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(GZ-8-2020)
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► Unser Soziales Bayern:

 

Solidarität im Schulterschluss mit vielen Akteuren

Sozialministerin Trautner:

Initiative ist in der Corona-Krise ein wertvoller Stabilitätsanker für unsere Gesellschaft

 

Bayerns Sozialministern Carolina Trautner zeigt sich erfreut, dass in der aktuellen Situation viele Akteure im Sozialen Bayern an einem Strang ziehen: „Wir haben die Sorgen und Ängste der Menschen sehr ernst genommen und von Anfang an im Schulterschluss mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden auf verschiedenen Ebenen entsprechend agiert.“

„Unsere Initiative für Seniorinnen und Senioren hat großen Anklang in den Kommunen gefunden und wird von zahlreichen Ehrenamtlichen unterstützt. Wir haben uns im Bund mit Erfolg dafür eingesetzt, dass es einen Rettungsschirm für soziale Einrichtungen gibt. Zusätzlich haben wir im Kabinett beschlossen, dass auch weitere soziale Träger Anspruch auf die unbürokratischen Soforthilfen haben. Wir haben die Jugend- und Familienhilfe sowie die Frauenhäuser gestärkt. Die Initiative „Unser Soziales Bayern“ ist in der Corona-Krise ein wertvoller Anker an Stabilität für unsere Gesellschaft“, erklärte die Ministerin.

Kommunen koordinieren ehrenamtliches Engagement

Landkreise und kreisfreie Städte werden mit insgesamt sieben Mio. Euro unterstützt, um ehrenamtliches Engagement zu koordinieren. Im Bund hat sich die Sozialministerin erfolgreich dafür eingesetzt, dass es einen Schutzschirm für soziale Einrichtungen mit Zuschüssen von bis zu 75 Prozent der üblichen monatlichen Leistungsentgelte gibt. Ergänzend hat am vergangenen Dienstag das bayerische Kabinett beschlossen, dass soziale Einrichtungen und Träger, die nicht von dem bundesweiten Schutzschirm profitieren, unbürokratische Soforthilfen erhalten. Davon profitieren beispielsweise Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Träger mit bis zu 250 Beschäftigten.

Auf Forderung Bayerns hat der Bund einen Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Eltern eingeführt, wenn sie wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten können. So werden die Verdienstausfälle, die auf die Schließung bzw. Betretungsverbote von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zurückzuführen sind, grundsätzlich in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls für bis zu sechs Wochen gezahlt. Davon profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige gleichermaßen.

Gewaltprävention in Familien

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen. Das ausgeweitete telefonische Beratungsangebot wird zunehmend genutzt, es liegen bislang aber keine konkreten Hinweise auf eine vermehrte Inanspruchnahme von Frauenhäusern vor. Laut Sozialministerin Trautner können derzeit freie, nicht genutzte Einrichtungen vor Ort in Absprache zwischen den Kommunen und dem jeweiligen Träger als mögliche Ausweichunterkünfte verwendet werden.

Zur Förderung der Gewaltprävention in Familien unterstützt das Sozialministerium kurzfristig die AETAS Kinderstiftung für den Aufbau einer Kinder-Krisen-Intervention und einer Telefonhotline mit rund 135.000 Euro. Außerdem bietet das Ministerium auf seiner Homepage relevante Informationen und Handreichungen für Familien und pädagogische Fachkräfte.

Menschen mit Behinderung sind in diesen Zeiten besonders gefordert und werden vom Sozialministerium mit vielfältigen Informationen versorgt, die Orientierung und Hilfestellung für sie und ihr soziales Umfeld beinhalten. Da Menschen mit Behinderung derzeit keine Möglichkeit haben in den Werkstätten zu arbeiten, hat Sozialministerin Trautner die Challenge „Werkstätte goes Homeoffice“ ausgerufen.

Die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege funktioniert weiterhin zuverlässig und ist an den Werktagen in den Osterferien sichergestellt. Beschäftigte in den systemrelevanten Berufen wie dem Gesundheitswesen sollen durch das Angebot entlastet werden. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat die Eltern weiterhin mit zahlreichen familienpolitischen Leistungen wie Krippengeld, Familiengeld und Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit. Zudem erhalten alle Träger trotz der Betretungsverbote grundsätzlich weiterhin die volle Betriebskostenförderung. Die Stiftung Obdachlosenhilfe unterstützt kurzfristig Projekte zur Corona-Hilfe mit bis zu 50.000 Euro.

 

 

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