Kommunale Praxiszurück

(GZ-10-2021)
gz kommunale praxis
GZ-Plus-Mitgliedschaft

► Neues Portal für attackierte Kommunalpolitiker:

 

Stark im Amt

 

Laut einer aktuellen repräsentativen Befragung unter mehr als 1.600 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Auftrag der Körber-Stiftung ist die Bedrohung von Kommunalpolitikerinnen und -politikern eine Gefahr für die Demokratie. Das neue, von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als Schirmherr freigeschaltete Portal stark-im-amt.de nimmt hier eine Lotsenfunktion ein, zeigt Handlungsoptionen auf und hilft mit Kontakten weiter.

Frank-Walter Steinmeier. Bild: Bundesregierung/Steffen Kugler
Frank-Walter Steinmeier. Bild: Bundesregierung/Steffen Kugler

Bei diesem Serviceangebot der kommunalen Spitzenverbände und der Körber-Stiftung ist auf der Internetseite ein roter Knopf mit der Aufschrift „Im Notfall“ prominent platziert. Klickt man ihn an, erscheinen die Telefonnummern von Polizei und der Telefonseelsorge. Der Gedanke dahinter: Es geht nicht nur darum, Übergriffe anzuzeigen. Es geht auch um die psychische Belastung der Betroffenen und die Anregung, darüber zu reden.

Auf Verrohung reagieren

Ziel des neuen Angebots ist die konkrete Information: Wie kann ich mich wehren? Was kann ich vorbeugend tun? Betroffene kommen selbst zu Wort. Sie schildern, was sie erlebt haben und welche Strategien ihnen helfen. Weitere Antworten gibt es auf Fragen, wie man sich auf kritische Gespräche vorbereiten kann oder was tun ist, wenn Familienmitglieder bedroht werden. Wie reagieren, wenn über die sozialen Medien Hassnachrichten ankommen oder jemand versucht, einen bloßzustellen? Zudem wird darüber Auskunft erteilt, welche Behörden, Stiftungen und Einrichtungen gezielt helfen können – etwa bei Fragen zu Hass im Netz, zur Strafverfolgung oder der IT-Sicherheit.

Steinmeier zufolge „muss unsere Gesellschaft auf die Verrohung reagieren. Wir müssen verlorene Zivilität zurückerobern! ‚Stark im Amt‘ ist ein Anfang.“ „Wir stehen als Städte ein für Demokratie und einen respektvollen Umgang miteinander. Wir müssen konsequent dagegenhalten, wenn Menschen in der Kommunalpolitik verhöhnt, beleidigt oder gar angegriffen werden“, erklärte Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages.

Strafrechtliche Relevanz und gesellschaftliche Ächtung

Aus Sicht von Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, „sind Attacken auf Landrätinnen und Landräte, ehrenamtliche Mitglieder der Kreistage oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen nicht nur strafrechtlich relevant, sondern müssen auch gesellschaftlich geächtet werden“. Ralph Spiegler, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, betonte:

„Angriffe und Bedrohungen gegen Kommunalpolitiker/-innen treffen ins Mark unserer Demokratie. Wir müssen alles daransetzen, ihnen den Rücken für ihr tägliches Engagement zu stärken und sie vor Angriffen und Bedrohungen im täglichen Leben und im Netz besser zu schützen.“

Persönliche Konsequenzen

Laut Umfrage ist in Deutschland mehr als die Hälfte der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (57 Prozent) schon einmal beleidigt, bedroht oder tätlich angegriffen worden. Die Mehrheit der Befragten (68 Prozent) hat aus Sorge vor Beleidigungen oder Angriffen sogar ihr Verhalten geändert. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) verzichtet weitgehend auf die Nutzung sozialer Medien.

Bereits ein Fünftel der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (19 Prozent) hat aus Sorge um die eigene Sicherheit oder die der Familie über einen Rückzug aus der Politik nachgedacht, ein Drittel (30 Prozent) äußert sich zu bestimmten politischen Themen seltener als früher. Ein Drittel der Betroffenen (35 Prozent) – in größeren Gemeinden mehr als die Hälfte (57 Prozent) – hat wegen dieser erlebten Hass- und Gewalterfahrungen schon einmal Anzeige erstattet. 18 Prozent haben bisher keine Anzeige erstattet und wollen dies auch in künftigen Fällen nicht tun.

Auf die Frage, welche Maßnahmen besonders wichtig sind, um Kommunalpolitiker besser vor Bedrohungen und Übergriffen zu schützen, werden fast alle der zur Bewertung vorgelegten Maßnahmen von einer großen Mehrheit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zumindest als wichtig befunden. Für über 90 Prozent sind eine konsequentere Strafverfolgung von Beleidigungen und Bedrohungen im Internet (97 %) sowie eine Verpflichtung für Betreiber sozialer Netzwerke, strafbare Inhalte dem Bundeskriminalamt zu melden (93 %), wesentlich.

Jeweils 87 Prozent der Befragten finden zudem ein parteiübergreifendes Auftreten des Stadt- bzw. Gemeinderats (sehr) wichtig bei Bedrohungen oder Gewalt gegen Kommunalpolitiker sowie eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, so dass dieser auch für Kommunalpolitiker gilt. Ebenfalls eine große Mehrheit spricht sich für eine bessere personelle Ausstattung der Polizei bzw. der Strafverfolgungsbehörden in diesem Ermittlungsbereich (80 %) sowie für eine Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf Beleidigungen und Bedrohungen aus (75 %). Eine Änderung des Melderechts erachten 34 Prozent als (sehr) wichtig.

Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums kam es 2020 im Freistaat zu 835 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Das sei dreimal mehr als 2019 mit 272 Fällen von Hass, Bedrohung und Gewalt gegen Politiker. Wie das Haus von Innenminister Joachim Herrmann mitteilte, sei die Steigerung zwar sicher auch auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurückzuführen, aber dennoch besorgniserregend.

Ein Lichtstrahl am Horizont zeigt sich inzwischen bei der strafrechtlichen Verfolgung: Anfang April trat ein Gesetz in Kraft, das Kommunalpolitiker künftig unter besseren Schutz stellt. Der Paragraf 188 StGB stellt fortan Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe.

Bislang waren lediglich Abgeordnete, Spitzenfunktionäre der Parteien und Regierungsmitglieder damit gemeint, jetzt zählen auch Politikerinnen und Politiker auf der kommunalen Ebene dazu. Wer sie attackiert, muss nun mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.

DK

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Kommunale Praxis

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung