Städte und Gemeinden sind zur Einreichung beispielgebender Projekte aufgerufen, die öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten erhalten und entwickeln – und damit zu Klimaschutz und Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen.
Förderfähig sind sowohl investive wie auch investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen zur Stärkung der Vitalität und Funktionsvielfalt von städtischen Grün- und Freiräumen.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahmen.
„Parks, Gärten und andere Grünanlagen sind den Folgen des Klimawandels ausgesetzt, beispielsweise sommerlicher Trockenheit. Gleichzeitig verringern sie im Sommer die Hitze in der Stadt und sorgen dafür, dass Wasser bei extremem Regen schnell versickert“, sagt der Leiter des BBSR, Dr. Markus Eltges.
„Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass Grünräume sehr wichtig für gesunde, lebendige und lebenswerte Wohnorte sind. Ihre vielen Funktionen gilt es in den Projekten mitzudenken.“
15. März 2021
Das Programm wird aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes finanziert. Bundesmittel stehen in den Jahren 2021 bis 2024 bereit. Kommunen sind aufgerufen, bis zum 15. März 2021 Projektvorschläge beim BBSR einzureichen. Alle Informationen zur Förderung und zum Bewerbungsverfahren können Interessierte online hier abrufen: www.bbsr.bund.de/klima-raeume
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