(GZ-4-2022) |
► Impfpflicht in Bayern: |
Großzügigste Übergangsregelungen |
„Kein wirksames Mittel, um die Omikron-Welle zu dämpfen oder zu stoppen“, sieht Ministerpräsident Dr. Markus Söder in einer Impfpflicht für Klinik- und Pflegepersonal zum 15. März.
Bild: Günter Leinfelder, CSU
Zu groß sei die Gefahr, dass sich dadurch die Belastungssituation im Pflegebereich erhöht. Bayern will die Impfpflicht für Klinik- und Pflegepersonal vorerst nicht umsetzen. „Großzügigste Übergangsregelungen“, so der CSU-Chef, sollen „de facto auf ein Aussetzen des Vollzugs“ hinauslaufen.
Bei Corona-bedingten Einschränkungen plädiert er in jüngster Zeit grundsätzlich für „konsequente Öffnungsschritte“. Beim Treffen mit dem Ministerpräsidenten hatte KPV-Landesvorsitzender Landrat Stefan Rößle in Abstimmung mit dem Präsidenten des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, die Probleme der Gesundheitsämter angesprochen. Der Vollzugsaufwand bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei für örtliche Gesundheitsämter nicht umsetzbar.
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