Die Sieger reihen sich in den exklusiven Kreis herausragender Preisträger ein. Vorschläge können von Bürgern, Städte- und Gemeinderäten, Verwaltungsangestellten sowie den Bürgermeistern selbst eingereicht werden.
„Die Bürgermeister/innen der bayerischen Städte und Gemeinden tragen täglich ein hohes Maß an Verantwortung für das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger. Viele gehen dabei den berühmten Schritt extra und engagieren sich weit über die an ihre Position gestellten Erwartungen hinaus“, schildert Dr. Stefan Detig, der selbst Altbürgermeister der Gemeinde Pullach ist, die Idee hinter dem Preis. Die Auszeichnung solle diesem Engagement Wertschätzung entgegenbringen und weiteren Kommunen als Ansporn dienen.
Neben den Bürgermeistern/innen werden zugleich die am Siegerprojekt beteiligten Ratsmitglieder sowie die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter/innen ausgezeichnet.
Ausgelobt wird die landesweite Preisauszeichnung von der DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft aus Pullach und der LKC-Gruppe mit Hauptsitz in Grünwald bei München. Als Gewinn winken rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen für eine örtliche gemeinnützige Einrichtung in Höhe von je 2.000 Euro. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine kurze Projektbeschreibung kann bis zum 30.04.2021 gerichtet werden an:
DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Stefan Detig, Altbürgermeister, Habenschadenstr. 16, D-82049 Pullach, Tel.: +49 (0)89 7244 4850-0; Fax: +49 (0)89 7244 4850-89 E-Mail: info@detig-rsw.de
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