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(GZ-3-2022)
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► Neuer Leitfaden:

 

Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern

Das Bayerische Justizministerium hat jetzt den „Leitfaden Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern“ vorgelegt. Die 56-seitige Broschüre im DIN-A 4 Format enthält u.a. einen ausführlichen Abschnitt mit „Praxishinweise für die Kommunen und ihre Entscheidungsträger“ und einen „Rechtswissenschaftlichen Teil“.

An dem Heft hat der renommierte Fachanwalt Dr. Georg Krafft mitgearbeitet, auch die Wasserwacht Bayern und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft. Die Mittel für die Erstellung hat der Bayerische Landtag bereitgestellt.

„Der Leitfaden ist eine wichtige Orientierungshilfe für die Kommunen“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, Benjamin Miskowitsch.

Der Leitfaden kann kostenlos unter https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/04006325.htm bestellt werden.

 

 

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