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(GZ-23-2021)
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► Bauministerium und Wasserwacht-Bayern:

 

Unterstützung für Kommunen beim Schwimmunterricht

120 Millionen Euro Förderung für Sanierung der bayerischen Schwimmbäder

 

Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer und der Landesvorsitzende der Wasserwacht-Bayern, Thomas Huber, unterstützen die Kommunen dabei, Schwimmunterricht anzubieten. „Die flächendeckende Versorgung mit Schwimmbädern ist die grundlegende Voraussetzung, dass Kinder und Jugendliche gefahrlos das Schwimmen erlernen können. Insbesondere für kleine und mittlere Kommunen ist es häufig finanziell eine große Herausforderung, ihre Schwimmbäder zu sanieren und zukunftsfähig herzurichten,“ betont die Bauministerin. Der Freistaat stehe dabei jedoch eng an der Seite der Städte und Gemeinden.

Laut Schreyer „haben wir im Sonderprogramm Schwimmbadförderung aktuell noch Fördergelder, mit denen wir die Kommunen bei der Erfüllung dieser Herausforderung unterstützen können. Ich lade daher die Kommunen ein, sich mit den jeweiligen Bezirksregierungen für erste Sanierungsgespräche in Verbindung zu setzen.“

Thomas Huber, Landesvorsitzender der Wasserwacht-Bayern: „Der Bädererhalt in Bayern ist essenziell für das überlebensnotwendige Schwimmen lernen. Nur mit ausreichend vorhandenen Schwimmbadkapazitäten können Schwimmkurse stattfinden. Die Corona-Pandemie hat eine große Lücke bei der Schwimmfähigkeit der Kinder hinterlassen. Ohne die notwendigen Schwimmflächen, können wir die große Nachfrage an Schwimmkursen nicht bewältigen - unsere Ausbilderinnen und Ausbilder der Wasserwacht-Bayern stehen jedenfalls bereit.“

Sonderprogramm

Die schwierige Situation vieler kommunaler Bäder ist der Bayerischen Staatsregierung bewusst. Im Sonderprogramm Schwimmbadförderung wurden im Jahr 2019 daher insgesamt 120 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Bäder bereitgestellt. Förderfähig sind alle Bäder, die in keinem anderen staatlichen Programm gefördert werden können und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Insbesondere Freibäder können so gefördert werden. Das Programm läuft vorerst bis Ende 2024, im laufenden Jahr stehen noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Die Bezirksregierungen wickeln das Programm ab und beraten die Kommunen zur Sanierung ihrer Bäder und zur Antragsstellung.

Die Förderung beträgt bis zu 55 Prozent der Sanierungskosten von Schwimmbecken, Umkleiden und Technikbereichen, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune. Bei einer Kommune mit durchschnittlicher Leistungsfähigkeit wird ein Viertel der förderfähigen Kosten übernommen. Interkommunale Lösungen können einen Förderbonus von 10 Prozent erhalten. Auch Rückbauten und Flächenreduzierungen, die die Unterhaltskosten senken, werden gefördert, nicht aber Sauna- und Gastronomiebereiche oder reine Sprung- und Wellenbecken.

 

 

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