Deshalb sei Bayern das sicherste Land in Deutschland.

Wegen der neuen Bedrohungslage sollen Polizei, Justiz und Verfassungsschutz weiter gestärkt werden: „Wir kämpfen für mehr Befugnisse für den Rechtsstaat, damit er nicht hinter den Möglichkeiten seiner Feinde zurückbleibt. In Bayern können sich Bürger darauf verlassen: Der Staat tut alles Menschenmögliche für ihre Sicherheit. Wir erwarten dringend, dass auch der Bund und Europa offensiv agieren. Jetzt muss gehandelt werden!“

Im Einzelnen benennt das Kabinett drei Schwerpunkte. Der erste ist „Sicherheit durch starke Polizei, Justiz und Verfassungsschutz“. Der zweite lautet „Integration und Prävention“, und der dritte ist „Zuwanderung begrenzen – Recht und Ordnung durchsetzen“.

1. Sicherheit durch starke Polizei, Justiz und Verfassungsschutz

Ausstattung der Justiz und Sicherheitsbehörden:

  • Wir werden 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500 Polizisten und Polizistinnen einstellen - 2.000 Stellen für spürbar mehr Präsenz und Sicherheit.
  • Wir statten die Polizei auch weiterhin mit modernster Ausrüstung aus, unter anderem mit ballistischen Helmen, neuartigen Schutzwesten, modernen Dienstwaffen und gepanzerten Fahrzeugen. Mit mobilen Geräten und Apps wird jeder Polizist die einsatzrelevanten Informationen sofort in der Hand haben.
  • Wir verstärken unsere Observations- und Spezialeinsatzkräfte personell und rüsten sie mit modernster Technik aus.
  • Wir intensivieren die Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität, u.a. durch Einsatz von mehr Internetpolizisten. Wir stärken das Kompetenzzentrum Cybercrime beim Bayerischen Landeskriminalamt und die Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Wir wollen damit auch eine stärkere Überwachung und Kontrolle des sogenannten „Darknets“ erreichen. Wir verbessern den Schutz der Kinder vor den Gefahren des Internets.
  • Die Polizei wird ihre Kapazitäten im Bereich der Sozialen Medien ausbauen, um Bürger sofort vor Gefahren zu warnen und zu informieren.
  • Wir wollen eine schnelle Rechtsprechung und einen konsequenten Vollzug des Rechts. Wir werden auf allen Ebenen die Justiz personell besser ausstatten - vom Justizwachtmeister über den Staatsanwalt bis hin zum Richter.
  • Wir werden die Schlagkraft der Justiz im Bereich des Staatsschutzes erhöhen, z.B. durch eine neue „Zentralstelle Extremismus“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München sowie gestärkte Staatsanwaltschaften und Gerichte.
  • Wir werden die Videoüberwachung etwa an Bahnhöfen, in Zügen des öffentlichen Nahverkehrs oder an gefährlichen Orten ausbauen.
  • Wir werden Maßnahmen zum Schutz des bayerischen Behördennetzes und der IT-Systeme des Freistaats ergreifen. Deswegen errichten wir ein neues Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI).
  • Das Cyber-Allianz-Zentrum im Landesamt für Verfassungsschutz wird gestärkt zum Schutz der Wirtschaft, Forschung und kritischer Infrastrukturen vor elektronischen Angriffen.
  • Die EU muss die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Vernetzung der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Datenbanken aller EU-Staaten schaffen.

Verschärfung der Rechtsgrundlagen:

  • Gewalttätige Angriffe auf Polizisten, Justizbedienstete und Rettungskräfte müssen wesentlich schärfer bestraft werden. Das Strafmaß von derzeit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll in diesen Fällen erhöht werden auf eine Mindeststrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Dieser Schutz soll sich generell auf alle Handlungen im Zusammenhang mit dem Dienst erstrecken.
  • Wohnungseinbruchdiebstähle müssen wirksamer bekämpft und schärfer bestraft werden. Im Strafrecht darf es keinen minder schweren Fall des Wohnungseinbruchs mehr geben. Wohnungseinbruch soll künftig generell als schweres Delikt gelten. Bei Wohnungseinbrüchen muss sowohl Telekommunikationsüberwachung als auch Verkehrsdatenerhebung möglich sein, auch wenn kein Bandendiebstahl vorliegt. Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen muss signifikant erhöht werden.
  • Die Speicherung und Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten muss praxisgerechter ausgestaltet werden. Auch die Anbieter von E-Mail-Diensten und die Betreiber Sozialer Medien müssen verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu speichern. Der Straftaten-Katalog, der zu einer Verkehrsdatenspeicherung ermächtigt, muss erweitert werden, etwa um den Tatbestand der Terrorismusfinanzierung. Die Frist für die Speicherung von bisher nur zehn Wochen ist deutlich zu erhöhen.
  • Für die Entschlüsselung einer chiffrierten Kommunikation über das Internet im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden (sog. Quellen-TKÜ).
  • Verurteilte Extremisten, von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, müssen als ergänzendes Mittel mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Dazu werden wir im Land die entsprechenden Rechtsgrundlagen schaffen und solche auch auf Bundesebene einfordern.
  • Die Sympathiewerbung für terroristische und kriminelle Vereinigungen muss wieder unter Strafe gestellt und Vermögens-einziehungen müssen erleichtert werden.

Für die Feuerwehren, Rettungsdienste und den Katastrophenschutz werden die bestehenden Einsatzkonzepte und Planungen an die neue Bedrohungslage angepasst. Die Staatsregierung unterstützt diese wichtigen Leistungen weiter umfassend und auf hohem Niveau.

Bürger schützen Bürger: Die ehrenamtliche Sicherheitswacht schaffe Sicherheit im öffentlichen Raum. Binnen vier Jahren soll von rund 770 auf 1.500 Mitglieder aufgestockt werden.

Außerdem soll der Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren und zur Grenzsicherung über die bereits bestehenden Einsatzmöglichkeiten hinaus erleichtert werden. Dies soll dem Wunsch der Staatsregierung nach durch eine Änderung des Grundgesetzes klargestellt werden.

2. Integration und Prävention

Integration, Prävention und Sicherheit gehen Hand in Hand. Bayern schafft mit einem bundesweit einmaligen Integrationspaket die Grundlagen für eine gelingende Integration von vielen Flüchtlingen. Mit unserem Integrationsgesetz geben wir unseren Anstrengungen einen völlig neuen gesetzlichen Rahmen und nehmen ganz bewusst auch die Flüchtlinge und Zuwanderer in die Verantwortung für die Integration in unser Land.

  • Wir werden zu den bestehenden Maßnahmen gegen Salafismus, Islamismus und Extremismus hinzu bayernweite Präventionsstrukturen aufbauen, um gezielt auch das Umfeld von Gefährdern zu sensibilisieren: In kommunalen Präventionsnetzwerken sollen alle eingebunden werden, die einen direkten Zugang zu gefährdeten Gruppen haben. Schulen, Polizei, Jugend- und Sozialarbeit sind in ständigem Austausch und bilden damit vor Ort eine wichtige Schnittstelle zwischen Prävention und Sicherheit. In speziellen Initiativen werden Mütter besonders sensibilisiert und befähigt, ihr Wissen über Radikalisierung und die Gefahren von Salafisten an andere Mütter weiterzugeben. Wir starten eine Radikalisierungsprävention auch im Internet.
  • Eine zentrale Rolle bei der Integration haben die Einrichtungen der Jugendhilfe und die Schulen. In die Deutschförderung und Wertevermittlung wird weiter massiv investiert. An unseren Schulen wird Prävention und Krisenintervention von Schulpsychologen geleistet. Dies wollen wir weiter verstärken.
  • Wir schaffen einen Krisendienst für Menschen in psychischen Notlagen. Das Gesetz zur Hilfe und zum Schutz psychisch erkrankter Menschen wird derzeit mit allen Beteiligten vorbereitet und wird die rechtliche Grundlage für diesen Krisendienst legen. Hochspezialisierte Berater werden bayernweit Betroffenen und deren Angehörigen rund um die Uhr zur Verfügung stehen und bei Bedarf schnelle Hilfe veranlassen. Wir werden die Gesundheitsverwaltung weiter stärken, um die Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. Hierbei sollen Strategien und Konzepte weiter entwickelt werden.
  • Wir werden die modernen Strukturen der Extremismus-prävention und der Deradikalisierung im Justizvollzug ausbauen

3. Zuwanderung begrenzen – Recht und Ordnung durchsetzen

Bayern ist ein weltoffenes Land. Wir wollen keine Abschottung. Bayern leistet seinen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten aber auch zu Recht, dass bei der Zuwanderung Recht und Ordnung durchgesetzt, Missbrauch abgestellt und Mängel beseitigt werden.

Sicherheit der Grenzen:

  • Europa muss seine Außengrenzen wirksam schützen. Die Sicherheitsbehörden der EU-Staaten müssen einen Zugriff auf das Europäische Fingerabdruck-identifizierungssystem EURODAC und auf das noch zu schaffende Europäische Ein- und Ausreiseregister erhalten. Asylverfahren müssen an den EU-Außengrenzen binnen drei Monaten durchgeführt und entschieden werden. Menschen ohne Schutzbedürfnis müssen bereits dort zurückgewiesen werden. Menschen mit Schutzbedürfnis müssen gerecht in ganz Europa verteilt werden. Dabei liegt die für eine gelingende Integration und wegen der Sicherheit verkraftbare Obergrenze von neuen Flüchtlingen für Deutschland bei jährlich 200.000 (für Bayern bei 30.000).
  • Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten außerhalb der EU können einen Beitrag dazu leisten, Zuwanderung in die EU zu steuern und zu begrenzen, ersetzen aber weder eine effektive Kontrolle der EU-Außengrenzen noch ein funktionierendes europäisches Asylsystem.
  • Solange ein ausreichender Schutz der EU-Außengrenzen nicht gewährleistet ist, sind wirksame Kontrollen der Binnengrenzen unerlässlich. Auch im Interesse der Sicherheit unserer Bevölkerung müssen die Kontrollen an den Grenzen Deutschlands im notwendigen Umfang durchgeführt werden. Soweit die Bundespolizei dazu auf Hilfe angewiesen ist, erneuert Bayern sein Angebot zur Unterstützung durch die Bayerische Landespolizei.
  • Bayern wird die Schleierfahndung verstärken und erwartet dies auch von anderen Ländern.
  • Wer ohne Papiere einreist oder seine Identität nicht belegen kann, muss an den deutschen Grenzen zunächst festgehalten und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. Die Staatsregierung hat dazu schon frühzeitig mit ihrem Vorschlag für Transitzentren das Notwendige gefordert. Wir brauchen eine klare Rechtsgrundlage, um erkennungsdienstliche Maßnahmen zwangsweise durchzusetzen, sowie eine europaweite Vernetzung und die erforderlichen Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden auf Fingerabdruck- und DNA-Dateien.
  • Die nach den Dublin-Regeln bestehenden Möglichkeiten der Rückführung von Schutzsuchenden in EU-Staaten müssen konsequent genutzt werden.
  • Der derzeitige Rückgang der Zuwanderungszahlen ist auf die Schließung der Balkanroute zurückzuführen. Bayern dankt Österreich, Ungarn, Mazedonien und den Staaten der Balkanroute für ihr konsequentes Handeln.
  • Es darf keine unkontrollierten Einreisen mehr geben. Weitere Visaliberalisierungen und Visabefreiungen darf es vor einem effektiven EU-weiten System der Aus- und Einreisekontrollen nicht geben. Angesichts der Entwicklungen in der Türkei müssen die EU-Beitrittsverhandlungen gestoppt werden.

Fluchtursachenbekämpfung:

Bayern als Zielland für Migration stellt sich der Verantwortung, im Rahmen seiner Möglichkeiten Lebensperspektiven für Flüchtlinge und Migranten in ihrer Heimat oder deren unmittelbaren Nachbarländern zu verbessern. Dieses humanitäre Engagement Bayerns dient zugleich der Prävention: Wenn wir sichtbar dazu beitragen, dass die Situation der Menschen vor Ort verbessert wird, verringern wir den Migrationsdruck auf Europa. Daher beteiligen wir uns in eigener Verantwortung und ergänzend zum Bund und anderen Akteuren an einer Hilfe in ausgewählten Ländern, nämlich im Nordirak, im Libanon, in Tunesien und im Senegal. Wir fördern dort im Gesamtumfang von 20 Millionen Euro Projekte vorrangig in der Wasser- und Gesundheitsversorgung, der schulischen und beruflichen Bildung sowie für spezielle Frauen- und Verwaltungsprojekte.

Sicherheit, Transparenz, Recht und Ordnung beim Flüchtlingsgeschehen in Deutschland:

  • Asyl in Deutschland darf nur gewährt werden, wenn das Vorbringen zur Asylgewährung auch in einer mündlichen Anhörung - soweit notwendig unter Hinzuziehung der Nachrichtendienste - umfassend geprüft wurde. Bloße schriftliche Anhörungen dürfen nicht mehr genügen. Schnelle Asylverfahren dürfen nicht zu Lasten der Sicherheit gehen.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den letzten Monaten eine Vielzahl von Asylverfahren ohne ausreichende mündliche Anhörung durchgeführt. Anerkannte Asylbewerber aus solchen Verfahren müssen nachträglich unter Sicherheitsgesichtspunkten überprüft werden.
  • Wir müssen zuverlässig wissen, wer und wie viele Asylbewerber ins Land gekommen sind und kommen. Dafür ist eine verlässliche Datengrundlage zu schaffen und regelmäßig Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen.
  • Wir müssen unter Sicherheitsgesichtspunkten besser wissen, was in Asylbewerberunterkünften geschieht. Hierzu sind die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen unerlässlich.
  • Ausländische Straftäter müssen schneller ihr Aufenthaltsrecht verlieren und schneller - auch in Krisengebiete - abgeschoben werden.

Ein Einwanderungsgesetz mit dem Ziel, die Zuwanderung auszuweiten lehnt die Staatsregierung ab: „Wir brauchen eine bessere Steuerung und eine effektive Begrenzung der Zuwanderung.“

RED

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