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(GZ-17-2020)
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► Bayerischer Kämmerertag digital:

 

Kommunen in der Corona-Krise

 

Im Zuge der Corona-Krise wurde der diesjährige Bayerische Kämmerertag erstmals als virtuelle Konferenz umgesetzt. Neben spannenden Vorträgen, u.a. zum Corporate Governance-Musterkodex und zu der nachhaltigen Finanzierung der Stadtwerke München, standen Arbeitskreise zu den Themen „Smart City – Durchführung von interaktiven Haushaltsberatungen und Automatisierung der gesetzlichen Vorgaben im Berichtswesen“ sowie „Corona und die Kommunalfinanzen“ auf der Agenda. Ein prominent besetztes Podium setzte mit einer Diskussionsrunde unter dem Motto „Die Bayerische Wirtschaft und die Kommunen in der Corona-Krise“ den Schlusspunkt der Tagung.

Münchens Stadtkämmerer Christoph Frey begrüßte die digitalen Teilnehmer, ehe Volker Freund, Ministerialdirigent im Bayerischen taatsministerium der Finanzen und für Heimat, den bayerischen Weg bei der Grundsteuer erläuterte. Bekanntlich wird der bayerische Fiskus die Grundsteuer künftig auf Basis der Grundstücksfläche berechnen. Der Wert eines Grundstücks soll anders als im Modell des Bundesfinanzministeriums keine Rolle spielen. Damit wird es für die Berechnung der Grundsteuer im Freistaat unerheblich sein, ob ein Grundstück in einer teuren Stadt oder auf dem Land gelegen ist.

Grundsteuer: der bayerische Weg

Wie Freund ausführte, sind zunächst steuerpolitische Ziele ein Leitmotiv des bayerischen Reformmodells. Dabei geht es um die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens, das nicht erhöht werden soll. Zudem liegt das Augenmerk auf der Erhaltung des Bewertungs- und Grundsteuerrechts in seiner Grundstruktur. Konkret heißt das: Es bleibt beim System von Haupt- und Nachfeststellung sowie Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung, es werden die bisherigen Bewertungsmethoden übernommen und es bleibt beim dreistufigen Besteuerungsverfahren mit Grundsteuerwertfeststellung sowie Steuermessbetrags- und Grundsteuerfestsetzung.

Insgesamt ist eine Fortentwicklung nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht gestellten „Hausaufgaben“ laut Freund „die DNA des Grundsteuerreformgesetzes“, nämlich ein wertabhängiges Grundsteuermodell mit dem „Bewertungsziel eines objektiv-realen Grundsteuerwerts als Bemessungsgrundlage für eine relations- und realitätsgerechte Besteuerung“.

Die Bezeichnung der Bemessungsgrundlage heißt nun nicht mehr Einheitswert, sondern Grundsteuerwert. Die Hauptfeststellungen erfolgen nicht mehr alle sechs, sondern alle sieben Jahre. Die erstmalige Durchführung ist für den 1.1.2022 vorgesehen – ein durchaus sportliches Ziel, wie Freund bemerkte. Eine Option für die Kommunen sei es nunmehr, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz für baureife Grundstücke festzulegen, aber dann auch für alle in der Gemeinde oder dem Gemeindeteil liegenden entsprechenden Grundstücke.

Die Corona-Krise belastet die Haushalte der deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise durch einbrechende Einnahmen und steigende Ausgaben. Die Befragungen zum KfW-Kommunalpanel 2020 zeigen:

9 von 10 Kommunen blicken pessimistisch auf die Finanzen für das laufende Jahr, für 2021 sind dies noch 80 %, vor allem aufgrund sinkender Steuereinahmen. Besonders Steuern wie die Gewerbesteuer bereiten den Finanzexperten Sorge:

63 Prozent der Befragten gehen hier von stark sinkenden Erlösen aus, nochmal 29 Prozent von eher sinkenden Einnahmen. Auch die Gebühren, Beiträge und Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit stehen unter Druck. Hier prognostizieren 84 Prozent der Kämmerer für 2020, dass diese heruntergehen werden. Zudem rechnet jede zweite Kommune mit höheren Ausgaben in allen relevanten Kategorien – außer bei den Investitionen.

Bei haushaltspolitischen Maßnahmen haben sich bei den Kämmerern bislang ganz klar Sparbestrebungen durchgesetzt:

63 Prozent planen der KfW-Befragung zufolge Anpassungen auf der Ausgabenseite. Jede zweite Kämmerei will offenbar disponible Investitionen aufschieben, 41 Prozent der Kommunen setzt zudem auf das Anzapfen von Rücklagen. Jede dritte Kommune möchte einen Nachtragshaushalt aufstellen. Fast ein Viertel denkt zudem über Haushaltssperren nach.

„Die Corona-Krise gefährdet die kommunalen Investitionen. Für einen nachhaltigen Weg aus der Krise sind allerdings gerade Investitionen relevant“, lautet nach Darstellung von Dr. Friederike Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW Bankengruppe, eine der Kernbotschaften aus dem KfW-Kommunalpanel 2020.

Zudem führe die Krise die Bedeutung einer leistungsfähigen kommunalen Infrastruktur vor Augen. Darüber hinaus mache die Digitalisierung Kommunen leistungsfähiger und flexibler.

Planungssicherheit für Kommunen

Ansatzpunkte für Verbesserungen sind Köhler-Geib zufolge Planungssicherheit für Kommunen (Finanzausstattung sichern, um nötige Investitionen weiterhin zu ermöglichen), die Flexibilisierung von Förderangeboten, damit Mittel schnell abfließen und auch einen konjunkturellen Impuls geben können, sowie die Sicherung der Balance von Einnahmen und Ausgaben, damit Kommunen dauerhaft ein nachhaltiges Investitionsniveau ermöglicht wird.

„Das Konjunkturpaket adressiert bereits viele dieser Aspekte. Jetzt gilt es, diese Maßnahmen auch auf Landesebene und auch auf Bayern umzusetzen“, machte die Chefvolkswirtin deutlich.

Ein großes Problem sind auch für Kommunen in Bayern die zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen. Auf dieses Thema konzentrierten sich bei der abschließenden Podiumsdiskussion Johann Kronauer, Referent Finanzen beim Bayerischer Städtetag, Karl Michael Scheufele, Amtschef im Bayerischen Innenministerium, Wolfgang Schmidt, Leiter Abteilung Kommunalkredit Bayern bei der Bayerische Landesbodenkreditanstalt und Christian Schuchardt, Oberbürgermeister der Stadt Würzburg.

Zwar, so hieß es, reichten die vom Land in Aussicht gestellten 2,4 Milliarden Euro aus, um den Absturz der Gewerbesteuereinnahmen abzufedern. Mit diesem Betrag will das Bayerische Finanzministerium seine Kommunen unterstützen, um die fehlenden Erlöse auszugleichen. Weitere Einnahmeeinbußen seien aber noch nicht einberechnet, weshalb die Schlüsselzuweisungen gestärkt werden müssten, lautete ein Argument. Bayern hat hierfür 2 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) vorgezogen.


DK

 

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