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(GZ-8-2020)
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► ORH-Jahresbericht im Zeichen der Corona-Krise:

 

Jahrelanger Schuldenabbau zahlt sich aus

 

Die Corona-Krise fordert die uneingeschränkte Aufmerksamkeit aller staatlichen Organe. Deshalb legt der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) dem Landtag heuer ein verkürztes Prüfungsergebnis für das Haushaltsjahr 2018 vor. So kann das Parlament eine Entscheidung zur Entlastung der Staatsregierung treffen.

Insgesamt bescheinigt der ORH der Staatsregierung für 2018 eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. ORH-Präsident Christoph Hillenbrand zufolge „ist ein knapper Bericht das Gebot der Stunde. Darin bin ich mit dem Vorsitzenden des Landtags-Haushaltsausschusses einig.“ Die Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sieht der ORH als klaren Fall für die Aussetzung der Schuldenbremse.

Kredite transparent veranschlagt

Der Bayerische Oberste Rechnungshof begrüßt, dass für die enormen neuen Schulden des Freistaates die Kredite im Haushaltsplan transparent veranschlagt werden und die Tilgung in einem angemessenen Zeitraum erfolgen soll. Nun zahlt sich der jahrelange Schuldenabbau für Bayern aus, auch wenn dessen Tempo zuletzt leider deutlich gebremst war. Zudem kann der Freistaat auf die gut gefüllte Haushaltssicherungsrücklage zurückgreifen.

Dieser „Topf für Krisenzeiten“ war Ende 2018 noch mit 10,1 Milliarden Euro gefüllt. Schon vor der Corona-Krise wurden davon 3,1 Milliarden Euro für auf Dauer angelegte Ausgaben verplant. Bei den jetzt auf den Weg gebrachten Finanzhilfen kommt es wegen der sehr dynamischen Entwicklung mehr denn je auf schnelle und zielgenaue Wirkungen an; da sollte trotz aller Eile laufend beobachtet und ggf. nachgesteuert werden.

Mit dem aktuellen Jahresbericht hat der ORH unter anderem 14 Prüfungsergebnisse vorgelegt. Mit diesen wird sich der Landtag im Einzelnen beschäftigen und dazu ggf. beschließen, welche Maßnahmen die Staatsregierung einleiten soll. Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen standen den Einnahmen von 63.814 Mio. Euro (+ 6,5%) Ausgaben von 59.589 Mio. Euro (+ 4,9%) gegenüber. Unter Berücksichtigung von haushaltstechnischen Verrechnungen wies der Haushalt einen positiven Finanzierungssaldo von 4.225 Mio. Euro aus.

Steigende Steuereinnahmen

Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sind 2018 um 4.037 auf 51.134 Mio. Euro (+ 8,6%) angestiegen. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben stellen mit 79,3 % im Jahr 2018 (Vorjahr: 79,1 %) den größten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die höheren Einnahmen im Bereich der Gemeinschaftssteuern zurückzuführen. So stiegen allein die Einnahmen aus der Lohnsteuer um 1,0 auf 17,3 Mrd. Euro (+ 6,1%).

Die Verwaltungseinnahmen stiegen 2018 um 982,3 Mio. Euro. Dies ist auf ungewöhnlich hohe Einnahmen beim Justizministerium aus zugunsten der Staatskasse eingezogenen Vermögenswerten zurückzuführen.

Insgesamt gingen die Verwaltungs- und weiteren Einnahmen leicht zurück. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass 2018 keine Kapitalrückzahlung der BayernLB erfolgte.

Zu den Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit zählen auch die Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen. Obwohl die Einnahmen aus der Gewinnablieferung der Bayerischen Staatsforsten um 16 auf 350 Mio. Euro stiegen, sanken 2018 die Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen um 10,7%. Grund hierfür war insbesondere der Rückgang der aus der Beteiligung an der BayernLB erzielten Einnahmen aus Zinsen und Dividenden auf 72,9 Mio. Euro (- 44,1 Mio. Euro).

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen sanken im Vergleich zu 2018 insgesamt um 193 auf 6.822 Mio. Euro (- 2,8%). Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen stiegen im Vergleich zu 2018 insgesamt um 1.108 auf 2.285 Mio. Euro (+ 94,2%).

2018 wurden für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 25.862 Mio. Euro verausgabt. Dies waren 1.363 Mio. Euro (+ 5,6%) mehr als im Vorjahr. Der größte Einzelposten ist regelmäßig die Zahlung Bayerns in den Länderfinanzausgleich. 2018 betrug diese 6.634 Mio. Euro. Die Zahlungen sind gegenüber 2017 um 523,8 Mio. Euro gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Steuereinnahmen zurückzuführen. Der bayerische Anteil belief sich 2018 auf 58,3% (Vorjahr: 52,6%) des gesamten Ausgleichsvolumens.

Steigende FAG-Ausgaben

Auch 2018 waren die steigenden Ausgaben beim Kommunalen Finanzausgleich für den Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse verantwortlich. Diese Leistungen sind größtenteils von der Entwicklung der Steuereinnahmen abhängig. Aufgrund der deutlich höheren Steuereinnahmen erhöhten sich die Zuweisungen an die Kommunen insgesamt um 455 Mio. Euro (+6,6%; Vorjahr: + 3,3%) auf 7.347 Mio. Euro.

Nach dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz erhält jeder Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern ab dem Pflegegrad 2 eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro. Mit dem 2. NHG (Nachtragshaushaltsgesetz) 2018 wurden die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt. 2018 wurden hierfür erstmalig 254 Mio. Euro verausgabt.

Die Ausgaben für das Bayerische Betreuungsgeld gingen 2018 um 45,5 auf 177 Mio. Euro zurück. Das Betreuungsgeld wurde zum 01.09.2018 durch das Bayerische Familiengeld abgelöst. Die Ausgaben hierfür beliefen sich 2018 auf 189 Mio. Euro.

Die Zuschüsse und Zuweisungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sind um 65 auf 1.131 Mio. Euro angestiegen. Davon entfiel der Großteil auf die vom Freistaat an die Verkehrsunternehmen zu leistenden Bestellerentgelte (1.105 Mio. Euro; + 68 Mio. Euro).

Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie für die Beitragsentlastung der Eltern wurden 1.875 Mio. Euro (Vorjahr: 1.848 Mio. Euro) verausgabt. Die Steigerung um 27 Mio. Euro betraf im Wesentlichen die laufende Betriebskostenförderung. Die Zuschüsse und Zuweisungen für einen bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten stiegen 2018 um 21 auf insgesamt 243 Mio. Euro.

Die Ausgaben für Investitionen wuchsen 2018 gegenüber dem Vorjahr um 691,5 auf 6.603 Mio. Euro an. Die Investitionsquote betrug 11,1%. Bei den Ausgaben für Baumaßnahmen wurde rund die Hälfte der Ausgaben für Große Baumaßnahmen (828 Mio. Euro) verausgabt. Für den staatlichen Straßen- und Brückenbau wurden 26,5% (Vorjahr: 25,8%) der Mittel verausgabt.

Der Bestand der Rücklagen und Sondervermögen (ohne Grundstock) hat sich wie folgt entwickelt: Mit der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage werden Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften abgesichert. Aufgrund des positiven Verlaufs der Einnahmen konnten der Rücklage per Saldo 1.825 Mio. Euro zugeführt werden. Ihr Bestand belief sich zum 31.12.2018 auf 10 Mrd. Euro.

Die Rücklage „Zukunft Bayern 2020“ sichert die Finanzierung des gleichnamigen Programmpakets. Dieses umfasste ursprünglich 1,7 Mrd. Euro aus Steuermehreinnahmen der Jahre 2007/2008 und betrifft im Wesentlichen Investitionen mit Schwerpunkten in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung, Arbeit sowie Klimaschutz. 2018 wurden für diese Zwecke 9,7 Mio. Euro aus der Rücklage entnommen.

Zukunftsprogramme Privatisierungserlöse dürfen nur für den Neuerwerb von Grundstockvermögen verwendet werden. Ein Teil dieser Privatisierungserlöse wurde im Rahmen der Zukunftsprogramme „Offensive Zukunft Bayern“, „Bayern 2020 plus“, „Nord- und Ost-Bayern-Programm“ sowie „Strukturprogramm Nürnberg-Fürth“ grundstockkonform verwendet. Die für diese Maßnahmen teilweise bereits im allgemeinen Haushalt eingeplanten Mittel von 9,0 Mio. Euro wurden insofern nicht mehr benötigt und der Sonderrücklage „ersparte Haushaltsmittel“ zugeführt.

2018 wurden 1,5 Mrd. Euro Schulden getilgt. Die Schulden am Kreditmarkt zum 31.12.2018 lagen bei 15,9 Mrd. Euro. Die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen erhöhten sich um 0,9 Mrd. Euro. Werden diese in Anspruch genommen, können sich die Schulden am Kreditmarkt auf 27,0 Mrd. Euro erhöhen.

Bei diesen Schulden handelt es sich um Schuldscheindarlehen, Landesschatzanweisungen und Kreditrahmenverträge. 2018 umfassten die Kreditrahmenverträge 755,0 Mio. Euro. Diese werden nur bei Bedarf zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung in Anspruch genommen. 2018 war dies infolge der guten Liquidität nur sehr selten und nur in geringer Höhe notwendig.

Wie bereits im Vorjahr hat das Finanzministerium keine zinsrelevanten Darlehen aufgenommen, da alle fälligen Anschlussfinanzierungen mit Ausnahme der Kreditrahmenverträge und Aussetzungsfloater aufgeschoben wurden. Der ORH stuft das Schuldenportfolio des Freistaates aufgrund seiner konservativen und langfristigen Struktur als risikoarm gegenüber Zinsänderungen ein.

DK

 

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