Die Initiativen müssen überwiegend in Kommunen mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro.
Interessenbekundungen sind bis 12. Juli 2020 über ein Online-Formular möglich. Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.
Corona-Herausforderungen
Die Corona-Pandemie trifft besonders auch hilfsbedürftige Menschen, Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, Menschen, die sich in sozial schwierigen Lebensverhältnissen befinden, in Armut leben oder obdachlos sind. Gerade in ländlichen Räumen ist es für diese besonders schutzbedürftigen Gruppen schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
Die ehrenamtlich getragene Nahversorgung steht hier vor neuen Herausforderungen. Denn: Schutzausrüstungen und Vorkehrungen zur Einhaltung der Abstandsregeln brauchen extra Ressourcen.
Klar ist: Hilfsangebote, insbesondere zur Lebensmittelversorgung, sind existenziell. Das BMEL setzt hier an und will Initiativen finanziell unterstützen, die Bürgerinnen und Bürger versorgen.
Ehrenamtliche Helfer unterstützen
So soll die neue Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ gezielt ehrenamtlich „helfende Hände“ auf dem Land ansprechen und unterstützen. Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zusätzliche, aufgrund der Corona-Pandemie anfallende Mehrbelastungen finanziell aufgefangen werden, für die den ehrenamtlichen Initiativen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen.
Gefördert werden Neuanschaffungen wie z.B.
- Im Bereich Gesundheitsschutz: u.a. Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker.
- Im Bereich Transport: u.a. Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern.
- Im Bereich digitale Ausstattung: u.a. Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software.
Welche Rolle haben die Landkreise im Bewerbungsverfahren?
Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs an die jeweiligen Landkreise weitergeleitet, in denen die Maßnahmen überwiegend wirken. Die Landkreise nehmen eine Qualitätssicherung der vorgelegten Initiativen vor: Sie sichten im Hinblick auf die grundlegenden Eignungskriterien.
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Die Landkreise nehmen hingegen keine Bewertungen der geplanten Inhalte der Maßnahmen oder der gewählten Methode vor. Sofern der Landkreis einzelne Bewerbungen als nicht förderwürdig im Sinne der Bekanntmachung einstuft, wird diese Interessenbekundung im folgenden Antragsverfahren nicht berücksichtigt. Ansonsten gilt weiterhin die Reihenfolge nach Eingang der Interessenbekundungen („Windhund-Verfahren“).