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(GZ-8-2021)
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► Bundes-SGK:

 

Strategien zu SGB II und Digitalisierung

 

Die Verabschiedung von Positionspapieren zu den Themen „Pandemie und Digitalisierung“ sowie zu geplanten Änderungen des SGB II standen u.a. auf der Agenda der jüngsten Vorstandssitzungen der Bundes-SGK.

Was den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Referentenentwurf eines „Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ anbelangt, so greift dieser einige der bereits von der Bundes-SGK geforderten Weiterentwicklungen des SGB II auf. Längere Karenzzeiten bei den Kosten zur Unterkunft, aber auch die Regelungen zum Schonvermögen geben den Menschen laut Bundes-SGK Vertrauen und Sicherheit in die sozialen Sicherungssysteme. Sie ermöglichen die Konzentration auf Arbeitssuche oder berufliche Weiterbildung. Die im Entwurf formulierten Anreize zur Weiterbildung für Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte bieten diesen die Chance zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ohne das Prinzip des „Fördern und Fordern“ auszuhöhlen.

Die gesellschaftliche Mitte darf nach Auffassung der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker nicht zum Verlierer der Corona-Krise werden. Der vorliegende Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stelle eine sinnvolle Weiterentwicklung des Sozialstaates dar. Er biete die Chance, Fehlentwicklungen in der Hartz IV-Gesetzgebung zu korrigieren und gesellschaftspolitische Debatten um Hartz IV zu beenden. Zudem stelle der Entwurf die Motivation der Bürger zur Partizipation am Arbeitsmarkt in den Vordergrund und grenze sich damit von Überlegungen zum bedingungslosen Grundeinkommen ab.

Stichwort Digitalisierung: Sie hilft nicht nur bei der Überwindung der Corona-Pandemie, sie hat sich durch die verstärkte Nutzung ihrer Möglichkeiten in den vergangenen Monaten auch beschleunigt: Kommunikation, Beteiligungsverfahren, Homeschooling, Gesundheit, mobile Arbeit und Mobilität sind Bereiche, die betroffen sind. Welche Tendenzen sich abzeichnen, welche Entwicklungen zu erwarten sind und wie damit in Zukunft zu verfahren ist, dazu hat der Bundes-SGK-Vorstand ein Diskussionspapier verabschiedet.

„Kommunen brauchen digitale Souveränität“, heißt es darin. Deshalb sollten Telekommunikationsdienste zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören, sind sie doch Voraussetzung für eine bessere Daseinsvorsorge vor Ort in allen Bereichen von der Gesundheitsversorgung bis zur
Abwasserentsorgung. Gleichwertige Lebensverhältnisse wird es nur mit einer besseren digitalen Infrastruktur geben. Daher braucht es den flächendeckenden 5G-Ausbau überall und Glasfaser an jedes Haus.

Zugleich müssten die öffentlichen IT-Dienstleister und Kommunalverwaltungen dabei unterstützt werden, Open Source-Softwarelösungen zu entwickeln, um unabhängiger von großen marktbeherrschenden Anbietern zu werden.

Öffentliche IT-Dienstleister seien in der Lage gewesen, während der Pandemie Lernplattformen zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen. Gerade in Krisenzeiten sei dies für die einzelne Kommune wichtig. Die Gründung der Genossenschaft Govdigitial sei ein Beispiel dafür, sie ist auch beteiligt an der Entwicklung eines „digitalen Corona-Impfpass“, der als Beleg für eine überstandene Infektion dienen soll.

Die Kommunale Familie mit ihren fachspezifischen Verbänden ist initiativ beim Einsatz von Open Source Software, die Kommunen zur Verfügung stehen soll und individuell an deren Bedürfnisse angepasst werden kann. Ziel müsse die möglichst unabhängige Handlungsfähigkeit und Entscheidungsfreiheit von Kommunen in der digitalen Welt sein.

Kritische Infrastrukturen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung werde auch die Abhängigkeit von deren technischer Funktionsfähigkeit deutlicher. Die Angriffe auf Krankenhäuser in jüngster Vergangenheit ließen für die Zukunft einen weiteren Anstieg solcher Sabotageversuche vermuten. Zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Gesundheit, Energie, Ernährung, Wasser, usw.) müsse die Cybersicherheit gewährleistet sein.

„Die Datensouveränität von Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen im Interesse des Gemeinwohls muss gewährleistet sein“, lautet eine weitere Forderung. „Das heißt, Städte und Gemeinden müssen einen Zugang zu Daten haben. Dieser Zugang muss auch in Verträgen mit privaten Anbietern explizit sichergestellt werden.“

Im Sektor Verkehr sei dabei das Projekt „Datenraum Mobilität“ (entwickelt von acatech, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften) ein Beispiel. Ziel ist es, in den kommenden Jahren die wirtschaftliche und technische Abhängigkeit von digitalen Plattformen privater Anbieter, wie etwa aus den USA oder Asien, zu reduzieren. Die Datensouveränität der Teilnehmer sowie eine gerechte Teilhabe, also eine möglichst gemeinwohlorientierte Bereitstellung und Nutzung von Daten, soll auf diese Weise gesichert werden.

Die Ausstattung mit Mitteln zur Beschaffung von Hard- und Software in Verwaltungen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen, sowie die Verfügbarkeit von Geräten für die Nutzenden ist beispielsweise für Schülerinnen und Schüler die Bedingung zur Teilhabe am digitalen Lernen gewesen. Wer ein eigenes Gerät nutzen konnte, musste darauf hoffen, dass möglichst niedrigschwellige Software zum Einsatz kommt, die auf dem Gerät auch „läuft“. Aber auch die Bereitstellung eines freien oder zumindest kostengünstigen Internet-Zugangs und die entsprechenden Kompetenzen sind aus Sicht der Bundes-SGK für die digitale Teilhabe wichtig.

Je weiter Kommunen mit ihren Digitalisierungsbemühungen voranschreiten, umso wichtiger werde es, die entwickelten Fähigkeiten und Lösungen in die Breite bzw. in die Fläche zu bringen. Nicht jede Kommune müsse das „Rad neu erfinden“. Daher wäre die Gründung eines Kompetenzzentrums für Digitalisierung als Ansprechpartner zur Vernetzung und Hilfe bei der Umsetzung eine wichtige Maßnahme. Patentlösungen hingegen seien bei der Vielfalt der Kommunen kaum denkbar und auch nicht wünschenswert. Gute Beispiele könnten jedoch eine Hilfe bei eigenen Bemühungen sein, mutmaßt die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik.

DK

 

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